550/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
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Bundesminister für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.518/J vom 11. Juni 2003 der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Datenschutz bei
Versicherungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Vorerst ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass es nicht in den Zuständig-
keitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt darüber zu entschei-
den, ob der Datenschutz durch Versicherungsunternehmen verletzt wurde.

Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, dass die
Finanzmarktaufsichtsbehörde grundsätzlich berechtigt ist, zur Wahrung der
Interessen der Versicherten gegen eindeutige Verletzungen des Datenschutzes
durch Versicherungsunternehmen einzuschreiten. Ob die Voraussetzungen für
ihr Einschreiten gegeben sind, entscheidet die Finanzmarktaufsichtsbehörde in
eigener Verantwortung.


Zu 2.:

Der in der Anfrage dargelegte Sachverhalt wurde der Finanzmarktaufsichtsbe-
hörde zur Kenntnis gebracht.