564/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Immobiliengeschäfte des Bundes-
ministeriums für Justiz" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zur Anmietung des City Tower Vienna ist Nachstehendes vorauszuschicken:
Derzeit sind das Handelsgericht, das Bezirksgericht für Handelssachen und das
Bezirksgericht Innere Stadt Wien in zwei getrennten Gebäuden in 1010 Wien,
Riemergasse 4 und 7, untergebracht, wo seit Jahren drückende Raumnot herrscht.
Leidtragende sind vor allem die rechtssuchende Bevölkerung und die
nichtrichterlichen Bediensteten. Die Amtsräume sind zum Teil schlecht belichtet und
entsprechen nicht mehr einem zeitgemäßen Standard. Es fehlen angemessene
Wartebereiche vor den Verhandlungssälen, aufgrund der Unübersichtlichkeit der
Gebäude ist die Orientierung erschwert. Die Gebäude in der Riemergasse sind nicht
barrierefrei erschlossen und können auch nicht mit vertretbarem Aufwand
behindertengerecht gemacht werden. Dem Bestreben, für alle Bedienstete
angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, waren durch die baulichen
Gegebenheiten immer Grenzen gesetzt. Das Justizressort hat daher nach neuen
Unterbringungsvarianten gesucht.

Die Anmietung des City Tower eröffnete die einmalige Möglichkeit, alle drei derzeit in
der Riemergasse angesiedelten Dienststellen in einem neuen, modernen, den
funktionalen Erfordernissen bestens entsprechenden, zentral gelegenen Gebäude
unterzubringen. Es handelt sich um einen der mit öffentlichen Verkehrsmitteln am


besten erschlossenen Standorte Wiens (2 U-Bahnlinien, 5 Schnellbahnlinien, 4
Straßenbahnlinien, 1 Autobuslinie, Flughafenanbindung etc.) mit ausgezeichneter
regionaler Infrastruktur direkt am Verkehrsknotenpunkt Wien Mitte. Rasche und
zuverlässige öffentliche Verkehrsanbindungen zu einem Gerichtsgebäude sind für
Bedienstete (darunter viele Pendler), Parteien und deren Vertreter, Zeugen,
Sachverständige und Dolmetscher von großer Bedeutung. In der Tiefgarage stehen
ca. 95 Stellplätze für Kurz- und Dauerparker zur Verfügung.

Zu 1:

Die  Gerichtsgebäude  Riemergasse 4,  Riemergasse  7 sowie  Rüdengasse  7-9

standen bis Ende 2000 im Eigentum des Bundes, seit dem Jahr 2001 ist die Bundes-
immobiliengesellschaft mbH Eigentümerin. Für die Gebäudeverwaltung war bis Ende
2000 das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (früher Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten und Bundesministerium für Bauten und Technik)
zuständig. Die Investitionen für Sanierungs- und sonstige Baumaßnahmen wurden
aus Budgetmitteln dieses Ressorts getragen.

Die Bauinvestitionen der letzten 20 Jahre für die Gerichtsgebäude Riemergasse 4
und 7 belaufen sich insgesamt auf rund 14 Millionen Euro (rund 190 Millionen
Schilling). Für die bauliche Sanierung und Adaptierung des Gebäudes Rüdengasse
7-9, wo der Jugendgerichtshof Wien, die Staatsanwaltschaft beim Jugendgerichtshof
Wien und die Justizanstalt Erdberg untergebracht waren, wurden in den letzten zehn
Jahren rund 7 Millionen Euro (rund 100 Millionen Schilling) aufgewendet. Das
Justizressort hat sich an diesen Kosten nicht beteiligt.

Für verschiedene kleinere Adaptierungen der Gerichtsgebäude Riemergasse 4 und
7 (wie z.B. Malerarbeiten) hat das Justizressort seit dem Jahr 1997 einen Betrag von
rund 328.000 Euro aufgewendet.

Die Kosten der Übersiedlung des Handelsgerichts, des Bezirksgerichts für Handels-
sachen und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City Tower Vienna be-
tragen rund 150.000 Euro. Für Einrichtung und Adaptierung des neuen
Gerichtsgebäudes fallen voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 5,3 Mio. Euro
an. Für die Räumung der Gebäude Riemergasse 4 und 7 ist ein Betrag von rund
87.500 Euro aufzuwenden.


Für die Übersiedelung des Jugendgerichtshofes und der Staatsanwaltschaft beim
Jugendgerichtshof Wien sind folgende Kosten angefallen:

Übersiedelung der Büros:                       76.000 Euro

Übersiedelung der Verwahrstelle:                       23.300 Euro

De- und Wiedermontage von Videoanlagen:                        4.250 Euro

Dazu kommen noch Kosten für die Übersiedelung des Aktenlagers, die erst Ende
des Jahres 2003 erfolgen wird.

Zu 2:

Für die Gebäude Riemergasse 4 und 7 beträgt der monatliche Hauptmietzins rund

220.000 Euro. Die Büronutzfläche beträgt rund 10.760 m2. Die monatlichen Betriebs-
kosten betragen rund 35.900 Euro, das sind ca. 2,2 Euro pro m2 Mietfläche.
Bezogen auf die reine Büronutzfläche ergeben sich monatliche Betriebskosten von
3,3 Euro pro m2.

