561/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen, haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freigang von gefährlichen Häftlingen" ge-
richtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Entscheidung über den Freigang des T. J. wurde von der Vollzugskonferenz der
Justizanstalt Wels getroffen. Diese setzt sich aus dem Justizwachkommandanten als
Vertreter der Anstaltsleitung, dem Psychologischen und Sozialen Dienst, dem Voll-
zugsbetreuer, dem Strafvollzugsleiter, drei Betriebsleitern, dem Leiter des Freigän-
gerhauses und den drei Abteilungsleitern der Justizanstalt Wels zusammen. Nach
dem mir vorliegenden Bericht des Leiters der Justizanstalt Wels ergibt sich Nachste-
hendes:

Die Vollzugskonferenz hat bei ihrer Entscheidung auch auf frühere Erfahrungen mit
dem Insassen zurückgegriffen. Dieser hatte bereits im Jahr 1999 ohne Auffälligkei-
ten als Freigänger in der Justizanstalt Wels gearbeitet. Weiters war von Bedeutung,
dass der Insasse seine Freiheitsstrafe selbst angetreten hatte, sich also vor Strafan-
tritt auf freiem Fuß befunden hatte.

Der Insasse war vor seiner Strafhaft in einer ambulanten Alkoholtherapie, die auch in
der Haft fortgesetzt wurde. Er hat auch in der Haft an einer Alkoholtherapie-Gruppe
teilgenommen.


Die Einteilung zum Freigang erfolgte in mehreren Stufen. Er musste sich zunächst
an seinem Arbeitsplatz in der hauseigenen Wäscherei und anschließend während
einiger ihm gewährter Ausgänge bewähren.

Die angesprochene frühere Sexualdelinquenz von T.J. liegt acht Jahre zurück. Er
wurde damals zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und 20 Ta-
gen verurteilt, wovon er vier Monate verbüßte. Der bedingt ausgesprochene Teil der
Strafe wurde endgültig nachgesehen. Die nunmehr vollzogene Haft steht in keinem
Zusammenhang mit Sexualstraftaten.

Zu 3:

Zur Überwachung der Freigänger werden von der Justizanstalt Wels Kontrollen am

Arbeitsplatz der Insassen durchgeführt, die Ausgeh- und Eingangszeiten überwacht
sowie die Einbringung von Gegenständen in das Freigängerhaus kontrolliert. Weiters
gibt es regelmäßige Kontrollen der Wohngruppe auf Sauberkeit und Ordnung sowie
Alkohol- und Drogenkontrollen. Die Insassen werden darüber hinaus regelmäßig am
Abend durch den Sozialen und Psychologischen Dienst der Justizanstalt Wels be-
treut. Diese Maßnahmen gelangten selbstverständlich auch bei T. J. zur Anwen-
dung.

Zu 4:

Besonderes Augenmerk wird bei Sittlichkeitstätern auf die Deliktseinsicht und The-
rapiewilligkeit der Insassen gelegt. Sexualdelinquenten werden zur Aufarbeitung im
Vollzug immer wieder mit der von ihnen verübten Tat konfrontiert und haben eine
Therapiestelle aufzusuchen. Von den Justizwachebeamten und den Mitarbeitern der
Fachdienste der Justizanstalt Wels werden Sittlichkeitstäter regelmäßig auf mögliche
Defizite und Abhängigkeiten, Therapieteilnahme aber auch auf Lebensentwicklungen
hin beobachtet.