553/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 552/J der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Zu diesen Fragen wurde die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH, befasst. Nach Vorliegen der Antwort wird dem
Parlament so rasch wie möglich berichtet werden.

Fragen 4 bis 6:

Nifursol ist eine Substanz, die als Futtermittelzusatzstoff zugelassen war und
deren Absetzfrist im Rahmen der Gemeinschaftsgesetzgebung vorgegeben war.
Im Tierarzneimittelkontrollprogramm wurden Futtermittelzusatzstoffe mit phar-
makologischer Wirkung nach Maßgabe der analytisch-technischen Möglichkeiten
schrittweise in das jährlich erweiterte Programm aufgenommen.

Frage 7:

Derzeit werden Proben von Puten aus einer Schwerpunktaktion untersucht. Je
nach Ergebnis dieser Aktion werden die Kontrollen entsprechend weitergeführt.

Fragen 8, 9 und 11:

Für die Kontrolle von Futtermitteln ist der Bundesminister für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.

Frage 10:

Nifursol war als Futtermittelzusatzstoff durch die Europäische Gemeinschaft an-
erkannt. Für die Zulassung in Österreich war, wie bereits erwähnt, der Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.
Ein nach den geltenden Regeln zugelassener Stoff ist als solcher als unbedenklich
zu betrachten, solange keine gegenteiligen Beweise vorgebracht werden.


Frage 12:

Derzeit werden Puten, die auf dem Markt waren, auf Rückstände von Nifursol
untersucht. Im Tierarzneimittelkontrollprogramm 2004 wird Nifursol als zusätzlich
zu kontrollierende Substanz aufgenommen werden.