530/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Walter Tancsits, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. Juni 2003 unter der Nr. 537/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend „Verwendung des ehemaligen Kommissariats in Wien 17., Rötzergasse
24" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Nutzung der Wachzimmerbereiche bleibt unverändert.
Der
Mietvertrag für die übrigen Nutzflächen in dem Objekt wurde bei der
Bundesimmobiliengesellschaft aufgekündigt.
Die künftige Nutzung des Objektes obliegt der Bundesimmobiliengesellschaft.
Zu Frage 2:
Es gibt keine Überlegungen an diesem Standort eine Unterkunft für Asylwerber einzurichten.
Zu Frage 3:
Die
Bundesimmobiliengesellschaft wird als „Hauseigentümer" das Einvernehmen
mit den
Anrainern herstellen, sofern dies im Zuge eines Verfahrens vorgesehen ist.