552/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 546/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Mag.
Gaßner,
Dipl.-Ing.
Kummer und Genossen wie folgt:

Frage 1:

Die Anzahl der kontrollierten Betriebe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Burgen-
land

 

Kärnten

 

Nieder-
österr.

 

Ober-
österr.

 

Salz-
burg

 

Steier-
mark

 

Tirol

 

Vorarl-
berg

 

Wien

 

Öster-
reich

 

2001

 

1.912

 

10.713

 

8.886

 

14.906

 

5.462

 

11.266

 

5.138

 

2.651

 

12.413

 

73.389

 

2002

 

1.875

 

8.543

 

9.628

 

12.762

 

3.020

 

7.649

 

5.583

 

2.603

 

12.640

 

64.288

 

Fragen 2 und 3:

Im derzeitigen System der Berichterstattung ist eine Aufschlüsselung auf
Betriebe, Branchen und Bauernhöfe nicht vorgesehen.

Fragen 4 und 5:

Die Verteilung der Proben auf die Untersuchungsanstalten ist den folgenden
Tabellen zu entnehmen.

Die für das Jahr 2002 noch fehlenden Daten (Standorte Wien und Graz) wurden
von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH (AGES) angefordert und werden nachgereicht.


 

 

                                              beanstandete   beanstandete

 

 

 

amtliche   private                   amtliche

 

amtliche

 

2001

 

Proben1) Proben1)     Summe  Proben2)

 

Proben in %3)

 

Bundesanstalt für

 

 

 

 

 

Lebensmittelunter-

 

 

 

 

 

suchung und -forschung

 

12667       3044          15.711             2913

 

23,0

 

Bundesanstalt für

 

 

 

 

 

Lebensmittelunter-

 

 

 

 

 

suchung in:

 

 

 

 

 

Graz

 

4.072       1.086         5.158               824

 

20,2

 

Innsbruck

 

3044         2903          5.947                665

 

21,8

 

Linz

 

5897         1351          7.248               1.229

 

20,8

 

Salzburg

 

2.447        473            2.920               501

 

20,5

 

SUMMEN

 

28.127      8.857        36.984            6.132

 

 

 

 

Lebensmitteluntersuchungs-

 

 

 

 

 

anstalt - Kärnten

 

2793         4117           6.910             688

 

24,6

 

Lebensmittelunter-

 

 

 

 

 

suchungsanstalt Vorarlberg

 

1.571        629             2.200             313

 

19,9

 

Lebensmitteluntersuchungs-

 

 

 

 

 

anstalt der Stadt Wien

 

7.015        3.082        10.097           2.358

 

33,6

 

Summe

 

39.506    16.685      56.191          9.491

 

24,0

 

 

 

 

 

Beanstandete

 

 

 

                                                beanstandete

 

amtliche

 

 

 

amtliche    private                    amtliche

 

Proben in

 

2002

 

Proben1)    Proben1)  Summe    Proben2)

 

%3)

 

Standorte der AGES:

 

 

 

 

 

Lebensmitteluntersuchung und

 

 

 

 

 

Forschung Wien (LMTVIE)

 

 

 

 

 

Lebensmitteluntersuchung

 

 

 

 

 

Graz (LMTGRZ)

 

 

 

 

 

Lebensmitteluntersuchung Linz

 

 

 

 

 

(LMTLNZ)

 

5.375       1.252       6.627        1.003

 

18,7

 

Lebensmitteluntersuchung

 

 

 

 

 

Innsbruck (LMTINN)

 

5.066       3.122       8.188         693

 

13,7

 

Lebensmitteluntersuchung

 

 

 

 

 

Innsbruck Zweigstelle

 

 

 

 

 

Salzburg (LMTSBG)

 

1.967       569           2.536         355

 

18,0

 

SUMME

 

12.408     4.943       17.351       2.051

 

16,5

 

Lebensmitteluntersuchungs-

 

 

 

 

 

anstalt Kärnten

 

2.662     970          3.632       565

 

21,2

 

Lebensmitteluntersuchungs-

 

 

 

 

 

anstalt Vorarlberg

 

1.704     686          2.390        467

 

27,4

 

Lebensmitteluntersuchungs-

 

 

 

 

 

anstalt der Stadt Wien

 

7.669     2.931    10.600     2.584

 

33,7

 

SUMME

 

12.035   4.587      16.622     3.616

 

30,0

 

GESAMT

 

24.443  9.530    33.973    5.667

 

23,2

 


1) ausgenommen Proben, die nach dem Strahlenschutzgesetz gezogen wurden

2) ausgenommen noch in Bearbeitung befindliche amtliche Proben

3) bezogen auf erledigte Proben

Frage 6:

Die für die Beantwortung erforderlichen Daten wurden angefordert; die Antwort
wird dem Parlament ehestmöglich nachgereicht werden.

