527/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen
vom 17. Juni 2003, Nr. 544/J, betreffend "Vollziehung
Futtermittelgesetz", beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist anzumerken, dass durch die
Gründung der Agentur für Gesundheit und Ernäh-
rungssicherheit (AGES) und die damit verbundene Konzentration der vorhandenen
Ressour-
cen Synergieeffekte genutzt und damit bessere Kontrollmöglichkeiten und ein
höheres
Schutzniveau für Konsumenten erreicht werden.
Zu den Fragen 1 und 2:
2001: 1.355 Betriebskontrollen
2002: 1.287 Betriebskontrollen
2001:
2.140 Proben
2002: 2.466 Proben
Die Daten sind
nicht flächendeckend nach Bundesländern strukturiert. Da es sich hiebei um
eine Bundeskompetenz handelt, ist dies auch nicht verpflichtend.
Weitere
Informationen sind den Jahresberichten, die in den Bibliotheken der AGES
auflie-
gen, zu entnehmen und werden hinkünftig auf der AGES-Homepage abrufbar sein.
Zu Frage 3:
Die Kontrolle
der Verfütterung von Futtermitteln an Nutztiere fällt in die Zuständigkeit der
Länder.
Laut den
Jahresberichten der Länder wurde im Jahr 2001 folgende Anzahl von Proben ge-
zogen:
Die Daten und
Aufschlüsselung für 2002 liegen derzeit noch nicht vollständig vor.
Zu Frage 4:
Jahr__ ___ LWT Linz (BAB Linz)* LWT Wien (BFL Wien)**
2001 6.146 3.931
2002*** 5.447 6.188
* Futter- und Pflanzenproben
** Futter-, Dünger- und Pflanzenproben
*** seit 1.6.2003 Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Zu den Fragen 5 und 6:
Von den zuvor
genannten Proben waren amtlich (der Rest sind private Proben bzw. im
Rahmen der Forschung):
Jahr_____ LWT Linz (BAB Linz) LWT Wien (BFL Wien)
2001 1.394 1.607
2002 1.585 1.730
Im Übrigen darf
auf die Beantwortung zu Frage 27 hingewiesen werden.
Zu Frage 7:
Im Rahmen der Vollziehung des Futtermittelgesetzes werden
vom Bundesamt für Ernäh-
rungssicherheit keine Strafen verhängt, sondern im Falle von Übertretungen
Anzeigen an die
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden erstattet bzw. bei geringfügigen
Übertretungen
Beanstandungen ausgesprochen.
Zu Frage 8:
Es werden keine Organmandate verhängt.
Zu Frage 9:
Eine Angabe kann darüber nicht erfolgen, da keine Informationen
über die Einleitung der
Verwaltungsstrafverfahren an das Bundesamt für Ernährungssicherheit ergehen. Es
kann
aber davon ausgegangen werden, dass in Folge jeder Anzeige ein Verfahren
eingeleitet
wurde.
Zu den Fragen 10 und 11:
Informationen über den Ausgang der
Verwaltungsstrafverfahren werden nicht lückenlos an
das Bundesamt für Ernährungssicherheit weitergeleitet, sodass eine
diesbezügliche Angabe
nicht erfolgen kann.
Zu den Fragen 12 und 13:
Es erfolgt keine Information an das Bundesamt für Ernährungssicherheit
über den Ausgang
der Verfahren beim UVS oder VwGH.
Zu Frage 14:
Die Höhe der Einnahmen aus gerichtlichen Strafen ist dem
Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nicht bekannt. Die
Verwendung
der Einnahmen ist ebenfalls nicht bekannt, da diese dem allgemeinen
Bundeshaushalt zuge-
führt werden.
Zu Frage 15:
Zu keinen.
Zu den Fragen 16 bis 20:
Die Kontrollergebnisse werden in den Jahresberichten der
Österreichischen Agentur für Ge-
sundheit und Ernährungssicherheit (AGES) veröffentlicht, liegen in den
Bibliotheken der A-
GES auf und werden hinkünftig auch auf der AGES-Homepage abrufbar sein.
