523/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 17. Juni 2003, Nr. 539/J, betreffend „Vollziehung Pflanzenschutzmittelgesetz", beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist anzumerken, dass durch die Gründung der Agentur für Gesundheit und Ernäh-
rungssicherheit (AGES) und die damit verbundene Konzentration der vorhandenen Ressour-
cen Synergieeffekte genutzt und damit bessere Kontrollmöglichkeiten und ein höheres
Schutzniveau für Konsumenten erreicht werden.

Es ist festzuhalten, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (PMG), BGBI. l Nr. 60 in der
geltenden Fassung, auf Grund der Kompetenzverteilung des B-VG nur die Zulassung, das
Inverkehrbringen sowie die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln re-
gelt. Regelungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. die Kontrolle der An-
wendung obliegen dem Landesgesetzgeber. Gemäß § 28 Abs. 1 PMG 1997 obliegt die
Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit
(BAES).


Zu Frage 1:

Im Rahmen der Vollziehung des PMG 1997 wurden im Jahr 2001 75 Betriebe und im Jahr
2002 81 Betriebe kontrolliert.

Die Betriebe betreffen Erzeuger von Pflanzenschutzmitteln (Zulassungsinhaber) und den
Pflanzenschutzmittelhandel (Großhandel und Detailvertrieb). Eine Zuordnung der Kontrollen
nach Bundesländern ist nicht möglich, da die kontrollierten Betriebe vielfach ihren Sitz in
Drittstaaten haben und in Österreich vornehmlich die Beprobung des zentralen Zwischenla-
gers erfolgt.

Zu Frage 2:

Durch die Aufsichtsorgane des BAES wurden 2001 60 Proben von 9 Händlern und 5 Proben
von Zulassungsinhabern gezogen. Im Jahr 2002 wurden 41 Proben von 6 Händlern gezo-
gen.

Eine Zuordnung der Kontrollen nach Bundesländern ist nicht möglich, da die kontrollierten
Betriebe vielfach ihren Sitz in Drittstaaten haben und in Österreich vornehmlich die Bepro-
bung des zentralen Zwischenlagers erfolgt.

Zu Frage 3:

Die Kontrolle in den landwirtschaftlichen Betrieben liegt im Kompetenzbereich der Länder. Im
Zuge der Meldepflicht nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG werden die Berichte der
Länder über die amtlichen Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche von
den Ländern in Form einer kurzen tabellarischen Zusammenfassung übermittelt werden,
seitens des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) der EU-Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet. Die ge-
genständlichen Berichte für das Jahr 2001 sowie für das Jahr 2002 sind auf der Homepage
des BMLFUW abrufbar (http://www.lebensministerium.at -> Land -> Produktion -> Pflanzli-
che Produktion -> Pflanzenschutz/Pflanzenschutzmittel).


Zu Frage 4:

Die chemischen Analysen der Pflanzenschutzmittel wurden 2001 sowie bis zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens des Ernährungssicherheitsgesetzes 2002 im Bundesamt und Forschungs-
zentrum für Landwirtschaft (BFL) durchgeführt, nach diesem Zeitpunkt in der AGES, Stand-
ort Wien.

Im Jahr 2001 wurden 65 und im Jahr 2002 41 Pflanzenschutzmittel analysiert.
Zu den Fragen 5 und 6:

In den Jahren 2001 und 2002 wurden keine Pflanzenschutzmittelproben privater Einsender
untersucht.

Zu Frage 7:

Die Verstöße gegen die Bestimmungen des PMG 1997 wurden seitens des BAES bei den
örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht (siehe Antwort zu
Frage 9). Da keine Meldepflicht über die verhängten Strafen und deren Höhe seitens der
Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES besteht, wird dieses in der Regel vom
Ausgang von Verwaltungsstrafverfahren nicht informiert.

Zu Frage 8:

Im Rahmen der amtlichen Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln nach dem PMG 1997 ist die
Verhängung von Organmandaten nicht vorgesehen.

Zu Frage 9:

Im Jahr 2001 erfolgte eine Anzeige an eine Bezirksverwaltungsbehörde in Niederösterreich.
Im Jahr 2002 erfolgte je eine Anzeige an Bezirksverwaltungsbehörden in Niederösterreich,
Oberösterreich und in der Steiermark.