Frage 7:

Unterlagen über Strafen bzw. sonstige Sanktionen liegen im Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen nicht auf. Für derartige Auskünfte sind die Ämter der
Landesregierungen bzw. das Bundesministerium für Justiz zuständig.

Frage 8:

Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der im Jahr 2002 von den Ländern
verhängten Organstrafmandate zu entnehmen (für das Jahr 2001 liegen keine
Daten vor):

Burgenland

 

0

 

Kärnten

 

123

 

Niederösterreich

 

0

 

Oberösterreich

 

6

 

Salzburg

 

3

 

Steiermark

 

0

 

Tirol

 

1379

 

Vorarlberg

 

0

 

Wien

 

433

 

Österreich

 

1944

 

Fragen 9 bis 15:

Daten über die Anzahl der Verurteilungen, die Zahl der zurückgelegten Anzeigen,
Informationen über Einstellungen von Verfahren, die Höhe der Einnahmen etc.
liegen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht auf; ich verweise
diesbezüglich auf den Bundesminister für Justiz.

Fragen 16 bis 18:

Die Kontrollergebnisse werden laufend auf der Homepage meines Ressorts
veröffentlicht. Dies gilt auch für Kontrollergebnisse über die Jahre 2001 und
2002. Über den Bereich Lebensmittel wurde auch in der Sozialbilanz 2000-2002
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen berichtet.

Fragen 19 und 20:

Wie bisher werden aktuelle Kontrollergebnisse laufend auf der Homepage meines
Ressorts und der Homepage der AGES veröffentlicht.


Fragen 21 und 22:

Die durchschnittliche Anzahl der Bediensteten (Kopfanzahl) an den
Lebensmitteluntersuchungsanstalten ist der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen:

Dienstort

 

2001

 

2002
Jänner bis Mai

 

Wien

 

110

 

106

 

Linz

 

25

 

25

 

Graz

 

34

 

34

 

Salzburg

 

8

 

8

 

Innsbruck

 

31

 

31

 

Dazu ist festzuhalten, dass die Lebensmitteluntersuchungsanstalten mit
Wirksamkeit vom 1. Juni 2002 durch die Gründung der Österreichischen Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ausgegliedert wurden.
Die Frage betreffend den Personalstand der Lebensmitteluntersuchungsanstalten
zum Stichtag 31.12.2002 kann daher von meinem Ressort nicht beantwortet
werden.

Frage 23:

Eine Aufschlüsselung der Personalkosten auf die einzelnen Bundesanstalten ist
aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht möglich.

Im Jahre 2001 beliefen sich die Personalkosten der
Lebensmitteluntersuchungsanstalten auf € 7.786.448,39.

Die Personalkosten für die Monate Jänner bis einschließlich Mai 2002 (wie bereits
zu den Fragen 21 und 22 ausgeführt, ist mir eine Beantwortung nur für diesen
Zeitraum möglich) beliefen sich auf € 3.061.672,20.

Frage 24:

An den Lebensmitteluntersuchungsanstalten waren im Jahr 2001 durchschnittlich
5 Planstellen nicht nachbesetzt.

Im Jahr 2002 waren die Planstellen bis einschließlich Mai zur Gänze ausgelastet.

Fragen 25 und 26:

Diese Fragen beziehen sich auf die Personalpolitik der AGES; eine Beantwortung
ist mir nicht möglich.

Frage 27:

Für die Beantwortung dieser Frage sind noch Erhebungen im Gang; die
Ergebnisse werden ehestmöglich nachgereicht werden.

Frage 28:

Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe meines Ressorts mit Vertretern der AGES und
der Lebensmittelaufsicht der Revisions- und Probenplan im Hinblick auf eine
risikoorientierte Überwachung überarbeitet. Im Zuge dieser Beratungen wird
über Erweiterungen oder Reduzierungen von Kontrollen und Probenziehungen in
den einzelnen Betriebs- und Warengruppen diskutiert.


Fragen 29 bis 31:

Zu diesen Fragen liegen meinem Ressort keine Informationen vor; ich verweise
diesbezüglich auf die Europäische Kommission.

