524/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
vom 18. Juni 2003, Nr. 553/J, betreffend Einsatz des verbotenen,
krebserregenden Nifursol
in der heimischen Putenzucht, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Bis Anfang Juli wurden 40 Proben an
Putenfutter (35 aus der Kontrolle, 5 Einsenderproben),
sämtliche negativ (< 1 ppm) durchgeführt.
Die Analysenfrequenz hängt davon ab, wie
viele Chargen an Putenfutter bei der Kontrolle
des Inverkehrbringens vorgefunden werden. Im Zuge der Negativkontrolle wird
derzeit jede
Putenfutterprobe zumindest auf Hemmstoffe bzw. deklarierte Zusatzstoffe und
wenn erfor-
derlich, auf Nifursol untersucht. Außerdem werden die möglichen Handelswege in
Form von
Buchprüfungen bei den Händlern und den Mischfutterherstellern überwacht.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Beim betroffenen Unternehmen wurde eine
Kontrolle vorgenommen und dieses zur Stellung-
nahme aufgefordert. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass die gesamte
restliche Par-
tie dieses Futtermittels auf einem ausgewiesenen Exportlager lag. Nach §1(2) Z1
FMG un-
terliegen diese Futtermittel nicht der
Überwachung nach dem Futtermittelgesetz. Der einzige
Sack, der nach derzeitigem Wissensstand in Verkehr gebracht wurde, wurde an die
„Vier
Pfoten" ausgeliefert. Dem Unternehmen wurde der Auftrag erteilt, diesen
Sack zurückzuho-
len, geeignet zu entsorgen, darüber Nachweise zu erbringen und zu berichten.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 6:
Verbotene Stoffe im Sinne der FMVO 2000
i.d.g.F., § 21 werden v.a. mikroskopisch untersucht
(tierische Bestandteile). Darüber hinaus werden im Zuge der Negativkontrolle
auch andere,
nachfolgend angeführte Substanzen analysiert.
Eine
Auswertung der bisherigen Kontrollen 2003 liegt noch nicht vor. Es ist davon
auszugehen,
dass das Niveau 2002 gehalten und in Teilbereichen (v.a. Hemmstoffe bzw.
Tierarzneimittel,
Verschleppung von Lasalocid, etc.) überschritten wird.
Stoffe (-gruppen): |
2000 |
2001 |
2002 |
Pestizide +Nitrofen +PCB's +PAH |
338 (0) |
430 (0) |
914 (0,1 %) |
Unerlaubte
Antibiotika/Arzneimittel |
335 (3,3%) |
785 (3,7%) |
1259 (0,3 %) |
Salmonellen |
66(0) |
235 (5,5%) |
333 (3,9 %) |
Tierische Bestandteile |
244 (5,7%) |
1349 (9,9%) |
2076 (0,1%) |
Dioxine |
47(10,6%) |
43 (0) |
58 (5,0 % *) |
Schwermetalle |
649 (1,4%) |
656 (0,3%) |
1130 (0) |
Aus
der Tabelle ist ersichtlich, dass die Probenzahl in den letzten Jahren
gesteigert wurde und
die Beanstandungsquote zurückgegangen ist.
* Dioxin bildet eine Ausnahme: Es gab im
Vorjahr und im Jahr 2000 einen Fall in Europa, in
dem ein bestimmtes Futtermittel (mit Spurenelementen angereicherter Ferkeltorf)
aus Frank-
reich mit Dioxin belastet war. Eine geringe Menge ist auch nach Österreich
gelangt, die unter-
sucht und aus dem Verkehr gezogen wurde.
Zu Frage 7:
Der Anteil der
Beanstandungen/Anzeigen in Prozent ist den Klammerwerten in Tabelle zu Frage
6 zu entnehmen.
Zu Frage 8:
Die Finanzmittel betrugen im Jahr:
2000: 0,73 Mill. €,
2001: 0,87 Mio. €,
2002: 0,98 Mio. €,
für 2003 wurden 1,15 Mio. € budgetiert.
Am Standort Wien wurde im letzten Jahr ein zusätzliches
Kontrollorgan für den Außendienst
und ein Akademiker für interne administrative Arbeiten eingestellt. In Linz
sank der Perso-
nalstand der Kontrolle um 2 Personen (1 Außendienstmitarbeiter wurde in den
Vorruhestand
versetzt, 1 Mitarbeiter wechselte in das Ministerium).
Aufgrund der
höheren Budgetmittel für 2003 ist auch eine Verbesserung der technischen
Ausstattung zu erwarten.
Zu Frage 9:
Der Einsatz von Nifursol erfolgte ausschließlich zur
Prävention gegen die Schwarzkopf-
krankheit bei Puten. Laut Auskunft des Importeurs gelangten folgende Mengen zum
Einsatz:
2001: 50 kg,
2002: 250 kg,
2003 bis inkl. März: 75 kg.
