553/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 552/J der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Zu
diesen Fragen wurde die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH, befasst. Nach Vorliegen der Antwort wird dem
Parlament so rasch wie möglich berichtet werden.
Fragen 4 bis 6:
Nifursol
ist eine Substanz, die als Futtermittelzusatzstoff zugelassen war und
deren Absetzfrist im Rahmen der Gemeinschaftsgesetzgebung vorgegeben war.
Im Tierarzneimittelkontrollprogramm wurden Futtermittelzusatzstoffe mit phar-
makologischer Wirkung nach Maßgabe der analytisch-technischen Möglichkeiten
schrittweise in das jährlich erweiterte Programm aufgenommen.
Frage 7:
Derzeit
werden Proben von Puten aus einer Schwerpunktaktion untersucht. Je
nach Ergebnis dieser Aktion werden die Kontrollen entsprechend weitergeführt.
Fragen 8, 9 und 11:
Für die
Kontrolle von Futtermitteln ist der Bundesminister für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.
Frage 10:
Nifursol
war als Futtermittelzusatzstoff durch die Europäische Gemeinschaft an-
erkannt. Für die Zulassung in Österreich war, wie bereits erwähnt, der Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.
Ein nach den geltenden Regeln zugelassener Stoff ist als solcher als
unbedenklich
zu betrachten, solange keine gegenteiligen Beweise vorgebracht werden.
Frage 12:
Derzeit
werden Puten, die auf dem Markt waren, auf Rückstände von Nifursol
untersucht. Im Tierarzneimittelkontrollprogramm 2004 wird Nifursol als
zusätzlich
zu kontrollierende Substanz aufgenommen werden.