550/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2003
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Bundesminister für
Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.518/J vom 11. Juni 2003 der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Datenschutz bei
Versicherungen, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Vorerst ist grundsätzlich darauf
hinzuweisen, dass es nicht in den Zuständig-
keitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt darüber zu entschei-
den, ob der Datenschutz durch Versicherungsunternehmen verletzt wurde.
Ich möchte in diesem Zusammenhang
allerdings darauf hinweisen, dass die
Finanzmarktaufsichtsbehörde grundsätzlich berechtigt ist, zur Wahrung der
Interessen der Versicherten gegen eindeutige Verletzungen des Datenschutzes
durch Versicherungsunternehmen einzuschreiten. Ob die Voraussetzungen für
ihr Einschreiten gegeben sind, entscheidet die Finanzmarktaufsichtsbehörde in
eigener Verantwortung.
Zu 2.:
Der
in der Anfrage dargelegte Sachverhalt wurde der Finanzmarktaufsichtsbe-
hörde zur Kenntnis gebracht.