548/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation
und Technolodie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 660/J-NR/2003 betreffend die „Rollende
Landstraße" auf
der Summerauerbahn, die die Abgeordneten Ing. Kapeller und Kollegen am 10. Juli
2003 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Welche Gründe
waren damals in concreto maßgebend für die Einstellung der „Rollenden
Landstraße" auf der Summerauerbahn?
Antwort:
Aufgrund eines
stark rückgängigen Auslastungsgrads musste 1999 die „Rollende Landstraße"
Budweis-Villach auf die Strecke Villach-Wels verkürzt werden. Das bmvit bemühte
sich damals
massiv die Relation Budweis-Villach zu erhalten. So wurde der Kontakt mit den
tschechischen
Behörden intensiviert und von Jänner bis April 1999 eine Sonderförderung zur
Preissenkung
gewährt. Trotzdem konnte aber die Auslastung gegenüber dem Vergleichszeitraum
1998 nicht
gesteigert werden, sodass hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betriebs der
Relation sowie im Bezug
auf einen möglichst effizienten Einsatz finanzieller Mittel eine Fortführung
nicht zielführend war.
Frage 2:
Haben sich die
Rahmenbedingungen bezüglich des Betriebes der „Rollenden Landstraße" seit
diesem Zeitpunkt verändert?
Antwort:
Die Beantwortung dieser
Frage ist vom Ergebnis der derzeit laufenden Machbarkeitsuntersuchung
abhängig. Ein Abschluss dieser Untersuchung ist bis Ende dieses Jahres zu
erwarten.
Fragen 3, 4 und 5:
Wenn nein, wie
müssten sich die Rahmenbedingungen entwickeln, damit ein Betrieb wirtschaftlich
möglich wäre?
Wird die
Wiederinbetriebnahme der .Rollenden Landstraße" auf der Summerauerbahn
allgemein in
Erwägung gezogen?
Besteht die
Möglichkeit, die "Rollende Landstraße" auf der Summerauerbahn
kurzfristig wieder in
Betrieb zu nehmen, damit durch eine Umlenkung des internationalen
Schwerverkehrs einerseits
eine Verbesserung der Lebenssituation für
die Anrainer der B 310/S 10 und andererseits eine
Entlastung der Straße für Pendler entstehen kann?
Antwort:
Bei einer
Wiederinbetriebnahme der Rola-Relation müssen, wie bei jeder Einführung einer
neuen
RoLa-Verbindung, folgende Kriterien vorliegen, um dauerhaft Erfolg zu
garantieren:
• Marktpotential
• Möglichst hohe Anzahl von LKWs, die die Verbindung tatsächlich nutzen wollen
• Möglichst hoher Auslastungsgrad
• Ausreichende Verfügbarkeit von Rollendem Material
Darüber hinaus
besteht die prinzipielle Möglichkeit einer Wiederaufnahme durch ein
Eisenbahnunternehmen und einen KV-Operateur. Dies wird immer dann der Fall
sein, wenn die
technische und wirtschaftliche Machbarkeit dies rechtfertigen.
Eine mögliche
Wiederinbetriebnahme der Relation Villach-Budweis ist nach derzeitigem Stand
der
Situation eher als mittel- bis längerfristiges Projekt zu sehen.