540/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lapp, Genossinnen und Genossen haben am
10. Juni 2003 unter der Nr. 509/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Gender Mainstreaming" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu l und 3:

Ja, die „Gender Mainstreaming"-Beauftragte im Bundesministerium für Landesverteidigung
ist Majorarzt Dr. Eva Krainz, Leiterin des Ärztlichen Dienstes des Heerespersonalamts.

Zu 2:
Entfällt.
Zu 4:

Die Tätigkeit der „Gender Mainstreaming"-Beauftragten umfasst im Rahmen der stetigen
Bewusstseinsbildung insbesondere die Information und Schulung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern meines Ressorts, die Erarbeitung von Techniken und Methoden zur Analyse
und Umsetzung von Strategien gegen Ungleichbehandlungen und schlussendlich die
konkrete Umsetzung des „Gender Mainstreaming-Gedankens" durch die Mitwirkung an den
Entscheidungsfindungsprozessen.


In diesem Sinne wurde in den letzten Jahren - insbesondere im Rahmen des Projekts
„Soldatinnen im Bundesheer" - durch die Sensibilisierung der Führungskräfte und durch
das „Mentoring" - eine intensive Personalbegleitung aller Soldatinnen - durch speziell
geschulte Wehrdienstberaterinnen und -berater eine Reihe von Maßnahmen zur
Hintanhaltung von Ungleichbehandlungen gesetzt.

Im Teilbereich „sprachliche Gleichbehandlung" wurden in alle relevanten
Wehrrechtsnormen (Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz 2002, Heeresgebühren-
gesetz 2001, Auslandseinsatzgesetz 2001, Militärauszeichnungsgesetz 2002, Militär-
befugnisgesetz, Sperrgebietsgesetz 2002 und Munitionslagergesetz) entsprechende
Bestimmungen eingearbeitet; zur ressortinternen Umsetzung und Vertiefung wurden im
Erlasswege Durchführungsbestimmungen zur sprachlichen Gleichbehandlung verfügt.

Als aktuellstes Projekt im Sinne von „Gender Mainstreaming" ist die derzeit durchgeführte
Soldatenbefragung zur „Attraktivitätssteigerung des Dienstes im Österreichischen
Bundesheer" zu nennen, im Zuge derer unter anderem auch alle Frauen im
Ausbildungsdienst zu ihren Erfahrungen - beispielsweise mit der körperlichen Belastung,
mit dem Führungsverhalten der unmittelbaren Vorgesetzten oder mit der Qualität der
Ausbildung - befragt werden.

Zu 5:

Ein eigenes Budget für die „Gender Mainstreaming"-Beauftragte ist im Bundesministerium
für Landesverteidigung nicht vorgesehen. Im Sinne einer effektiven und effizienten
Verwaltungsführung werden alle „Gender Mainstreaming"-Maßnahmen im Rahmen der
laufenden Administration abgewickelt ohne zusätzliche Budgetmittel zu binden.

Zu 6 und 7:

Da die Vorbereitung und Koordinierung allfälliger Maßnahmen im Sinne der Fragestellung
nicht federführend in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landes-
verteidigung fällt, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser
Fragen Abstand nehme.