Zu 3:

Für den City Tower Vienna werden   ab September 2003 monatliche Mietkosten in

der Höhe von 335.867 Euro zuzüglich USt. anfallen. Die Büronutzfläche beträgt rund
14.700 m2. Insgesamt wird eine Fläche von 26.576 m2, bestehend aus 22.780 m2
Büro- und Verkehrsflächen sowie 3.776 m2 Lagerfläche angemietet. Die mit dem
Vermieter vereinbarte monatliche Betriebskostenakontozahlung beträgt 69.116,40
Euro (2,6 Euro pro m2 Mietfläche, umgelegt auf die reine Büronutzfläche ergibt sich
ein Betrag von 4,7 Euro pro m2).

Zu 4 bis 6 sowie 9:

Die Gebäude Riemergasse 4, Riemergasse 7 und Rüdengasse 7-9 stehen im Eigen-
tum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die auch über die künftige Verwendung
bzw. Verwertung entscheidet. Dem Bundesministerium für Justiz ist weder bekannt,
in welchem Stadium sich die Verkaufsverhandlungen befinden, noch wer zu den
möglichen Anbietern für das Gebäude Rüdengasse 7-9 zählt, noch ob und allenfalls
welche Aufgaben Ernst-Karl Plech in diesem Zusammenhang konkret inne hat. Das
Justizressort ist lediglich Mieter der Gerichtsgebäude Riemergasse 4 und 7.


Zu 7:

Ich habe von Kommerzialrat Plech erstmals am 19. Juni 2001 von einem möglichen

Mietobjekt im Bereich Wien-Mitte erfahren. Über Vermittlung der Plech & Plech
Immobilientreuhänder GesmbH wurde der City Tower Vienna dem Bundes-
ministerium für Justiz von der Firma Porr in einer Präsentation am 31. Juli 2001
näher vorgestellt. Im September 2001 gab die Plech & Plech Immobilientreuhänder
GesmbH die Immofinanz Immobilien Anlagen AG als Investorin und künftige
Vermieterin bekannt. Konkrete Mietvertragsverhandlungen mit der Vermieterin, der
City Tower Vienna Errichtungs- und Vermietungs GmbH (einer Tochter der
Immofinanz Immobilien Anlagen AG) wurden im Dezember 2001 aufgenommen.
Kommerzialrat Plech war in diese Verhandlungen eingebunden.

Zu 8:

Das vom Bundesministerium für Justiz an die Plech & Plech Immobilientreuhänder

GesmbH gezahlte Vermittlungshonorar von 607.476 Euro (zuzüglich USt.) wurde mit
dem Eineinhalbfachen des monatlichen Mietzinses (Hauptmietzins zuzüglich
Betriebskosten) für den City Tower Vienna berechnet:

335.868,- Hauptmietzins netto x 1,5 =           503.802,00 Euro
69.116,40 Betriebskostenpauschale netto x 1,5 =______103.674,60 Euro
Summe gerundet:                                                                        607.476,00 Euro

Bei der Honorarvereinbarung wurde von einem Mietverhältnis auf unbestimmte
Zeit - wie im Mietvertrag vom 22. Februar 2002 festgelegt - ausgegangen.

Zu Frage 10:

Seit 4.2.2000 wurden keine Liegenschaften bzw. sonstige Immobilien des Straf- und

Maßnahmenvollzuges veräußert.

Zu Frage 11:

Im Verkaufsverfahren betreffend die Außenstellen Rottenstein, Maria Lankowitz,

Meidling im Tale und Asten wurden bis dato keine den Schätzwerten des Bundes-
ministeriums für Finanzen entsprechende Anbote gelegt. Das Bundesministerium für
Finanzen hat daher derzeit diese Veräußerungen zurückgestellt. Die Zweck-
mäßigkeit der Fortsetzung einzelner Verkaufsverfahren wird derzeit vom Bundes-
ministerium für Justiz geprüft.


Der durch das Bundesministerium für Finanzen ermittelte Schätzwert der
Außenstelle Rottenstein beträgt 5.846.167,22 Euro, jener der Außenstelle Maria
Lankowitz 2.345.987,59 Euro, jener der Außenstelle Asten 4.174.300 Euro und jener
der Außenstelle Meldung im Tale rd. 3.000.000 Euro. Welche Kaufpreise tatsächlich
erzielt werden können, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Zu Frage 12:

In einem Vorprüfungsverfahren, ob ein Verkaufsverfahren für die außerhalb der

Justizanstalt Schwarzau liegenden Liegenschaften durchgeführt werden soll, hat das
Bundesministerium für Justiz einen externen Sachverständigen, Mag. Detlev Grass,
mit der Schätzung der Liegenschaften im Wege einer Direktvergabe gemäß §§ 27
und 36 BVergG 2002 beauftragt. Das dafür in Rechnung gestellt Honorar betrug
12.500 Euro zuzüglich MWSt.