Frage 32:

Der Personalstand der Lebensmittelaufsicht für die Jahre 2001 und 2002 ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Bundesland

 

Land

 

Magistrate

 

Gesamt

 

Burgenland

 

7

 

 

 

7

 

Kärnten

 

11

 

10

 

21

 

Niederösterreich

 

22

 

10

 

32

 

Oberösterreich

 

26

 

12

 

38

 

Salzburg

 

6

 

6

 

12

 

Steiermark

 

14

 

9

 

23

 

Tirol

 

15

 

5

 

20

 

Vorarlberg

 

9

 

 

 

9

 

Wien

 

84

 

 

 

84

 

Österreich

 

194

 

52

 

246

 

Frage 33:

2001 wurden 4,9 Proben pro 1000 Einwohner gezogen, 2002 waren es 4,7
Proben pro 1000 Einwohner. Informationen über die Probenzahl in anderen
Mitgliedstaaten liegen nicht vor.

Frage 34:

Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Anzahl der durch die Aufsichtsorgane
entnommenen Proben signifikant von denen der Vorjahre unterscheiden wird. Im
Revisions- und Probenplan ist für 2003 die Ziehung von 43.000 Proben
vorgesehen. Diese Vorgaben galten auch für die Jahre 2001 und 2002. Es wären
dies 5,3 Proben pro 1000 Einwohner.

Frage 35:

Im Lebensmittelgesetz 1975 sind sowohl gerichtliche Strafen (§§ 56 - 73) als
auch Verwaltungsstrafen (§§ 74 - 75) möglich. Im gerichtlichen Verfahren sind
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen
vorgesehen. Die Höhe der Geldstrafen im Bereich der Verwaltungsstrafen beträgt
zwischen 3.600 und 7.300 Euro. Die Strafandrohungen sind generell als
angemessen anzusehen. Es liegt in der Zuständigkeit der Gerichte und
Verwaltungsbehörden, diesen Rahmen auszuschöpfen.

Im Lebensmittelbereich sind keine Mindeststrafen vorgesehen, diese werden
auch nicht als zielführend erachtet.

Frage 36:

Importe aus Drittstaaten unterliegen den gleichen Kontrollmaßnahmen wie
Lebensmittel aus dem Inland. Besonders sensible Lebensmittel (z.B. Pistazien
aus bestimmten Ländern) müssen jedoch vor der Abfertigung durch den Zoll
untersucht werden.


Frage 37:

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Beprobung nicht-öster-
reichischer Lebensmittel auf dem Markt:

 

 

2001

 

2002

 

Burgenland

 

290

 

307

 

Kärnten

 

598

 

594

 

Niederösterreich

 

1000

 

945

 

Oberösterreich

 

1566

 

1187

 

Salzburg

 

539

 

431

 

Steiermark

 

759

 

648

 

Tirol

 

1075

 

1030

 

Vorarlberg

 

201

 

309

 

Wien

 

3834

 

3125

 

Österreich

 

9862

 

8576

 

Fragen 38 und 39:

Die Tätigkeit der Abteilungen für Lebensmittelangelegenheiten umfasst neben
den legistischen Maßnahmen hauptsächlich die Koordinierung zwischen der
AGES, der Lebensmittelaufsicht und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der
Länder Kärnten, Vorarlberg und Wien. Als Koordinierungsinstrumente dienen der
Revisions- und Probenplan, Schwerpunktaktionen, Monitoringprogramme, das
europäische Schnellwarnsystem und einzelne Anweisungen (z.B. bei
Konsumentenbeschwerden). Darüber hinaus haben Erläuterungen und
Interpretationen zu einzelnen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, die an die
vorgenannten Einrichtungen weitergegeben werden, koordinierende Funktion.
Eine Auflistung derartiger Maßnahmen wäre auf Grund ihrer Vielschichtigkeit und
der großen Anzahl nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand möglich.

Fragen 40 und 41:

In diesem Zusammenhang ist auf § 8 Abs. 7 des Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetzes zu verweisen, wonach die Agentur, soweit es im
Allgemeininteresse gelegen ist und es die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 6 oder
gemäß Abs. l bis 6 zulässt, gegenüber Dritten gegen ein zumindest
kostendeckendes Entgelt einschlägige Leistungen erbringen kann.

Frage 42:

Im Lebensmittelbereich sind in diesem Jahr eine Vielzahl von Richtlinien
umzusetzen (z.B. die sogenannten "Frühstücksrichtlinien" betreffend Honig,
Konfitüre, Zuckerarten, Fruchtsäfte, eingedickte Milch und Trockenmilch, Kakao-
und Schokoladeerzeugnisse), wobei mein Ressort um eine zeitgerechte
Umsetzung bemüht ist.