Zu den Fragen 21, 22 und 24:
Zum 31.12.2001 betrug der Personalstand im Bereich der Landwirtschaft
(LWT) der AGES
544 Personen, davon 395 in Wien und 149 in Linz.
Mit 31.12.2002 waren im Bereich Landwirtschaft der AGES
418,5 Personen beschäftigt (da-
von 333,4 in Wien, 85,1 in Linz). Anzumerken ist, dass das Personal für
Verwaltung, EDV,
Buchhaltung, Personalwesen etc. nicht mehr dem Fachbereich Landwirtschaft
zugerechnet
wird.
Zu Frage 23:
Die Personalausgaben betrugen in den Jahren 2001 und 2002
in Mio Euro:
LWT Wien:
2001:
13,620
01.01.2002 bis 31.05.2002: 5,919
01.06.2002 bis 31.12.2002: 11,900*
* Kosten entsprechend höher den zusätzlichen Zahlungen an das Bundespensionsamt
LWT Linz:
2001: 4,604
01.01.2002 bis
31.05.2002: 1,918
01.06.2002 bis 31.12.2002: 4,100
Zu den Fragen 25 und 26:
Die AGES muss, wie auch viele Institutionen des Bundes, den
Personaleinsatz optimieren.
Sinnvolle Reduktionen werden durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen
und
durch Reduktion der Verwaltung angestrebt. Die zur Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben
erforderlichen Planstellen werden nachbesetzt.
Zu Frage 27:
Durch die Schwerpunktsverlagerungen der Untersuchungen auf
unerwünschte und ver-
botene Stoffe kam es zu einer deutlichen Kostensteigerung im Ausmaß von 20 bis
30 %.
Eine Futtermittelprobe kostet derzeit im Durchschnitt 1.100 Euro.
Zu Frage 28:
Die bisherige Anzahl der Untersuchungen erscheint ausreichend.
Zu den Fragen 29 bis 31:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der
aufgeworfenen Fragen nicht in
den Kompetenzbereich des BMLFUW fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der
Aufbau
von Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen
Mitgliedstaat vorbehal-
ten und nicht auf EU-Ebene vorgegeben.
Zu Frage 32:
Insgesamt waren im Bereich Futtermittel im Jahr 2001 5
Kontrollorgane und 2002 4,5 Kon-
trollorgane tätig.
Zu den Fragen 33 und 34:
Es waren 0,4 Proben je 1000 Einwohner. Im internationalen
Vergleich hat Österreich eine
sehr hohe Kontrolldichte. Im Detail darf dazu auf die parlamentarische Anfrage
Nr. 2760/J
der XXI. GP verwiesen werden. Die Probenanzahl für 2003 wird sich in demselben
Ausmaß
bewegen.
Zu den Fragen 35 und 36:
Eine diesbezügliche Novellierung ist nicht erforderlich.
Zu Frage 37:
Die Kontrolle erfolgte durch Grenztierärzte und Zollorgane
an den Eintrittstellen bzw. bei In-
landskontrollen durch Kontrollorgane des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
(bis
1.6.2003 BFL und BAB) im Zuge von Meldungen der Zollorgane sowie
Grenztierärzte.
Zu Frage 38:
Die Anzahl der
eingesendeten Proben durch Zollorgane bzw. Grenztierärzte betrug
2001: 8 (Linz + Wien)
2002:12 (Linz + Wien)
Insgesamt wurden von den Kontrollorganen an den
Aussengrenzen im Jahr 2001 1.578 und
2002 1.466 Futtermittellieferungen überprüft (Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen)
und
an die jeweiligen Bundesämter (Standorte) gemeldet. Von diesen Lieferungen
waren 1.365
(2001) und 1.264 (2002) für Österreich, 213 (2001) und 202 (2002) für ein
anderes EU-
Land (hauptsächlich Deutschland und Niederlande) bestimmt. Bei letzteren wurde
die Mittei-
lung an die dortige zuständige Behörde weitergeleitet.
Zu den Fragen 39 und 40:
2001/2002 wurden seitens des BMLFUW an die Bundesämter und
Länder 4 Erlässe erteilt,
um eine bessere Koordinierung der Kontrollbehörden zu erreichen.
