551/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2003
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen
haben am
11. Juni 2003 unter der Nr. 517/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Datenschutz bei Versicherungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im
Bereich des Bundeskanz-
leramtes.
Die Entscheidung über Datenschutzverletzungen durch
Auftraggeber des privaten
Bereichs, wie dies Versicherungsunternehmen sind, obliegt den ordentlichen
Gerichten.
Zu Frage 2:
Wie schon zu Frage 1 ausgeführt, ist der Rechtsschutz
gegenüber behaupteten
Datenschutzverletzungen im privaten Bereich den ordentlichen Gerichten
überantwortet. Daneben können Betroffene sich in einem ombudsman-artigen
Verfahren gemäß § 30 an die unabhängige Datenschutzkommission wenden.