547/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 570/J-NR/2003 betreffend Härtefonds,
Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und
Freunde am 18. Juni 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 8:

Gibt es bzw. gab es im Zeitraum seit dem 1.1.2000 im Bereich Ihres Ressorts, seinen
nachgelagerten bzw. von Ihnen beaufsichtigten Dienststellen und Einrichtungen Härtefonds,
Unterstützungsfonds und/oder andere Unterstützungsleistungen, die eine Gewährung von
Unterstützung nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen?
Wenn ja:

1.1. welche sind dies( ich ersuche um detaillierte namentliche Anführung)?

1.2. Seit wann existieren diese bzw. in welchem Zeitraum haben diese existiert?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeiten diese Fonds bzw. nach welchen gesetzlichen

Grundlagen werden Unterstützungsleistungen gewährt (aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und

der jeweiligen rechtlichen Grundlagen, die zur Anwendung gelangen)?

Nach welchen Grundsätzen arbeiten die einzelnen Fonds jeweils bzw. nach welchen Grundsätzen

werden jeweils Unterstützungsleistungen vergeben (aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und den

jeweiligen Grundsätzen, die zur Anwendung gelangen)?

Welches Budget stand bzw. steht für die einzelnen Fonds bzw. jeweiligen Unterstützungsleistungen

zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn des Jahres 2000)?

In welchem Maß wurden die jeweiligen Budgetansätze ausgeschöpft? Was passierte mit etwaigen

Überschüssen?

Wie viele Personen haben in den einzelnen Jahren seit 2000 Leistungen aus den jeweiligen Fonds

bzw. Unterstützungsleistungen erhatten (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw.

Unterstützungsleistungen und Jahren)?


Wie viele Personen sind mit der Administration bzw. Kontrolle der einzelnen Fonds bzw.

Unterstützungsleistungen befasst (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw.

Unterstützungsleistungen)?

Wer besorgt die Kontrolle der einzelnen Fonds (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw.

Unterstützungsleistungen)?

Antwort:

Seit dem 1.1.2000 gibt bzw. gab es im Bereich meines Ressorts, den nachgelagerten bzw. von mir
beaufsichtigten Dienststellen und Einrichtungen keine Härtefonds, Unterstützungsfonds und/oder
andere Unterstützungsleistungen, die eine Gewährung von Unterstützung nach dem Bedürftigkeits-
prinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen.