552/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 546/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Mag. Gaßner,
Dipl.-Ing. Kummer
und Genossen wie
folgt:
Frage 1:
Die Anzahl der kontrollierten Betriebe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Burgen- |
Kärnten |
Nieder- |
Ober- |
Salz- |
Steier- |
Tirol |
Vorarl- |
Wien |
Öster- |
2001 |
1.912 |
10.713 |
8.886 |
14.906 |
5.462 |
11.266 |
5.138 |
2.651 |
12.413 |
73.389 |
2002 |
1.875 |
8.543 |
9.628 |
12.762 |
3.020 |
7.649 |
5.583 |
2.603 |
12.640 |
64.288 |
Fragen 2 und 3:
Im derzeitigen
System der Berichterstattung ist eine Aufschlüsselung auf
Betriebe, Branchen und Bauernhöfe nicht vorgesehen.
Fragen 4 und 5:
Die Verteilung
der Proben auf die Untersuchungsanstalten ist den folgenden
Tabellen zu entnehmen.
Die für das Jahr
2002 noch fehlenden Daten (Standorte Wien und Graz) wurden
von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH (AGES) angefordert und werden nachgereicht.
|
beanstandete beanstandete |
|
|
amtliche private amtliche |
amtliche |
2001 |
Proben1) Proben1) Summe Proben2) |
Proben in %3) |
Bundesanstalt für |
|
|
Lebensmittelunter- |
|
|
suchung und -forschung |
12667 3044 15.711 2913 |
23,0 |
Bundesanstalt für |
|
|
Lebensmittelunter- |
|
|
suchung in: |
|
|
Graz |
4.072 1.086 5.158 824 |
20,2 |
Innsbruck |
3044 2903 5.947 665 |
21,8 |
Linz |
5897 1351 7.248 1.229 |
20,8 |
Salzburg |
2.447 473 2.920 501 |
20,5 |
SUMMEN |
28.127 8.857 36.984 6.132 |
|
Lebensmitteluntersuchungs- |
|
|
anstalt - Kärnten |
2793 4117 6.910 688 |
24,6 |
Lebensmittelunter- |
|
|
suchungsanstalt Vorarlberg |
1.571 629 2.200 313 |
19,9 |
Lebensmitteluntersuchungs- |
|
|
anstalt der Stadt Wien |
7.015 3.082 10.097 2.358 |
33,6 |
Summe |
39.506 16.685 56.191 9.491 |
24,0 |
|
|
Beanstandete |
|
beanstandete |
amtliche |
|
amtliche private amtliche |
Proben in |
2002 |
Proben1) Proben1) Summe Proben2) |
%3) |
Standorte der AGES: |
|
|
Lebensmitteluntersuchung und |
|
|
Forschung Wien (LMTVIE) |
|
|
Lebensmitteluntersuchung |
|
|
Graz (LMTGRZ) |
|
|
Lebensmitteluntersuchung Linz |
|
|
(LMTLNZ) |
5.375 1.252 6.627 1.003 |
18,7 |
Lebensmitteluntersuchung |
|
|
Innsbruck (LMTINN) |
5.066 3.122 8.188 693 |
13,7 |
Lebensmitteluntersuchung |
|
|
Innsbruck Zweigstelle |
|
|
Salzburg (LMTSBG) |
1.967 569 2.536 355 |
18,0 |
SUMME |
12.408 4.943 17.351 2.051 |
16,5 |
Lebensmitteluntersuchungs- |
|
|
anstalt Kärnten |
2.662 970 3.632 565 |
21,2 |
Lebensmitteluntersuchungs- |
|
|
anstalt Vorarlberg |
1.704 686 2.390 467 |
27,4 |
Lebensmitteluntersuchungs- |
|
|
anstalt der Stadt Wien |
7.669 2.931 10.600 2.584 |
33,7 |
SUMME |
12.035 4.587 16.622 3.616 |
30,0 |
GESAMT |
24.443 9.530 33.973 5.667 |
23,2 |
1) ausgenommen Proben, die nach dem Strahlenschutzgesetz gezogen wurden
2) ausgenommen noch in Bearbeitung befindliche amtliche Proben
3) bezogen auf erledigte Proben
Frage 6:
Die für die Beantwortung erforderlichen Daten wurden
angefordert; die Antwort
wird dem Parlament ehestmöglich nachgereicht werden.
Frage 7:
Unterlagen über
Strafen bzw. sonstige Sanktionen liegen im Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen nicht auf. Für derartige Auskünfte sind die Ämter der
Landesregierungen bzw. das Bundesministerium für Justiz zuständig.
