538/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kuntzl und GenossInnen haben am
6. Juni 2003 unter der Nr. 500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Kunstförderung des Bundes gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Anteil Wiens an den Kunstförderungen des Bundeskanzleramtes ohne Berück-
sichtigung der Bundestheatergesellschaften betrug im Jahr 2002 70,3%. Die Defi-
nition von Förderungen umfaßt, wie auch in den vergangenen Jahren, nicht nur
Förderungen im Sinne des Bundesfinanzgesetzes, sondern auch Ankäufe und
Aufwendungen, die - inhaltlich betrachtet - zur Kunstförderung zu rechnen sind
(Definition : siehe Seite 13 des Kunstberichts 2001).

Zu Frage 2:

Die Bundesländerzuordnung in der Statistik des Bundeskanzleramtes erfolgt schon
seit Jahren „antragstellerbezogen", d.h. nach dem klar definierten Kriterium der vom
Antragsteller angegebenen Hauptadresse. Auf Anregung des Staatssekretärs für
Kunst und Medien werden allerdings derzeit gemeinsam mit den Ländern Überle-
gungen angestellt, die geltenden Zuordnungskriterien zu überarbeiten.

Zu den Fragen 3 und 6:

Da jene Institutionen, die nach Ansicht der Fragensteller überregional agieren, aber
nominell Wien zugeordnet werden, nicht einzeln angeführt sind, ist eine Beantwor-
tung in Prozentziffern unmöglich.

Generell ist aber davon auszugehen, daß unter Abzug der großen, österreichweit
agierenden Institutionen, wie beispielsweise dem Österreichischen Filminstitut, dem
Künstlersozialversicherungsfonds oder Kultur Kontakt Austria rund 60% der verblei-
benden Kunstfördermittel an Antragsteller aus dem Bundesland Wien gehen.


Zu Frage 4:

Im Jahr 2002 betrug der Anteil an Kunstförderungen, die nicht zur Gänze Wien zuzu-
rechnen sind für Einzelpersonen 1,01%, beziehungsweise für Zeitschriften und Ver-
lage 1,56%. Bezüglich der Detailinformation für das Jahr 2001 sei auf den Kunstbe-
richt 2001 verwiesen.

Zu Frage 5:

Bei der in Frage 3 genannten Ziffern von ungefähr 60 Prozent ist keine der hier ge-
nannten Institutionen berücksichtigt.

Zu Frage 7:

Aufgrund ihres Standortes kommt die in Wien ansässige Bevölkerung naturgemäß
vorrangig in den Genuß der Theaterproduktionen der österreichischen Bundesthe-
ater und des daraus entstehenden künstlerischen Mehrwertes, so wie auch die Kom-
munalsteuer und die Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer) dem Land Wien zufließen.
Diese Steuerleistungen der österreichischen Bundestheater betrugen in den Ge-
schäftsjahren 2000/01 und 2001/02 jeweils mehr als 3,3 Mio €.

Zu Frage 8:

Grundsätzlich möchte ich festhalten, daß die Programmgestaltung sowie die Veran-
staltung von Gastspielen selbstverständlich der jeweiligen künstlerischen Leitung
überlassen ist, was ein „Auf-Tournee-Schicken" durch einen Politiker ausschließt.

Ein schriftlicher Kulturauftrag zur Schaffung von Zugangs- und Nutzungsmöglichkei-
ten für das gesamtösterreichische Publikum wurde erst mit dem Bundestheaterorga-
nisationsgesetz 1998 formuliert, doch gab es schon seit 1983/84 gelegentlich Gast-
spiele der Bundestheater in den verschiedenen Bundesländern.

Zu Frage 9:

Bundesland (antragstellerbezogen) in €                           2001                    2002

 

Burgenland                                                                                714.926

Kärnten                                                                                 1.295.220

Niederösterreich                                                                   1.787.746

Oberösterreich                                                                      2.017.333

Salzburg                                                                                7.361.832

Steiermark                                                                             2.820.769

Tirol                                                                                      2.274.677

Vorarlberg                                                                               3.957.161

Wien ohne Bundestheatergesellschaften                             59.826.298

EU und Ausland                                                                      1.447.824

Sonderfinanzierungen *)                                                       23.982.399

 

           808.135
1.070.136
2.340.541
1.978.577
7.492.973
3.109.175
2.187.712
3.454.923
55.906.600
1.207.933

 

SUMME / Förderungen im Sinn des Kunstberichts    107.486.185          79.556.705

 

*)   Kulturhauptstadt Graz, Steiermark                 ATS 200,000.000 in € 14.534.567
Kl. Festspielhaus, Salzburg                             ATS 130.000.000 in €   9.447.468


Zu Frage 10:

Die angekündigten größeren Zuwendungen finden beispielsweise in der geplanten
Errichtung eines Bruno Gironcoli-Museums in Herberstein in der Steiermark, in der
Errichtung und Betreibung der Österreichischen Filmgalerie in Krems oder in der
Errichtung und Bespielung des Choreographie Centre Linz (CCL) bei gleichzeitiger
Einleitung eines Tanzschwerpunktes, Ausdruck. Zusätzlich wird das Förderbudget für
regionale Kulturinitiativen um 15% aufgestockt, wodurch notwendige Infrastruktur-
maßnahmen und eine verstärkte Förderung innovativer Projekte aus den
Bundesländern möglich werden.

Zu Frage 11:

Es gibt a priori keinerlei Absicht, bestimmte Institutionen und Projekte nicht (mehr) zu
fördern. Vielmehr gelten unverändert die im Bundes-Kunstförderungsgesetz festge-
schriebenen Förderungskriterien.

Zu Frage 12:

Wie Ihnen bekannt sein müßte, ist „politische Wohlgefälligkeit" kein Förderungs-
kriterium.

Zu Frage 13:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.