543/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2003
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lapp und GenossInnen haben am
10. Juni 2003 unter der Nr. 502/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Gender Mainstreaming gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ja. Entsprechend dem Ministerratsbeschluß vom 7. Juli 2000 über die Einsetzung
einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming und deren Beschi-
ckung erfolgte die Benennung einer Gender Mainstreaming Beauftragten für das
Bundeskanzleramt und deren Entsendung in die Interministerielle Arbeitsgruppe
(IMAG).

Zu Frage 3:

Frau Mag. Christine Hartl. Stellvertreterin ist Frau Mag. Elisabeth Klatzer.

Zu Frage 4:

Frau Mag. Hartl ist Mitarbeiterin des Hauses. Ihre Funktion als Gender Mainstrea-
ming Beauftragte übt sie zusätzlich zur ihrer dienstlichen Verwendung aus. Ihr Auf-
gabenbereich umfaßt vor allem die Verbreitung des Gender Mainstreaming Gedan-
kens im Bundeskanzleramt, die Initiierung von Projekten, die Koordinierung der
hauseigenen Arbeitsgruppe und die Teilnahme an den Sitzungen der IMAG.

Zu Frage 5:

Die Budgetierung erfolgt einzelfallbezogen, wobei vor Durchführung einer jeden

diesbezüglichen Maßnahme geklärt wird, ob die budgetäre Bedeckung vorhanden

ist.


In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß, größtenteils und soweit dies möglich
ist, die Betreuung und Durchführung dieser Projekte durch Bedienstete des Hauses
erfolgt.

Zu den Fragen 6 und 7:

Es sind derzeit keine Umsetzungsschritte auf europäischer Ebene bekannt. Die

Frage einer Förderung stellt sich daher nicht.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

Nr. 506/J der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.