530/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.08.2003
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Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter Tancsits, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. Juni 2003 unter der Nr. 537/J-NR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Verwendung des ehemaligen Kommissariats in Wien 17., Rötzergasse 24" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Nutzung der Wachzimmerbereiche bleibt unverändert.

Der Mietvertrag für die übrigen Nutzflächen in dem Objekt wurde bei der
Bundesimmobiliengesellschaft aufgekündigt.

Die künftige Nutzung des Objektes obliegt der Bundesimmobiliengesellschaft.


Zu Frage 2:

Es gibt keine Überlegungen an diesem Standort eine Unterkunft für Asylwerber einzurichten.

Zu Frage 3:

Die Bundesimmobiliengesellschaft wird als „Hauseigentümer" das Einvernehmen mit den
Anrainern herstellen, sofern dies im Zuge eines Verfahrens vorgesehen ist.