547/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2003
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möglich.
BM
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 570/J-NR/2003 betreffend
Härtefonds,
Unterstützungsfonds und ähnliche
Maßnahmen, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und
Freunde am 18. Juni 2003 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 8:
Gibt es bzw. gab
es im Zeitraum seit dem 1.1.2000 im Bereich Ihres Ressorts, seinen
nachgelagerten bzw. von Ihnen
beaufsichtigten Dienststellen und Einrichtungen Härtefonds,
Unterstützungsfonds und/oder andere Unterstützungsleistungen, die eine
Gewährung von
Unterstützung nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen?
Wenn ja:
1.1. welche sind dies( ich ersuche um detaillierte namentliche Anführung)?
1.2. Seit wann existieren diese bzw. in welchem Zeitraum haben diese existiert?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeiten diese Fonds bzw. nach welchen gesetzlichen
Grundlagen werden Unterstützungsleistungen gewährt (aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und
der jeweiligen rechtlichen Grundlagen, die zur Anwendung gelangen)?
Nach welchen Grundsätzen arbeiten die einzelnen Fonds jeweils bzw. nach welchen Grundsätzen
werden jeweils Unterstützungsleistungen vergeben (aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und den
jeweiligen Grundsätzen, die zur Anwendung gelangen)?
Welches Budget stand bzw. steht für die einzelnen Fonds bzw. jeweiligen Unterstützungsleistungen
zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn des Jahres 2000)?
In welchem Maß wurden die jeweiligen Budgetansätze ausgeschöpft? Was passierte mit etwaigen
Überschüssen?
Wie viele Personen haben in den einzelnen Jahren seit 2000 Leistungen aus den jeweiligen Fonds
bzw. Unterstützungsleistungen erhatten (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw.
Unterstützungsleistungen und Jahren)?
Wie viele Personen sind mit der Administration bzw. Kontrolle der einzelnen Fonds bzw.
Unterstützungsleistungen befasst (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw.
Unterstützungsleistungen)?
Wer besorgt die Kontrolle der einzelnen Fonds (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw.
Unterstützungsleistungen)?
Antwort:
Seit dem
1.1.2000 gibt bzw. gab es im Bereich meines Ressorts, den nachgelagerten bzw.
von mir
beaufsichtigten Dienststellen und Einrichtungen keine Härtefonds,
Unterstützungsfonds und/oder
andere Unterstützungsleistungen, die eine
Gewährung von Unterstützung nach dem Bedürftigkeits-
prinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen.