551/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am
11. Juni 2003 unter der Nr. 517/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Datenschutz bei Versicherungen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Bereich des Bundeskanz-
leramtes.

Die Entscheidung über Datenschutzverletzungen durch Auftraggeber des privaten
Bereichs, wie dies Versicherungsunternehmen sind, obliegt den ordentlichen
Gerichten.

Zu Frage 2:

Wie schon zu Frage 1 ausgeführt, ist der Rechtsschutz gegenüber behaupteten
Datenschutzverletzungen im privaten Bereich den ordentlichen Gerichten
überantwortet. Daneben können Betroffene sich in einem ombudsman-artigen
Verfahren gemäß § 30 an die unabhängige Datenschutzkommission wenden.