Frage 8:
Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der im Jahr 2002 von den Ländern
verhängten Organstrafmandate zu entnehmen (für das Jahr 2001 liegen keine
Daten vor):
Burgenland |
0 |
Kärnten |
123 |
Niederösterreich |
0 |
Oberösterreich |
6 |
Salzburg |
3 |
Steiermark |
0 |
Tirol |
1379 |
Vorarlberg |
0 |
Wien |
433 |
Österreich |
1944 |
Fragen 9 bis 15:
Daten über die
Anzahl der Verurteilungen, die Zahl der zurückgelegten Anzeigen,
Informationen über Einstellungen von Verfahren, die Höhe der Einnahmen etc.
liegen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht auf; ich verweise
diesbezüglich auf den Bundesminister für Justiz.
Fragen 16 bis 18:
Die
Kontrollergebnisse werden laufend auf der Homepage meines Ressorts
veröffentlicht. Dies gilt auch für Kontrollergebnisse über die Jahre 2001 und
2002. Über den Bereich Lebensmittel wurde auch in der Sozialbilanz 2000-2002
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen berichtet.
Fragen 19 und 20:
Wie bisher
werden aktuelle Kontrollergebnisse laufend auf der Homepage meines
Ressorts und der Homepage der AGES veröffentlicht.
Fragen 21 und 22:
Die
durchschnittliche Anzahl der Bediensteten (Kopfanzahl) an den
Lebensmitteluntersuchungsanstalten ist der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen:
Dienstort |
2001 |
2002 |
Wien |
110 |
106 |
Linz |
25 |
25 |
Graz |
34 |
34 |
Salzburg |
8 |
8 |
Innsbruck |
31 |
31 |
Dazu
ist festzuhalten, dass die Lebensmitteluntersuchungsanstalten mit
Wirksamkeit vom 1. Juni 2002 durch die Gründung der Österreichischen Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ausgegliedert wurden.
Die Frage betreffend den Personalstand der Lebensmitteluntersuchungsanstalten
zum Stichtag 31.12.2002 kann daher von meinem Ressort nicht beantwortet
werden.
Frage 23:
Eine
Aufschlüsselung der Personalkosten auf die einzelnen Bundesanstalten ist
aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht möglich.
Im
Jahre 2001 beliefen sich die Personalkosten der
Lebensmitteluntersuchungsanstalten auf €
7.786.448,39.
Die
Personalkosten für die Monate Jänner bis einschließlich Mai 2002 (wie bereits
zu den Fragen 21 und 22 ausgeführt, ist mir eine Beantwortung nur für diesen
Zeitraum möglich) beliefen sich auf € 3.061.672,20.
Frage 24:
An
den Lebensmitteluntersuchungsanstalten waren im Jahr 2001 durchschnittlich
5 Planstellen nicht nachbesetzt.
Im Jahr 2002 waren die Planstellen bis einschließlich Mai zur Gänze ausgelastet.
Fragen 25 und 26:
Diese
Fragen beziehen sich auf die Personalpolitik der AGES; eine Beantwortung
ist mir nicht möglich.
Frage 27:
Für
die Beantwortung dieser Frage sind noch Erhebungen im Gang; die
Ergebnisse werden ehestmöglich nachgereicht werden.
Frage 28:
Derzeit
wird in einer Arbeitsgruppe meines Ressorts mit Vertretern der AGES und
der Lebensmittelaufsicht der Revisions- und Probenplan im Hinblick auf eine
risikoorientierte Überwachung überarbeitet. Im Zuge dieser Beratungen wird
über Erweiterungen oder Reduzierungen von Kontrollen und Probenziehungen in
den einzelnen Betriebs- und Warengruppen diskutiert.
Fragen 29 bis 31:
Zu diesen Fragen
liegen meinem Ressort keine Informationen vor; ich verweise
diesbezüglich auf die Europäische Kommission.
Frage 32:
Der Personalstand der
Lebensmittelaufsicht für die Jahre 2001 und 2002 ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Bundesland |
Land |
Magistrate |
Gesamt |
Burgenland |
7 |
|
7 |
Kärnten |
11 |
10 |
21 |
Niederösterreich |
22 |
10 |
32 |
Oberösterreich |
26 |
12 |
38 |
Salzburg |
6 |
6 |
12 |
Steiermark |
14 |
9 |
23 |
Tirol |
15 |
5 |
20 |
Vorarlberg |
9 |
|
9 |
Wien |
84 |
|
84 |
Österreich |
194 |
52 |
246 |
Frage 33:
2001 wurden 4,9 Proben pro 1000 Einwohner gezogen, 2002
waren es 4,7
Proben pro 1000 Einwohner. Informationen über die Probenzahl in anderen
Mitgliedstaaten liegen nicht vor.
