542/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.505/J vom 10. Juni 2003 der
Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Kollegen, betreffend Gender
Mainstreaming, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Im Bundesministerium für Finanzen gibt es eine Gender Mainstreaming Be-
auftragte und deren Stellvertreterin.

Zu 3.:

Gender Mainstreaming Beauftragte ist Ministerialrätin Dr. Elfriede Fritz, Leite-
rin der Abteilung IV/26 "Handelspolitische Instrumente", Gleichbehandlungs-
beauftragte und Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
Stellvertretende Gender Mainstreaming Beauftragte ist Ministerialrätin
Dr. Monika Hutter, Leiterin der Abt. II/4 "Budget - Bildung, Wissenschaft,
Kunst und Kultur".


Zu 4.:

Die Gender Mainstreaming Beauftragte sorgt für eine Verbreitung der Gender
Mainstreaming Strategie im Ressort, initiiert und leitet diesbezügliche ressort-
interne Projekte, nimmt die koordinierende Funktion im Rahmen der Intermi-
nisteriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG GM) wahr und koor-
diniert die Tätigkeiten der Ressortarbeitsgruppe Gender Mainstreaming, die ich
im Bundesministerium für Finanzen eingesetzt habe und der hochrangige Ex-
pertinnen und Experten des Ressorts angehören.

Mit meiner Zustimmung hat die Arbeitsgruppe das Projekt "Steuerreform" in
ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dazu wurde im Ressort die Studie "Ist das
österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral?", basierend auf
dem Vergleich der Lohn- und Einkommensbesteuerung bei Männern und
Frauen erstellt und der Öffentlichkeit im Juli 2002 zusammen mit einer - von
der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten - Checkliste zur Einführung eines Gender
Mainstreaming Prüfverfahrens im Rahmen einer Forum Finanz-Veranstaltung
im Bundesministerium für Finanzen vorgestellt, die, in Anwesenheit von Herrn
Staatssekretär Alfred Finz, von der Gender Mainstreaming-Beauftragten mode-
riert wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich weiters darauf hinweisen,
dass sowohl die Studie als auch die Checkliste auf der Homepage des Bun-
desministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) abrufbar sind.

Außerdem ist zur bisherigen Umsetzung des Gender Mainstreaming Projektes
auf die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 [Erläuterun-
gen/Allgemeiner Teil/3. Teil (Bundesministerium für Finanzen)] zu verweisen,
in der unter dem Titel "Gender Mainstreaming-Auswirkungen auf Frauen und
Männer" folgende Ausführungen enthalten sind:

"Im Zuge der Steuerreform soll es zu einer begleitenden Überprüfung der
Auswirkungen der Reformmaßnahmen auf Frauen und Männer kommen.
Diese Überprüfung ergibt Folgendes: Greifbare Effekte ergeben sich in die-
ser Beziehung bei der Absenkung des Einkommensteuertarifes. Die Tarif-


Senkung in der Form einer Erhöhung des allgemeinen Absetzbetrages mit
geänderter Einschleifbestimmung sowie die Erhöhung der Freigrenze für
den 13. und 14. Monatsbezug kommen vor allem niedrigen Einkommen zu-
gute. Dementsprechend werden die Frauen davon stärker profitieren als die
Männer. Vom Steuerausfall von insgesamt etwa € 380 Mio entfallen etwa
€ 175 - 180 Mio auf weibliche Lohn- und Einkommensteuerpflichtige. Dies
bedeutet eine jährliche Pro-Kopf-Entlastung von ca 55 - 60 € für Männer
und eine solche von etwa 70 € für Frauen."

Überblicksmäßig dargestellt, konzentrierte sich die Tätigkeit der Ressort-Ar-
beitsgruppe Gender Mainstreaming bisher auf

-     das Projekt Steuerreform,

-     die Studie "Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechts- neutral?",

-     die Einführung eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im Bundesmi-
nisterium für Finanzen,

-     die Gender Mainstreaming Schulung von Führungskräften und

-     die Sensibilisierung für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch.

Zu 5.:

Die Gender Mainstreaming Beauftragte verfügt über kein eigenes Budget, da
Gender Mainstreaming als verwaltungsinterne Maßnahme von den Bedienste-
ten im Rahmen ihrer Dienstpflichten umzusetzen ist.

Sollten externe Kosten anfallen, würden sie aus dem laufenden Budget be-
deckt, wobei jedoch vor jedem derartigen Projekt geprüft wird, ob die budgetäre
Bedeckung vorhanden ist. Ist eine Budgetierung erforderlich, erfolgt sie jeweils
nur im Einzelfall.


Zu 6. und 7.:

Derzeit sind dem Bundesministerium für Finanzen keine konkreten nationalen
Umsetzungsstrukturen für die auf Europäischer Ebene geplante Koordinati-
onsstelle für Gender Mainstreaming bekannt. Ich möchte in diesem Zusam-
menhang aber auch auf die Beantwortung der gleich lautend an die Frau Bun-
desministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete parlamentarische Anfrage
Nr. 506/J verweisen.