Zu den Fragen 10 bis 13:

Da keine Meldepflicht besteht, liegen dem BMLFUW auch keine diesbezüglichen Daten vor.

Zu Frage 14:

Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen entzieht sich der Kenntnis des
BMLFUW, da diese als Bundeseinnahmen verbucht werden.

Zu Frage 15:

In den Jahren 2001 und 2002 kam es im Rahmen des Vollzugs des PMG 1997 zu keinen
Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch.

Zu den Fragen 16 bis 20:

Seit 1995 wird gemäß den Bestimmungen des Artikels 17 der Richtlinie 91/414/EWG jährlich
ein Bericht über die Tätigkeit der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle abgefasst und an
die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die anderen Mitgliedstaaten über-
mittelt. Die gegenständlichen Berichte für das Jahr 2001 sowie für das Jahr 2002 sind auf
der Homepage des BMLFUW abrufbar (http://www.lebensministerium.at -> Land -> Produk-
tion -> Pflanzliche Produktion -> Pflanzenschutz/Pflanzenschutzmittel).

Zu den Fragen 21, 22 und 24:

Zum 31.12.2001 betrug der Personalstand im Bereich der Landwirtschaft (LWT) der AGES
544 Personen, davon 395 in Wien und 149 in Linz.

Mit 31.12.2002 waren im Bereich LWT der AGES 418,5 Personen beschäftigt, davon 333,4
in Wien und 85,1 in Linz. Personal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc.
wird nicht mehr dem Fachbereich Landwirtschaft zugerechnet.


Zu Frage 23:

Die Personalausgaben betrugen in den Jahren 2001 und 2002 in Mio Euro:

LWT Wien:

2001:   13,620
01.01.2002 bis 31.05.2002:              5,919
01.06.2002 bis 31.12.2002:            11,900*

* Kosten entsprechend höher durch zusätzliche Zahlung des Beitrages zum
Bundespensionsamt (Beamte)

LWT Linz:

2001:     4,604
01.01.2002 bis 31.05.2002:              1,918
01.06.2002 bis 31.12.2002:               4,100

Zu den Fragen 25 und 26:

Die AGES muss wie viele andere Institutionen des Bundes den Personaleinsatz optimieren.
Sinnvolle Reduktionen werden durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen und
durch Reduktion der Verwaltung angestrebt. Die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
erforderlichen Planstellen werden nachbesetzt.

Zu Frage 27:

Die Kosten für die Pflanzenschutzmittel-Analysen belaufen sich für das Jahr 2001 auf ca.
1600 Euro pro Analyse. Für 2002 liegen derzeit keine entsprechenden Daten vor.

Zu Frage 28:

Der derzeitige Umfang erscheint ausreichend.


Zu den Fragen 29 bis 31:

Die vorliegenden Fragen fallen nicht in den Kompetenzbereich des BMLFUW. Die
Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen sind dem
jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-Ebene vorgegeben.

Zu Frage 32:

Für den Bereich Pflanzenschutzmittelkontrolle Ost waren in beiden Jahren jeweils zwei
Personen als Aufsichtsorgane tätig, für den Bereich West für beide Jahre ebenfalls jeweils
zwei Personen.

Zu Frage 33:

Siehe Beantwortung der Frage 2. Vergleichbare internationale Daten liegen nicht vor.

Zu Frage 34:

Für das Jahr 2003 sind seitens des BAES 70 Stichprobenkontrollen von
Pflanzenschutzmitteln vorgesehen, die im Labor untersucht werden. Die Zahl der
Pflanzenschutzmittel, die vor Ort am Pflanzenschutzmittellager der inspizierten Betriebe
kontrolliert werden, ist nicht vorherzusehen. Ebenso ist die Anzahl der Proben, die aufgrund
von Verdachtsmomenten gezogen werden, nicht absehbar.

Zu den Fragen 35 und 36:

Eine diesbezügliche Novellierung erscheint nicht erforderlich.

Zu den Fragen 37 und 38:

Importe aus Drittstaaten werden primär durch die Zollstelle kontrolliert, wobei der Importeur
eine Bestätigung des BAES gemäß § 27 PMG 1997 vorzuweisen hat. Im Jahr 2001 wurden
60 Zollbestätigungen, im Jahr 2002 40 Zollbestätigungen durch das BAES ausgestellt. Bei
allfälligen weiteren Kontrollen im Handel wird seitens des BAES nicht weiter differenziert, ob


das Pflanzenschutzmittel aus Drittländern importiert oder aus dem EU-Raum verbracht wur-
de.

