538/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kuntzl und
GenossInnen haben am
6. Juni 2003 unter der Nr. 500/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Kunstförderung des Bundes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Anteil Wiens an den Kunstförderungen des
Bundeskanzleramtes ohne Berück-
sichtigung der Bundestheatergesellschaften betrug im Jahr 2002 70,3%. Die Defi-
nition von Förderungen umfaßt, wie auch in den vergangenen Jahren, nicht nur
Förderungen im Sinne des Bundesfinanzgesetzes, sondern auch Ankäufe und
Aufwendungen, die - inhaltlich betrachtet - zur Kunstförderung zu rechnen sind
(Definition : siehe Seite 13 des Kunstberichts 2001).
Zu Frage 2:
Die Bundesländerzuordnung in der Statistik des
Bundeskanzleramtes erfolgt schon
seit Jahren „antragstellerbezogen", d.h. nach dem klar definierten
Kriterium der vom
Antragsteller angegebenen Hauptadresse. Auf Anregung des Staatssekretärs für
Kunst und Medien werden allerdings derzeit gemeinsam mit den Ländern Überle-
gungen angestellt, die geltenden Zuordnungskriterien zu überarbeiten.
Zu den Fragen 3 und 6:
Da jene Institutionen, die nach Ansicht der Fragensteller
überregional agieren, aber
nominell Wien zugeordnet werden, nicht einzeln angeführt sind, ist eine
Beantwor-
tung in Prozentziffern unmöglich.
Generell ist aber davon auszugehen, daß unter Abzug der
großen, österreichweit
agierenden Institutionen, wie beispielsweise dem Österreichischen Filminstitut,
dem
Künstlersozialversicherungsfonds oder Kultur Kontakt Austria rund 60% der
verblei-
benden Kunstfördermittel an Antragsteller aus dem Bundesland Wien gehen.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2002 betrug der Anteil an Kunstförderungen, die
nicht zur Gänze Wien zuzu-
rechnen sind für Einzelpersonen 1,01%, beziehungsweise für Zeitschriften und
Ver-
lage 1,56%. Bezüglich der Detailinformation für das Jahr 2001 sei auf den
Kunstbe-
richt 2001 verwiesen.
Zu Frage 5:
Bei der in Frage 3 genannten Ziffern von ungefähr 60
Prozent ist keine der hier ge-
nannten Institutionen berücksichtigt.
Zu Frage 7:
Aufgrund ihres Standortes kommt die in Wien ansässige
Bevölkerung naturgemäß
vorrangig in den Genuß der Theaterproduktionen der österreichischen Bundesthe-
ater und des daraus entstehenden künstlerischen Mehrwertes, so wie auch die
Kom-
munalsteuer und die Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer) dem Land Wien zufließen.
Diese Steuerleistungen der österreichischen Bundestheater betrugen in den Ge-
schäftsjahren 2000/01 und 2001/02 jeweils mehr als 3,3 Mio €.
Zu Frage 8:
Grundsätzlich möchte ich festhalten, daß die
Programmgestaltung sowie die Veran-
staltung von Gastspielen selbstverständlich der jeweiligen künstlerischen
Leitung
überlassen ist, was ein „Auf-Tournee-Schicken" durch einen Politiker
ausschließt.
Ein schriftlicher Kulturauftrag zur Schaffung von Zugangs-
und Nutzungsmöglichkei-
ten für das gesamtösterreichische Publikum wurde erst mit dem
Bundestheaterorga-
nisationsgesetz 1998 formuliert, doch gab es schon seit 1983/84 gelegentlich
Gast-
spiele der Bundestheater in den verschiedenen Bundesländern.
Zu Frage 9:
Bundesland (antragstellerbezogen) in €
2001
2002 |
|
Burgenland
714.926 Kärnten
1.295.220 Niederösterreich
1.787.746 Oberösterreich
2.017.333 Salzburg
7.361.832 Steiermark
2.820.769 Tirol
2.274.677 Vorarlberg
3.957.161 Wien
ohne Bundestheatergesellschaften
59.826.298 EU
und Ausland
1.447.824 Sonderfinanzierungen *) 23.982.399 |
808.135 |
SUMME / Förderungen im Sinn des Kunstberichts 107.486.185 79.556.705 |
*) Kulturhauptstadt Graz, Steiermark ATS
200,000.000 in € 14.534.567
Kl. Festspielhaus, Salzburg
ATS 130.000.000 in €
9.447.468
Zu Frage 10:
Die angekündigten größeren Zuwendungen finden
beispielsweise in der geplanten
Errichtung eines Bruno Gironcoli-Museums in Herberstein in der Steiermark, in
der
Errichtung und Betreibung der Österreichischen Filmgalerie in Krems oder in der
Errichtung und Bespielung des Choreographie Centre Linz (CCL) bei
gleichzeitiger
Einleitung eines Tanzschwerpunktes, Ausdruck. Zusätzlich wird das Förderbudget
für
regionale Kulturinitiativen um 15% aufgestockt, wodurch notwendige
Infrastruktur-
maßnahmen und eine verstärkte Förderung innovativer Projekte aus den
Bundesländern möglich werden.
Zu Frage 11:
Es gibt a priori keinerlei Absicht, bestimmte Institutionen
und Projekte nicht (mehr) zu
fördern. Vielmehr gelten unverändert die im Bundes-Kunstförderungsgesetz
festge-
schriebenen Förderungskriterien.
Zu Frage 12:
Wie Ihnen bekannt sein müßte, ist „politische
Wohlgefälligkeit" kein Förderungs-
kriterium.
Zu Frage 13:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.