528/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pfeffer und GenossInnen haben am 4. Juni 2003
unter der Nr. 487/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Vorwurf der illegalen Flüchtlingsabweisung an der österreichisch-slowakischen
Staatsgrenze" gerichtet:

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die konkreten Vorwürfe wurden dem Bundesministerium für Inneres durch eine APA-
Aussendung vom 27.05.2003 bzw. durch einen Beitrag in der ORF-Sendung „Report"
(Thema: „Flüchtlinge - Zurück ohne Verfahren?") bekannt.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind keine Informationen über derartige Vorfälle zur Kenntnis
gelangt.

Zu Frage 2:

Die Sicherheitsdirektion Burgenland hat unverzüglich nach Kenntniserlangung der
erhobenen Vorwürfe umfangreiche Erhebungen veranlasst. Die Untersuchungen sind
noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 3:
Nein

Zu Frage 4:

Die von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland veranlassten
Erhebungen umfassen auch die Untersuchung allfälliger strafrechtlicher Umstände.
Vom Ergebnis dieser Ermittlungen wird es abhängig sein, inwieweit die Einschaltung
der Staatsanwaltschaft erforderlich ist.


Zu Frage 5:

Die bisher durchgeführten Ermittlungen haben keine Ansatzpunkte für eine gängige

illegale Praxis erbracht.

Sofern von rechtswidrigem Verhalten in Einzelfällen auszugehen ist, haben die
betroffenen Soldaten im Rahmen ihrer Verantwortung mit den jeweiligen disziplinar-,
verwaltungsstrafrechtlichen oder allfälligen strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Nach Durchführung eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens wurde der
Entwurf der Asylgesetznovelle 2003 nach Beschlussfassung im Ministerrat nunmehr
dem Parlament zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Es wird um Verständnis ersucht, dass zum derzeitigen Zeitpunkt zu einem Entwurf,
der in seinem Inhalt zwischenzeitig unter anderem auch bereits im Sinne der
Fragestellungen geändert wurde, keine Stellungnahme abgegeben wird.

Ziel der Neuregelung soll es jedenfalls sein, dass unter strikter Beachtung aller
rechtstaatlichen und internationalen Verpflichtungen den Fremden, die tatsächlich
Schutz in Österreich suchen, rasch der ihnen zustehende Schutz gewährt werden
kann und dass jenen, die aus asylfremden Motiven nach Österreich kommen, die
Aussichtslosigkeit ihres Handelns ebenso rasch vermittelt wird.

Zu Frage 11:

Österreich hat bereits im Jahre 2001 im Rahmen des „Forums Salzburg"
Sicherheitspartnerschaften mit Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien und
Polen als neue Form der regionalen Zusammenarbeit initiiert.

Diese Partnerschaften, die insbesondere zur Slowakei und zu Ungarn bereits zur
Entwicklung einer neuen, schengenähnlichen Form der Zusammenarbeit geführt
haben, haben sich außerordentlich bewährt und zu einer wesentlichen Intensivierung
der Zusammenarbeit auf allen Ebenen geführt.

Wesentliche Punkte der Zusammenarbeit betreffen die Grenzüberwachung, die
Bekämpfung der illegalen Migration sowie den Asylbereich und zwar sowohl im
Hinblick auf aktuelle Entwicklungen in den jeweiligen Staaten als auch im Hinblick auf
die Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union.

Die Slowakei und Ungarn haben seit April dieses Jahres Beobachterstatus in der
Europäischen Union, werden mit 1. Mai 2004 vollwertige Mitglieder sein und streben
die ehestmögliche Inkraftsetzung der Schengener Vereinbarungen an. Die damit ver-
bundene Verpflichtung zum Aufbau effizienter Strukturen wird regelmäßig im
Rahmen von monitoringmissions, an denen auch österreichische Experten
teilnehmen, überprüft.