540/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.08.2003
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möglich.
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Lapp, Genossinnen und Genossen haben am
10. Juni 2003 unter der Nr. 509/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Gender Mainstreaming"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l und 3:
Ja, die „Gender
Mainstreaming"-Beauftragte im Bundesministerium für Landesverteidigung
ist Majorarzt Dr. Eva Krainz, Leiterin des Ärztlichen Dienstes des
Heerespersonalamts.
Zu 2:
Entfällt.
Zu 4:
Die Tätigkeit der
„Gender Mainstreaming"-Beauftragten umfasst im Rahmen der stetigen
Bewusstseinsbildung insbesondere die Information und Schulung von
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern meines Ressorts, die Erarbeitung von Techniken und Methoden
zur Analyse
und Umsetzung von
Strategien gegen Ungleichbehandlungen und schlussendlich die
konkrete Umsetzung des „Gender
Mainstreaming-Gedankens" durch die Mitwirkung an den
Entscheidungsfindungsprozessen.
In diesem Sinne wurde in den letzten
Jahren - insbesondere im Rahmen des Projekts
„Soldatinnen im Bundesheer" - durch die Sensibilisierung der
Führungskräfte und durch
das „Mentoring" - eine intensive Personalbegleitung aller Soldatinnen -
durch speziell
geschulte Wehrdienstberaterinnen und -berater eine Reihe von Maßnahmen zur
Hintanhaltung von Ungleichbehandlungen
gesetzt.
Im Teilbereich „sprachliche
Gleichbehandlung" wurden in alle relevanten
Wehrrechtsnormen (Wehrgesetz 2001,
Heeresdisziplinargesetz 2002, Heeresgebühren-
gesetz 2001, Auslandseinsatzgesetz 2001, Militärauszeichnungsgesetz 2002,
Militär-
befugnisgesetz, Sperrgebietsgesetz 2002 und Munitionslagergesetz) entsprechende
Bestimmungen eingearbeitet; zur ressortinternen Umsetzung und Vertiefung
wurden im
Erlasswege Durchführungsbestimmungen zur
sprachlichen Gleichbehandlung verfügt.
Als aktuellstes Projekt im Sinne von
„Gender Mainstreaming" ist die derzeit durchgeführte
Soldatenbefragung zur „Attraktivitätssteigerung des Dienstes im Österreichischen
Bundesheer" zu nennen, im Zuge derer unter anderem auch alle Frauen im
Ausbildungsdienst zu ihren Erfahrungen - beispielsweise mit der körperlichen
Belastung,
mit dem Führungsverhalten der unmittelbaren Vorgesetzten oder mit der Qualität
der
Ausbildung - befragt werden.
Zu 5:
Ein eigenes Budget für die „Gender
Mainstreaming"-Beauftragte ist im Bundesministerium
für Landesverteidigung nicht vorgesehen. Im Sinne einer effektiven und
effizienten
Verwaltungsführung werden alle „Gender Mainstreaming"-Maßnahmen im Rahmen
der
laufenden Administration abgewickelt ohne
zusätzliche Budgetmittel zu binden.
Zu 6 und 7:
Da die Vorbereitung und Koordinierung
allfälliger Maßnahmen im Sinne der Fragestellung
nicht federführend in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für
Landes-
verteidigung fällt, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung
dieser
Fragen Abstand nehme.