Frage 34:
Es ist nicht zu
erwarten, dass sich die Anzahl der durch die Aufsichtsorgane
entnommenen Proben signifikant von denen der Vorjahre unterscheiden wird. Im
Revisions- und Probenplan ist für 2003 die Ziehung von 43.000 Proben
vorgesehen. Diese Vorgaben galten auch für die Jahre 2001 und 2002. Es wären
dies 5,3 Proben pro 1000 Einwohner.
Frage 35:
Im
Lebensmittelgesetz 1975 sind sowohl gerichtliche Strafen (§§ 56 - 73) als
auch Verwaltungsstrafen (§§ 74 - 75) möglich. Im gerichtlichen Verfahren sind
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen
vorgesehen. Die Höhe der Geldstrafen im Bereich der Verwaltungsstrafen beträgt
zwischen 3.600 und 7.300 Euro. Die Strafandrohungen sind generell als
angemessen anzusehen. Es liegt in der Zuständigkeit der Gerichte und
Verwaltungsbehörden, diesen Rahmen auszuschöpfen.
Im
Lebensmittelbereich sind keine Mindeststrafen vorgesehen, diese werden
auch nicht als zielführend erachtet.
Frage 36:
Importe aus
Drittstaaten unterliegen den gleichen Kontrollmaßnahmen wie
Lebensmittel aus dem Inland. Besonders sensible Lebensmittel (z.B. Pistazien
aus bestimmten Ländern) müssen jedoch vor der Abfertigung durch den Zoll
untersucht werden.
Frage 37:
Die nachstehende Tabelle gibt einen
Überblick über die Beprobung nicht-öster-
reichischer Lebensmittel auf dem Markt:
|
2001 |
2002 |
Burgenland |
290 |
307 |
Kärnten |
598 |
594 |
Niederösterreich |
1000 |
945 |
Oberösterreich |
1566 |
1187 |
Salzburg |
539 |
431 |
Steiermark |
759 |
648 |
Tirol |
1075 |
1030 |
Vorarlberg |
201 |
309 |
Wien |
3834 |
3125 |
Österreich |
9862 |
8576 |
Fragen 38 und 39:
Die Tätigkeit
der Abteilungen für Lebensmittelangelegenheiten umfasst neben
den legistischen Maßnahmen hauptsächlich die Koordinierung zwischen der
AGES, der Lebensmittelaufsicht und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der
Länder Kärnten, Vorarlberg und Wien. Als Koordinierungsinstrumente dienen der
Revisions- und Probenplan, Schwerpunktaktionen, Monitoringprogramme, das
europäische Schnellwarnsystem und einzelne Anweisungen (z.B. bei
Konsumentenbeschwerden). Darüber hinaus haben Erläuterungen und
Interpretationen zu einzelnen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, die an die
vorgenannten Einrichtungen weitergegeben werden, koordinierende Funktion.
Eine Auflistung derartiger Maßnahmen wäre auf Grund ihrer Vielschichtigkeit und
der großen Anzahl nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand möglich.
Fragen 40 und 41:
In diesem
Zusammenhang ist auf § 8 Abs. 7 des Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetzes zu verweisen, wonach die Agentur, soweit es im
Allgemeininteresse gelegen ist und es die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 6 oder
gemäß Abs. l bis 6 zulässt, gegenüber Dritten gegen ein zumindest
kostendeckendes Entgelt einschlägige Leistungen erbringen kann.
Frage 42:
Im
Lebensmittelbereich sind in diesem Jahr eine Vielzahl von Richtlinien
umzusetzen (z.B. die sogenannten "Frühstücksrichtlinien" betreffend
Honig,
Konfitüre, Zuckerarten, Fruchtsäfte, eingedickte Milch und Trockenmilch, Kakao-
und Schokoladeerzeugnisse), wobei mein Ressort um eine zeitgerechte
Umsetzung bemüht ist.