Diese Erlässe betreffen:
- Kontrolle
der Futtermittel in den landwirtschaftlichen Betrieben (Festlegung eines
einheit-
lichen Kontrollformulars sowie eines Merkblattes für die
Futtermittelkontrollorgane);
- Berichtspflicht
an das BMLFUW betreffend die Kontrolle der Verfütterung (Festlegung
eines einheitlichen Kontrollberichtsformulars).
Im Jahre 2003
ergingen keine Erlässe.
Zu den Fragen 41 und 42:
Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen
Untersuchungen sollen auch einnah-
menseitige Maßnahmen gesetzt werden. Diese sollen jedoch unter strenger
Einhaltung von
Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter
Wahrung der
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität erfolgen.
Entsprechende Maßnahmen wurden bereits gesetzt,
beispielsweise durch die Möglichkeit
des Erwerbs der amtlichen Untersuchungsergebnisse im Zuge der verpflichtenden
Eigenkon-
trolle.
Zu Frage 43:
Es muss derzeit keine EU-Richtlinie in diesem Bereich umgesetzt werden.
Zu den Fragen 44 und 45:
Folgende EG-Vorschläge betreffen den Futtermittelbereich:
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über amtliche
Futter- und Lebensmittelkontrollen;
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Zusatz-
stoffe in der Tierernährung;
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates mit Vorschriften
für die Futtermittelhygiene;
Die genannten
EG-Verordnungen werden seitens des BMLFUW begrüßt.
Zu Frage 46:
Die EG-rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sind an
die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.
Zu den Fragen 47 und 48:
Derzeit ist eine Novellierung des Futtermittelgesetzes nicht vorgesehen.
Zu Frage 49:
2002(2001):
EU - Dioxin -
Monitoring: 55
(42) Proben 8 (8) Einzelfuttermittel, 21 (18) Mischfuttermittel,
17 (10) Mineralfutter, 9 (6) Zusatzstoffe + Vormischungen) - keine Überschreitungen.
EU - Salmonellen - Monitoring: 323 (239) Proben (125 (59) Einzelfutter, davon 12 (5)
positiv; 198 (180) Mischfutter, davon 3 (8) positiv).
Darüber hinaus wurde auf Empfehlung der Kommission auf
folgende unerwünschte und ver-
botene Stoffe untersucht:
613 (220) Proben auf PCB, davon waren alle negativ; 472
(285, davon 1 Überschreitung) auf
Blei; 467 (287) auf Cadmium, alle negativ; 296 (94) auf Arsen, alle negativ;
198 (29) auf
Quecksilber, alle negativ; 1.091 (818) auf verbotene Antibiotika, davon 23 (21)
Verstöße;
1.653 (1.349) auf unerlaubte tierische Bestandteile, davon 24 (137) Verstöße.
Zu Frage 50:
Für den hoheitlichen Vollzug ergeben sich keine Änderungen.
Zu den Fragen 51 und 52
Nein.
Zu den Fragen 53 und 55:
Für die
Kontrolle der Inverkehrbringung von Futtermitteln ist grundsätzlich das
Bundesamt
für Ernährungssicherheit zuständig. Die Untersuchungen werden durch die
Standorte Land-
wirtschaft Wien und Linz durchgeführt.
Zu Frage 54:
Laut Arbeitsprogramm 2003: 39 Vollzeitkräfte.
Zu Frage 56:
Ansprechpartner ist für Angelegenheiten des Bundesamtes
grundsätzlich der Direktor des
Bundesamtes.
Zu Frage 57:
Alle.
Zu Frage 58:
Prinzipiell trete ich für eine Harmonisierung der Begriffe
ein; Unterschiede sind bedingt durch
die auf EU-Ebene vorgesehene Terminologie. Da unterschiedliche
Gefährdungsmomente
durch die Verletzung einzelner Bestimmungen der Betriebsmittelgesetze
entstehen, kann in
diesen Bereichen nicht von denselben oder ähnlichen Tatbeständen ausgegangen
werden.
Zu den Fragen 59 und 60:
Nein, für eine derartige Übertragung besteht derzeit kein Anlass.