Im Rahmen der Kontrolle wurde nur selten Putenfutter mit
deklariertem Nifursolgehalt ange-
troffen, da ein Einsatz in der intensiven Putenmast nicht notwendig war; der
Einsatz von Ni-
fursol erfolgte in der Freilandhaltung.
Zu den Fragen 10 bis 14:
Nifursol war
zuletzt das einzige Mittel, welches zur Vorbeugung der Schwarzkopfkrankheit
noch
zugelassen war. Bei den Beratungen im Ständigen Futtermittel-Ausschuss in
Brüssel wurde
auch über eine deutliche Verlängerung der
Absetzfrist beraten, um einem Therapienotstand bis
zum Vorliegen von Alternativen vorzubeugen. Damit hätten Rückstande im Fleisch
vollkommen
ausgeschlossen werden können. Dieser Vorschlag konnte allerdings nicht die
erforderliche
Mehrheit finden.
Im
Rahmen des EG-Zulassungsverfahrens für Futtermittel-Zusatzstoffe, wie z.B.
Nifursol, wer-
den die erforderlichen Sicherheitsstudien gemäß der Richtlinie 87/153/EWG zur
Festlegung von
Leitlinien zur Beurteilung von Zusatzstoffen in der Tierernährung durchgeführt.
Bei richtiger Anwendung unter Einhaltung der Absetzfristen wird weder Tier noch
Mensch ge-
fährdet.
EU-Forschungsprojekte
sind in diesem Bereich nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 15 bis 20:
Das BMLFUW wird voraussichtlich im
September 2003 gemeinsam mit dem BMGF betref-
fend Schwarzkopfkrankheit (Histomoniasis) einen Forschungsauftrag an die
Universitätskli-
nik für Geflügel der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Projektleiter
Univ.-Prof. Dr.
Michael Hess) vergeben. In die Finanzierung wird auch die ALGÖ - Arbeitsgemeinschaft
der
landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft Österreichs eingebunden werden.
Die Universitätsklinik für Geflügel der
Veterinärmedizinischen Universität Wien hat bereits
seit dem Jahr 2002 Vorarbeiten zum Nachweis von Histomonas meleagridis durchgeführt
und wird das geplante Forschungsprojekt auch durch eine internationale
Kooperation mit
dem Institut de Biologie Structurale Grenoble in Frankreich absichern.
Aufbauend auf einem 1999 bis 2001
laufenden Forschungsauftrag des BMLFUW zur Frei-
landhaltung von Legehennen wurde 2002 ein weiteres umfangreiches dreijähriges
For-
schungsprojekt beauftragt. Das Projekt befasst sich umfassend mit
Fragestellungen zur al-
ternativen Legehennenhaltung in Österreich. Auftragnehmer ist das Institut für
Tierhaltung
und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien (O.Univ.-Prof. Dr.
Josef Troxler,
Dr. Kurt Niebuhr, Dr.sc.agr. Katrina Zaludik). Aus diesem Forschungsprojekt
sind auch für
die Putenhaltung relevante Ergebnisse zu erwarten.
In
Zusammenarbeit mit dem LFI OÖ und einer Privatfirma wurden in den Jahren 2001
und 2003
Seminare zur Bioputenhaltung abgehalten, in denen die Fragen zur
Schwarzkopfkrankheit und
der alternativen Putenhaltung besprochen worden sind. Nur das Seminar im Jahre
2001 war ein
Artikel 9 Projekt, das aus Bildungsgeldern in der Höhe von 347,41 EUR
unterstützt wurde.
Prof. Dipl.-lng. Dr. Werner Zollitsch,
Institut für Nutztierethologie (BOKU) plant ein Forschungs-
projekt zum Rassenvergleich in der alternativen Putenhaltung und Fragen der
Fütterung.
Zu Frage 21:
Die Qualität der Tierhaltung hängt nicht
allein von deren Intensität ab. Auch in sehr großen
Betrieben können, insbesondere bei modernen Anlagen, hohe Tierschutz- und
Umwelt-
standards eingehalten werden. Allfällige Missstände, wie etwa die Verwendung
von Futter
mit verbotenen Zusatzstoffen, sind nicht an eine bestimmte Betriebsgröße
gebunden. Daher
hat sich auch die grundsätzliche Frage der Förderungswürdigkeit eines Betriebes
nicht vor-
rangig an der Frage der Haltungsintensität des Betriebes zu orientieren,
sondern wohl an
seiner Qualität in Bezug auf die Einhaltung von Tierschutz- und
Umweltstandards, sowie
Entsprechung der Verbraucherinteressen über das gesetzlich geforderte
Mindestmaß hin-
aus.