Fragen 43 und 44:
Auf
Gemeinschaftsebene finden im Lebensmittelbereich laufend Harmonisie-
rungsmaßnahmen statt. Ein wichtiger Schritt ist die Vereinheitlichung der
Hygie-
nevorschriften, die derzeit noch im Gang ist. Als eine der bedeutendsten Maß-
nahmen ist der Vorschlag der EG für eine Verordnung über amtliche Futtermittel
und Lebensmittelkontrollen zu nennen. Die österreichische Haltung ist von der
Aufrechterhaltung des hohen österreichischen Konsumentenschutzniveaus ge-
prägt.
Dabei wurde auch auf die besonderen Gegebenheiten der Klein- und Mit-
telbetriebe Rücksicht genommen.
Frage 45:
Verstöße
gegen unmittelbar anwendbares EG-Recht sind gemäß § 10 Abs. 5 iVm
74 Abs. 6 LMG 1975 zu ahnden; dies stellt eine wirksame Maßnahme dar.
Fragen 46 und 47:
Mein
Ressort bereitet eine weitere LMG-Novelle vor, die zum Ziel hat, die
Konformität mit Gemeinschaftsrecht sowohl hinsichtlich der Verordnung (EG)
Nr. 178/2002 (General Food Law) als auch aufgrund anderer
gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen herzustellen.
Frage 48:
Auf
Grund der "Empfehlung der Kommission vom 18. April 2001 über ein
koordiniertes Programm zur amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln für 2001
(2001/337/EG) " wurden nachstehende Kontrollprojekte durchgeführt:
Bakterielle Beschaffenheit von Räucherfischen
Überprüfung der QUID
Auf
Grund der "Empfehlung der Kommission vom 25. Januar 2002 über ein
koordiniertes Programm zur amtlichen Lebensmittelüberwachung für 2002
(2002/66/EG)" wurden nachstehende Kontrollprojekte durchgeführt:
- Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel
- bakteriologische Sicherheit von Obst- und Gemüsesäften
- bakteriologische Sicherheit von vorzerkleinertem
frischen Obst und
Gemüse und von Keimlingen
Tabellen über die Ergebnisse der
Kontrollprogramme der Jahre 2001 und 2002
liegen bei.
Frage 49:
Die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit umfasst
u.a. sämtliche Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung.
Das Hauptaugenmerk der Agentur ist, basierend auf der Risikoanalyse, auf die
Risikobewertung sowie damit im Zusammenhang stehend auf die
Risikokommunikation gerichtet. In besonderen Fällen, in denen nach einer
Auswertung der verfügbaren einschlägigen Informationen ein Gesundheitsrisiko
festgestellt wird, aber die wissenschaftliche Unsicherheit andauert, können
vorläufige Risikomanagementmaßnahmen zur Sicherstellung eines hohen
Gesundheitsschutzniveaus getroffen werden, bis weitere wissenschaftliche
Informationen für eine umfassende Risikobewertung vorliegen (Vorsorgeprinzip).
Was das Bundesamt für Ernährungssicherheit betrifft, verweise ich auf den
hiefür
zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.
Fragen 50 und 51:
Im Zusammenhang mit der AGES treten keine Probleme in der
Vollziehung auf.
Ein Problembereich in der mittelbaren Bundesverwaltung ist jedoch die geringe
Anzahl an Lebensmittelaufsichtsorganen.
Fragen 52 und 54:
Für
die Untersuchung von Lebensmitteln sind nach wie vor die Anstalten
(Standorte) in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien zuständig. Diese
Standorte sind im „Bereich Lebensmittel" im Rahmen der
Organisationsstruktur
der AGES eingegliedert.
Frage 53:
Die
für die Beantwortung erforderlichen Daten wurden angefordert; die Antwort
wird dem Parlament ehestmöglich nachgereicht werden.
Frage 55:
Ansprechpartner
ist generell die Geschäftsführung der AGES, im Besonderen Frau
Dr. Christine Weber.
Frage 56:
Mit
Gründung der AGES wurden seitens der Lebensmitteluntersuchungsanstalten
96 Beamte zur Dienstleistung zugewiesen und 96 Vertragsbedienstete
übergeben.
Fragen 57 bis 59:
Das
Lebensmittelrecht und das agrarische Betriebsmittelrecht stellen zwei
spezifische Rechtsmaterien dar; eine einheitliche Terminologie sowie
einheitliche
Strafdrohungen sind daher nur schwer durchführbar und es müssten auf
Gemeinschaftsebene die Voraussetzungen dafür gegeben sein. In diesem
Zusammenhang ist auf den Vorschlag der EG für eine Verordnung über amtliche
Futtermittel und Lebensmittelkontrollen zu verweisen, der im Kontrollbereich zu
einer Vereinheitlichung führen soll.
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