541/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.08.2003
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BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Christine LAPP und Kolleginnen sowie
Kollegen haben am 10. Juni 2003 unter der Nr. 503/J-NR/2003 an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend Gender Mainstreaming gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Da im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten bereits seit längerem im
Rahmen seiner Personalabteilung das Referat Vl.1.e besteht, das unter anderem
auch für Gender Mainstreaming - Angelegenheiten federführend zuständig ist,
habe
ich dessen Leiterin, Frau Legationssekretärin Mag. Andrea WICKE, anlässlich
ihrer
Betrauung mit dieser Referatsleitung auch zur Gender Mainstreaming -
Beauftragten
des von mir geleiteten Ressorts bestellt.
Außerdem ist Frau Gerti PERLAKI als Gender
Mainstreaming - Konsulentin für die im
Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit abzuwickelnden
Projekte des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten tätig.
Zu Frage 4:
Der Tätigkeitsbereich
der Ressortbeauftragten für Gender Mainstreaming umfasst im
wesentlichen folgende Agenden:
- Wahrnehmung
der ressortübergreifenden Koordinationsfunktion für Gender
Mainstreaming im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender
Mainstreaming (IMAG),
- Information, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung im
Zusammenhang mit
Gender Mainstreaming im gesamten Ressortbereich,
- Erarbeitung
von Leitfäden und Informationsmaterialien zur ressortinternen
Umsetzung von Gender Mainstreaming,
- Initiierung und Begleitung
von ressortinternen Gender Mainstreaming
Projekten unter diesbezügliche Kooperation mit der Gender Mainstreaming -
Konsulentin für österreichische EZA-Projekte sowie
- laufende
Evaluierung des Standes der Umsetzung von Gender Mainstreaming
im Ressort und einschlägige Berichterstattung an die Interministerielle
Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming.
Zu Frage 5:
Die Ressortbeauftragten für Gender
Mainstreaming verfügen über kein eigenes
Budget. Die Budgetierung der Gender Mainstreaming - Projekte erfolgt jeweils im
Einzelfall, wobei - wie auch bei allen anderen Vorhaben - rechtzeitig abgeklärt
werden muss, ob die budgetäre Bedeckung für das konkrete Projekt gegeben ist.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Bezüglich der Initiative der Europäischen
Kommission, Generaldirektion für
Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten, ein europäisches Gender Institut zu
errichten, verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 506/J-NR/2003
durch
die diesbezüglich federführend zuständige Frau Bundesminister für Gesundheit
und
Frauen.