545/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 531/J-NR/2003 betreffend US-Zugriff auf Fluggastdaten
(Buchungssysteme) der Europäischen Airlines - EU-Flugdatenaffäre, die die Abgeordneten
Mag. Maier und GenossInnen am 13.6.2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Ist Ihnen der elektronische Zugriff auf Fluggastdaten durch die USA (Bureau of Customs and
Border Protection (CBP) bekannt?

Antwort :

Ja.

Fragen 2 und 3:

Wie lautet konkret der „rechtswidrige" Vereinbarungsentwurf der EU-Kommission mit den USA im
Wortlaut?

Auf welche europäische Rechtsgrundlage hat sich die EU-Kommission dabei berufen?

Antwort :

Es gibt meines Wissens keinen Text, der als „Vereinbarungsentwurf bezeichnet werden könnte.

Fragen 4 und 5:

Wann sind Sie von der EU-Kommission oder der amerikanischen Administration über diese
amerikanische Forderung informiert worden?

Wann ist die USA (bzw. die US-Administration wie z.B. die US-Botschaft) bzw. die EU-Kommission
an Sie oder eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes herangetreten österreichische
Fluggastdaten aus Buchungssystemen elektronisch weiterzugeben?


Antwort :

Das Verlangen der US-Zoll-Administration nach Übermittlung von Fluggastdaten richtet sich an
Fluggesellschaften und nicht an Regierungen. Es erfolgte dennoch eine generelle Information des
Generalsekretariates des Rates an Vertreter des Verkehrsministeriums im Februar 2003 über den
damals aktuellen Stand. Seither erfolgte keine wertere Information auf EU-Ebene.

Frage 6:

Welche Haltung nimmt Ihr Bundesministerium zu dieser elektronischen Übermittlung von
Fluggastdaten, die in Österreich im Rahmen einer Buchung (zB AUA) erfasst werden durch die
USA ein?

Antwort :

Die Haltung meines Ressorts geht dahin, dass die Weitergabe von Fluggastdaten nur im rechtlich
zulässigen Ausmaß erfolgen darf.

Fragen 7 und 8:

Gegen welche bestehenden gültigen europäischen und nationalen Vorschriften wird bei der
Weitergabe dieser elektronischen Daten an die USA verstoßen?
Welche geltenden Bestimmungen verbieten dies?

Welche dieser Daten dürften unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher
Bestimmungen des DSG oder der EU-Regelung normalerweise an die USA weitergegeben
werden?

Antwort :

Sowohl die EU- Datenschutz-Richtlinie 95/46 (Art. 7 lit. b) als auch das DSG 2000 (§ 8 Abs. 3 Z 4)
enthalten die Bestimmung, dass die Weitergabe von Daten (auch ins Ausland) zulässig ist, wenn
dies zur Erfüllung eines mit dem Betroffenen abgeschlossenen Vertrages notwendig ist. Soweit
Fluggesellschaften von US-CBP verpflichtet wurden, PNR-Daten zu übermitteln, kann derzeit ein
Beförderungsvertrag zwischen Flugpassagier und Fluggesellschaft über einen Transport in die
USA nicht erfüllt werden, ohne dass bestimmte Daten an die USA (CBP) weitergegeben werden.
Darin könnte - unvorgreiflich der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte - in diesen
Bestimmungen der Richtlinie und des DSG 2000 eine Rechtsgrundlage für die gegenständlichen
Datenübermittlungen erblickt werden. Probleme könnten allerdings hinsichtlich der Weitergabe von
sensiblen Daten bestehen, da sich weder Art. 7 der RL noch § 8 DSG 2000 auf diese beziehen.
Doch werden derzeit überhaupt keine PNR-Daten von österreichischen Airlines an die USA weiter-
gegeben.

Frage 9:

Welche Haltung nehmen zur Zeit die zuständigen Gremien der EU-Kommission bzw. das
Europäische Parlament zu dieser von den USA verlangten elektronischen Übermittlung von
Fluggastdaten durch die USA ein?

Welche Datenschutzauflagen sollen erteilt werden?

Antwort :

Die aktuelle Haltung der EU-Kommission bzw. des Europäischen Parlamentes ist nicht bekannt, da
die letzte Information an die Mitgliedstaaten über den damals aktuellen Stand im Februar 2003


erfolgte (siehe Frage 4). Ich gehe davon aus, dass mein Ministerium nach Abschluss der
Verhandlungen entsprechend informiert wird.

