533/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.08.2003
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Lackner und GenossInnen haben am
4. Juni 2003 unter der Nr. 475/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Frage nach einem ÖVP-Brief fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers.
Kosten für die öffentliche Hand sind nicht entstanden.