Fragen 43 und 44:

Auf Gemeinschaftsebene finden im Lebensmittelbereich laufend Harmonisie-
rungsmaßnahmen statt. Ein wichtiger Schritt ist die Vereinheitlichung der Hygie-
nevorschriften, die derzeit noch im Gang ist. Als eine der bedeutendsten Maß-
nahmen ist der Vorschlag der EG für eine Verordnung über amtliche Futtermittel
und Lebensmittelkontrollen zu nennen. Die österreichische Haltung ist von der
Aufrechterhaltung des hohen österreichischen Konsumentenschutzniveaus ge-


prägt. Dabei wurde auch auf die besonderen Gegebenheiten der Klein- und Mit-
telbetriebe Rücksicht genommen.

Frage 45:

Verstöße gegen unmittelbar anwendbares EG-Recht sind gemäß § 10 Abs. 5 iVm
74 Abs. 6 LMG 1975 zu ahnden; dies stellt eine wirksame Maßnahme dar.

Fragen 46 und 47:

Mein Ressort bereitet eine weitere LMG-Novelle vor, die zum Ziel hat, die
Konformität mit Gemeinschaftsrecht sowohl hinsichtlich der Verordnung (EG)
Nr. 178/2002 (General Food Law) als auch aufgrund anderer
gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen herzustellen.

Frage 48:

Auf Grund der "Empfehlung der Kommission vom 18. April 2001 über ein
koordiniertes Programm zur amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln für 2001
(2001/337/EG) " wurden nachstehende Kontrollprojekte durchgeführt:
Bakterielle Beschaffenheit von Räucherfischen
Überprüfung der QUID

Auf Grund der "Empfehlung der Kommission vom 25. Januar 2002 über ein
koordiniertes Programm zur amtlichen Lebensmittelüberwachung für 2002
(2002/66/EG)" wurden nachstehende Kontrollprojekte durchgeführt:

-    Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel

-    bakteriologische Sicherheit von Obst- und Gemüsesäften

-    bakteriologische Sicherheit von vorzerkleinertem frischen Obst und
Gemüse und von Keimlingen

Tabellen über die Ergebnisse der Kontrollprogramme der Jahre 2001 und 2002
liegen bei.

Frage 49:

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit umfasst
u.a. sämtliche Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung.
Das Hauptaugenmerk der Agentur ist, basierend auf der Risikoanalyse, auf die
Risikobewertung sowie damit im Zusammenhang stehend auf die
Risikokommunikation gerichtet. In besonderen Fällen, in denen nach einer
Auswertung der verfügbaren einschlägigen Informationen ein Gesundheitsrisiko
festgestellt wird, aber die wissenschaftliche Unsicherheit andauert, können
vorläufige Risikomanagementmaßnahmen zur Sicherstellung eines hohen
Gesundheitsschutzniveaus getroffen werden, bis weitere wissenschaftliche
Informationen für eine umfassende Risikobewertung vorliegen (Vorsorgeprinzip).
Was das Bundesamt für Ernährungssicherheit betrifft, verweise ich auf den hiefür
zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.

Fragen 50 und 51:

Im Zusammenhang mit der AGES treten keine Probleme in der Vollziehung auf.
Ein Problembereich in der mittelbaren Bundesverwaltung ist jedoch die geringe
Anzahl an Lebensmittelaufsichtsorganen.


Fragen 52 und 54:

Für die Untersuchung von Lebensmitteln sind nach wie vor die Anstalten
(Standorte) in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien zuständig. Diese
Standorte sind im „Bereich Lebensmittel" im Rahmen der Organisationsstruktur
der AGES eingegliedert.

Frage 53:

Die für die Beantwortung erforderlichen Daten wurden angefordert; die Antwort
wird dem Parlament ehestmöglich nachgereicht werden.

Frage 55:

Ansprechpartner ist generell die Geschäftsführung der AGES, im Besonderen Frau
Dr. Christine Weber.

Frage 56:

Mit Gründung der AGES wurden seitens der Lebensmitteluntersuchungsanstalten
96 Beamte zur Dienstleistung zugewiesen und 96 Vertragsbedienstete
übergeben.

Fragen 57 bis 59:

Das Lebensmittelrecht und das agrarische Betriebsmittelrecht stellen zwei
spezifische Rechtsmaterien dar; eine einheitliche Terminologie sowie einheitliche
Strafdrohungen sind daher nur schwer durchführbar und es müssten auf
Gemeinschaftsebene die Voraussetzungen dafür gegeben sein. In diesem
Zusammenhang ist auf den Vorschlag der EG für eine Verordnung über amtliche
Futtermittel und Lebensmittelkontrollen zu verweisen, der im Kontrollbereich zu
einer Vereinheitlichung führen soll.