533/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.08.2003
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Bundeskanzler

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lackner und GenossInnen haben am
4. Juni 2003 unter der Nr. 475/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Die Frage nach einem ÖVP-Brief fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers.

Kosten für die öffentliche Hand sind nicht entstanden.