534/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Sima und GenossInnen haben am
4. Juni 2003 unter der Nr. 489/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Erarbeitung eines überfälligen Bundestierschutzgesetzes in
Österreich
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundeskanzleramt ersuchte mit 27. März 2003 die
beteiligten Bundesministerien
sowie die Länder im Wege der Verbindungsstelle der Bundesländer um die Nominie-
rung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe
fand am
24. April 2003 statt.
Zu den Fragen 3, 4 und 9:
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die folgenden:
•
MinR Dr. Karl IRRESBERGER (Vorsitzender)
(Bundeskanzleramt)
•
Dr. Gerald EBERHARD
(Bundeskanzleramt)
• Dr. Gabriele DAMOSER
(Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, stv. Leiterin der Abt. lV/10)
• Obst. Erwin PENKER
(Bundesministerium für Inneres, Abt. II/1 (Organisation und Dienstbetrieb))
• Dr. Birgit DADATSCHEK
(Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft; Leiterin der Abt. I/1)
• Dr. Georg MAYER
(Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz, Fachreferent im Kabinett der Staatssekretärin)
• OVR DDr. Holger HERBRÜGGEN
(Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung)
• Mag. Stefan HORVATH
(Amt der
Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4a - Agrar- und
Veterinärwesen)
• Mag. Michael KÜHN
(Verbindungsstelle der Bundesländer)
Es handelt sich teils um Angehörige des rechtskundigen
Dienstes, teils um Vertreter
der tierärztlichen Wissenschaft (Angehörige der Veterinärverwaltung), mit
unter-
schiedlicher Spezialisierung im Bereich des Tierschutzrechts.
Zu den Fragen 5, 6, 7, 8, 10 und 11:
Eine Expertengruppe aus den zuständigen Ministerien wird
schnellstmöglich und mit
großem Engagement einen diskussionsfähigen ersten Entwurf für ein Bundestier-
schutzgesetz vorlegen. Diese Gruppe wird in ihre Arbeit die Beiträge, die im
Rahmen
der parlamentarischen Enquete gemacht werden, einbeziehen. In der Folge werden
selbstverständlich Vertreter von Wissenschaft und NGO's eingeladen und in die
Dis-
kussion miteinbezogen.
Bei der Erstellung des Gesetzesentwurfes sollen auch die
Erfahrungen der Länder,
in deren Kompetenz der Tierschutz ja bisher (abgesehen von bundesrechtlich ge-
regelten Teilgebieten wie Tiertransport und Tierversuchen) fällt,
berücksichtigt
werden.
Es ist geplant, im Herbst d. J. das allgemeine
Begutachtungsverfahren einzuleiten,
eine vier- bis sechswöchige Begutachtungsfrist einzuräumen und alle betroffenen
und interessierten Stellen und Organisationen, z.B. auch die
Tierschutzorganisa-
tionen und die in der Enquete-Kommission vertreten gewesenen Organisationen,
noch einmal einzubeziehen, sodaß noch in diesem Jahr die Zuleitung einer Regie-
rungsvorlage an den Nationalrat möglich ist.
Eine Aussage darüber, wann die Beschlußfassung im
Nationalrat erfolgen soll, fällt
nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.
Zu den Fragen 12 bis 19 und 21:
Nach dem Regierungsprogramm soll es ein
Bundestierschutzgesetz auf der Basis
der EU-Standards geben für die Heimtierhaltung, die Haltung von Nutztieren sowie
die Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks. Neben der Sicherstellung der
bundes-
einheitlichen Umsetzung von EU-Recht werden im Regierungsprogramm die Siche-
rung hoher Standards und die gleichzeitige Setzung von Maßnahmen für faire
Wett-
bewerbsbedingungen ausdrücklich genannt.
Zu Frage 20:
Der Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes stand bisher
insbesondere die bun-
desstaatliche Kompetenzverteilung entgegen.