526/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
472/J vom 3. Juni 2003 der Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde (Die Grünen), wie folgt:

Das Jahr 2003 wurde mit Beschluss der Sozialministerinnen und -minister der EU-
Mitgliedstaaten am 3. Dezember 2001 zum Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen (EJMB)
erklärt (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 335/15 vom 19. Dezember 2001, Seiten 15-20). Im Zusammenhang damit hat
mein Ressort die Kommunikationsagentur com_unit (Wien) mit der organisatori-
schen Umsetzung des EJMB 2003 in Österreich beauftragt.

Zu Frage 1 und 2

Der Werkvertrag zwischen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generati-
onen und Konsumentenschutz (ehemals Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen) und com_unit Agentur für Kommunikation vom 31. Oktober 2002
lautet in Punkt 1.1: „Der Auftraggeber erteilt und der Auftragnehmer übernimmt den
Auftrag für die organisatorische Umsetzung des Europäischen Jahres der Menschen
mit Behinderungen 2003 in Österreich." Der Vertrag kann aus rechtlichen Gründen
(Datenschutz und Urheberrecht) nicht vollinhaltlich weitergegeben werden.

Zu Frage 3, 4, 5, 6 und 7

Die in Ihrer Anfrage geschilderten Manipulationen sind dem BMSG nicht bekannt
und werden von der Agentur com_unit bestritten.


Com_unit musste sich schon bei der Bewerbung um den Auftrag mit Unterschrift ver-
pflichten, die arbeits- und lohnrechtlichen Bestimmungen des BMSG zu akzeptieren.
Danach hat sich com_unit dem BMSG gegenüber ausdrücklich verpflichtet, bei
der Durchführung des Auftrages die in Österreich geltenden arbeits- und sozial-
rechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Dem BMSG liegen keine Belege vor, die eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften
beweisen würden. Es gilt daher für die Agentur com_unit die Unschuldsvermutung.
Eine Auflösung des Dienstleistungsvertrages BMSG/com_unit wäre derzeit nicht ge-
rechtfertigt. Zur Überprüfung der Vorwürfe in der parlamentarischen Anfrage hat
mein Ressort die zuständige Staatsanwaltschaft, Sozialversicherungsanstalt und
Finanzbehörde informiert und um Prüfung ersucht.

Zu Frage 8, 11 und 12

Com_unit hat bisher eine erste Teilzahlung als Anzahlung in der Höhe von
200.000 € erhalten.

Die Leistungen werden aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Belege abgenom-
men werden. Der Werkvertrag sieht vor, dass von com_unit alle Leistungen und Pos-
ten einzeln abgerechnet und einzeln belegt werden müssen - das sichert ein hohes
Maß an Schutz vor Manipulationen. Bei der Leistungsabnahme wird insbesondere
darauf geachtet werden, dass sie einer nachprüfenden Kontrolle durch den Rech-
nungshof
standhält.

Die Gesamtauftragssumme (inklusive aller Fremdkosten in der Höhe von 184.140 €
durch Subauftragnehmer, darunter sind auch Menschen mit Behinderungen) beträgt
531.948,00 €. Es stehen somit noch 331.948,00 € zur Auszahlung offen.

Zu Frage 9

Com_unit hat in Zusammenarbeit mit dem ORF am 5. Juni 2003 die TV-Spot
Präsentation
zum EJMB 2003 im ORF-Atrium organisiert (veranschlagte Kosten:
16.392 €). Weiters hat com_unit am 25. Juni 2003 das Fachsymposion „Pflegevor-
sorge
- gestern - heute - morgen" im Austria Center Vienna organisiert und durch-
geführt. Die Kosten sind mit 38.424 € veranschlagt, die Rechnungslegung ist noch
nicht erfolgt.


Zu Frage 10

Für die Website http://www.gleichanders.at sind 78.456 € veranschlagt, die Abrech-
nung steht noch aus. Die Leistungen com_units umfassen die Errichtung und
Betreuung der Website durch 14 Monate. Die Website ist auch für blinde Menschen
benutzbar und entspricht dem höchsten technischen Standard für Barrierefreiheit.

Zu Frage 13

Bei Vorliegen entsprechender Beweise werde ich umgehend alle angemessenen
rechtlichen Schritte in die Wege leiten.