Zu den Fragen 39 und 40:

Seitens meines Ressorts ergingen hiezu zwei Erlässe:
Erlass vom 10. September 2002, GZ 12.401/5-I/2/02 und
Erlass vom 25. Februar 2003, GZ 12.401/1-I/2/03.

Zu den Fragen 41 und 42:

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen sollen auch einnah-
menseitige Maßnahmen gesetzt werden. Diese sollten jedoch unter strenger Einhaltung von
Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter Wahrung der
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität erfolgen.

Zu Frage 43:

Die Regelungen über amtliche Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrsetzung und der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Mit dem
PMG 1997 wurden die amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der amtlichen Kon-
trollmaßnahmen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht
liegt im Kompetenzbereich der Länder.

Darüber hinaus ist keine EU-Richtlinie in diesem Bereich umzusetzen.
Zu den Fragen 44 und 45:

Die EU-Kommission hat bereits mehrmals angesprochen, Ende 2003 einen Vorschlag für
eine Abänderung der Richtlinie 91/414/EWG an das Europäische Parlament und an den Rat
vorzulegen. Im Zuge der Abänderung der Richtlinie 91/414/EWG soll auch der Artikel 17
(amtliche Kontrollmaßnahmen) genauer formuliert und klare Vorgaben festgesetzt werden.
Dies wird seitens des BMLFUW ausdrücklich begrüßt.


Zu Frage 46:

Die EG-rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sind an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.

Zu den Fragen 47 und 48:

Derzeit ist keine Novellierung des PMG 1997 vorgesehen.

Zu Frage 49:

Im Bereich der amtlichen Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln gab es
2001 und 2002 keine speziellen internationalen bzw. EU-Überwachungsprojekte. Österreich
war zwar an Rückstandsmonitoringprogrammen in den Jahren 2001 und 2002 beteiligt, die-
se unterliegen jedoch nicht dem Pflanzenschutzmittelgesetz, sondern dem Lebensmittel-
gesetz.

Zu Frage 50:

Mit dem Inkrafttreten der neuen Organisationsstruktur des BAES sowie der AGES am 1. Juli
2003 werden die Kontrollorgane in einer eigenen Organisationseinheit zusammengefasst.
Probeziehungsplan, Anzeigen, Kennzeichnungskontrolle und sonstige Verwaltungstätigkei-
ten werden im „Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung" bearbeitet. Die
Analysen der Pflanzenschutzmittel werden im „Kompetenzzentrum Pflanzenschutzmittel"
durchgeführt.

Zu den Fragen 51 und 52:

Nein.

Zu den Fragen 53 und 55:

Für die Untersuchung der Pflanzenschutzmittelproben ist das BAES zuständig. Die Untersu-
chungen werden an den Standorten LWT Wien und Linz durchgeführt.


Für  die  Untersuchung  der  Pflanzenschutzmittelproben   ist  das  BAES  zuständig.   Die
Untersuchungen werden an den Standorten LWT Wien und Linz durchgeführt.
Zu Frage 54:

Für die Erfüllung der Kontrollaufgaben im Rahmen dieses Bundesgesetzes wurden im
Zeitraum 2001 und 2002 je 2 Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt.

Zu Frage 56:

Ansprechpartner für Angelegenheiten des BAES ist grundsätzlich der Direktor des
Bundesamtes, Herr Dr. Bernhard Url. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen
Instituts- bzw. Abteilungsleitungen. Die Namen der Mitarbeiterinnen können der Homepage
der AGES entnommen werden (www.ages.at).

Zu Frage 57:

Alle.

Zu Frage 58:

Prinzipiell trete ich für eine Harmonisierung der Begriffe ein; Unterschiede sind jedoch
bedingt durch die auf EU-Ebene vorgesehene Terminologie. Da unterschiedliche Ge-
fährdungsmomente durch die Verletzung einzelner Bestimmungen der Betriebsmittelgesetze
entstehen, kann in diesen Bereichen nicht von denselben oder ähnlichen Tatbeständen
ausgegangen werden.

Zu den Fragen 59 und 60:

Nein, für eine derartige Übertragung besteht derzeit kein Anlass.