531/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.08.2003
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Bundesministerium
für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Wurm, Genossinnen und Genossen haben am
4. Juni 2003 unter der Nr. 493/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Wehrdienstleistung des
Bundesministers für Finanzen" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu l und 3:
Mag. Karl-Heinz Grasser wurde im Jahre
1993 durch die Stellungskommission für
„untauglich“ für den Wehrdienst befunden. Ich ersuche um Verständnis, dass ich
aus
Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes von einer
detaillierteren
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 2:
Nein; eine neuerliche Stellung von für
„untauglich" befundenen Wehrpflichtigen ist nicht
vorgesehen.
Zu 4 und 5:
Eine Einberufung zum erstmaligen Antritt
des Grundwehrdienstes kann nur erfolgen, wenn
ein Wehrpflichtiger als „tauglich“ für den
Wehrdienst befunden wurde und das 35. Lebens-
jahr noch nicht vollendet hat. Wie bereits erwähnt wurde Mag. Grasser
für „untauglich“
befunden.