Frage 10:

War nun Ihr Bundesministerium auf EU-Ebene in Gesprächen und/oder in Verhandlungen über
diese elektronische Weitergabe von Fluggastdaten bereits eingebunden?

Antwort :

Vertreter meines Ressorts waren in die Gespräche oder Verhandlungen zwischen der EU-
Kommission und den USA nicht eingebunden.

Fragen 11, 13 und 14:

Wenn ja, was war das Ergebnis ?

Ist Ihnen der momentane Verhandlungsstand der EU-Kommission mit den USA bezüglich der
elektronischen Weitergabe von Fluggastdaten bekannt?

Wenn ja, inwieweit sind die Mitgliedstaaten und konkret Ihr Ressort eingebunden?

Antwort :

Die EU-Kommission verhandelt mit den USA (CBP) derzeit über die Frage, welche Daten die USA
von den Fluggesellschaften verlangen darf und wie diese Daten in den USA hinsichtlich
Verwendungszweck, Weitergabe an Dritte, Aufbewahrungsdauer, Auskunfts-, Richtigstellungs- und
Löschungsrecht behandelt werden müssen.

Frage 12:

Wenn nein, war ein anderes Ministerium eingebunden?

Antwort :

Nach meinem Erfahrungsstand war auch kein anderes Ministerium eingebunden.

Frage 15:

Seit wann werden Daten nun elektronisch an die USA (Zollbehörde) weitergeleitet?
Werden alle Informationen aus dem „Passenger Name Record" dabei übermittelt?

Antwort :

Derzeit werden von österreichischen Fluglinien keine Daten des „Passenger Name Record" an die
USA (Zollbehörden) übermittelt.

Frage 16:

Ist es richtig, dass damit die USA auch personenbezogene Daten über Fluggäste erhalten, die
nicht die USA anfliegen?

Antwort :

Nein. Von dem US-Verlangen auf Datenübermittelung sind nur Flüge in die USA oder mit
Zwischenlandung in den USA betroffen.

Frage 17:

Ist es richtig, dass CBP diese Fluggastdaten in den USA weitergeben können?


Antwort :

Das Ausmaß zulässiger Weitergabe ist Gegenstand der Verhandlungen zwischen den USA und
der EU-Kommission.

Frage 18:

Wenn ja, an welche Behörden?

Antwort :

Das kann derzeit noch nicht gesagt werden (Siehe Antwort zu Frage 17).

Frage 19:

Ist es nach österreichischem Recht zulässig, dass Airlines (z.B. AUA) ihre in Österreich ermittelten
Fluggastdaten elektronisch an die USA weitergeben?

Antwort :

Siehe dazu die Beantwortung der Fragen 7 und 8.

Frage 20:

Welche Daten werden von der AUA elektronisch übermittelt?

Antwort :

PNR-Daten werden nach Angaben der Austrian Airlines zur Zeit nicht elektronisch an die USA
übermittelt.

Fragen 21:

Wie werden konkret Fluggäste im Einzelfall darüber aufgeklärt? Wie wird eine Zustimmungs-
erklärung eingeholt?
Gibt es dafür ein Formblatt?
Wenn ja, wie lautet die textliche Formulierung?

Antwort :

Dieser Themenkreis ist derzeit Gegenstand einer Diskussion auf EU-Ebene.

Frage 22:

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben europäische Fluggäste deren Buchungsdaten von CBP
an andere US-Behörden oder an private Unternehmen weitergegeben und für andere Zwecke
verwendet werden?

Antwort :

Das ist eine Frage, die das amerikanische Rechtssystem betrifft und daher keinen Gegenstand
des in die Zuständigkeit des bmvit fallenden Aufgabenbereichs bildet.

Frage 23:

Wie wird durch Österreich sichergestellt, dass diese elektronisch übermittelten Buchungsdaten in
den USA nicht missbräuchlich verwendet werden?

Antwort :

Das kann Österreich einseitig nicht sicherstellen. Doch ist diese Frage Gegenstand der laufenden
Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA.


Fragen 24 und 25:

Welche anderen Länder haben in diesem Zusammenhang auch einen Zugriff auf europäische
Passagierdaten (Buchungssysteme) verlangt?

Ist es richtig, dass es sich dabei um die Länder handelt, die Hauptbetreiber des Echelonsystems
sind?

Antwort :
Derartige Ansuchen werden an Luftfahrtunternehmen gestellt. Die Frage kann daher vom bmvit
nicht beantwortet werden.