564/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doris
Bures, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Immobiliengeschäfte des Bundes-
ministeriums für Justiz" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zur Anmietung des City Tower Vienna ist
Nachstehendes vorauszuschicken:
Derzeit sind das Handelsgericht, das Bezirksgericht für Handelssachen und das
Bezirksgericht Innere Stadt Wien in zwei getrennten Gebäuden in 1010 Wien,
Riemergasse 4 und 7, untergebracht, wo seit Jahren drückende Raumnot herrscht.
Leidtragende sind vor allem die rechtssuchende Bevölkerung und die
nichtrichterlichen Bediensteten. Die Amtsräume sind zum Teil schlecht belichtet
und
entsprechen nicht mehr einem zeitgemäßen Standard. Es fehlen angemessene
Wartebereiche vor den Verhandlungssälen, aufgrund der Unübersichtlichkeit der
Gebäude ist die Orientierung erschwert. Die Gebäude in der Riemergasse sind
nicht
barrierefrei erschlossen und können auch nicht mit vertretbarem Aufwand
behindertengerecht gemacht werden. Dem Bestreben, für alle Bedienstete
angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, waren durch die baulichen
Gegebenheiten immer Grenzen gesetzt. Das Justizressort hat daher nach neuen
Unterbringungsvarianten gesucht.
Die Anmietung des City Tower eröffnete die
einmalige Möglichkeit, alle drei derzeit in
der Riemergasse angesiedelten Dienststellen in einem neuen, modernen, den
funktionalen Erfordernissen bestens entsprechenden, zentral gelegenen Gebäude
unterzubringen. Es handelt sich um einen der mit öffentlichen Verkehrsmitteln
am
besten erschlossenen Standorte Wiens (2
U-Bahnlinien, 5 Schnellbahnlinien, 4
Straßenbahnlinien, 1 Autobuslinie, Flughafenanbindung etc.) mit ausgezeichneter
regionaler Infrastruktur direkt am Verkehrsknotenpunkt Wien Mitte. Rasche und
zuverlässige öffentliche Verkehrsanbindungen zu einem Gerichtsgebäude sind für
Bedienstete (darunter viele Pendler), Parteien und deren Vertreter, Zeugen,
Sachverständige und Dolmetscher von großer Bedeutung. In der Tiefgarage stehen
ca. 95 Stellplätze für Kurz- und
Dauerparker zur Verfügung.
Zu 1:
Die Gerichtsgebäude Riemergasse 4, Riemergasse 7 sowie Rüdengasse 7-9
standen bis Ende 2000 im Eigentum des
Bundes, seit dem Jahr 2001 ist die Bundes-
immobiliengesellschaft mbH Eigentümerin. Für die Gebäudeverwaltung war bis Ende
2000 das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (früher Bundesministerium
für
wirtschaftliche Angelegenheiten und Bundesministerium für Bauten und Technik)
zuständig. Die Investitionen für Sanierungs- und sonstige Baumaßnahmen wurden
aus Budgetmitteln dieses Ressorts getragen.
Die Bauinvestitionen der letzten 20 Jahre
für die Gerichtsgebäude Riemergasse 4
und 7 belaufen sich insgesamt auf rund 14 Millionen Euro (rund 190 Millionen
Schilling). Für die bauliche Sanierung und Adaptierung des Gebäudes Rüdengasse
7-9, wo der Jugendgerichtshof Wien, die Staatsanwaltschaft beim
Jugendgerichtshof
Wien und die Justizanstalt Erdberg untergebracht waren, wurden in den letzten
zehn
Jahren rund 7 Millionen Euro (rund 100 Millionen Schilling) aufgewendet. Das
Justizressort hat sich an diesen Kosten nicht beteiligt.
Für verschiedene kleinere Adaptierungen
der Gerichtsgebäude Riemergasse 4 und
7 (wie z.B. Malerarbeiten) hat das Justizressort seit dem Jahr 1997 einen
Betrag von
rund 328.000 Euro aufgewendet.
Die Kosten der Übersiedlung des
Handelsgerichts, des Bezirksgerichts für Handels-
sachen und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City Tower Vienna be-
tragen rund 150.000 Euro. Für Einrichtung und Adaptierung des neuen
Gerichtsgebäudes fallen voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 5,3 Mio.
Euro
an. Für die Räumung der Gebäude Riemergasse 4 und 7 ist ein Betrag von rund
87.500 Euro aufzuwenden.
Für die Übersiedelung des
Jugendgerichtshofes und der Staatsanwaltschaft beim
Jugendgerichtshof Wien sind folgende Kosten angefallen:
Übersiedelung der Büros: 76.000 Euro
Übersiedelung der Verwahrstelle: 23.300 Euro
De- und Wiedermontage von Videoanlagen: 4.250 Euro
Dazu kommen noch Kosten für die
Übersiedelung des Aktenlagers, die erst Ende
des Jahres 2003 erfolgen wird.
Zu 2:
Für die Gebäude Riemergasse 4 und 7 beträgt der monatliche Hauptmietzins rund
220.000 Euro. Die Büronutzfläche beträgt
rund 10.760 m2. Die monatlichen Betriebs-
kosten betragen rund 35.900 Euro, das sind ca. 2,2 Euro pro m2
Mietfläche.
Bezogen auf die reine Büronutzfläche ergeben sich monatliche Betriebskosten von
3,3 Euro pro m2.
Zu 3:
Für den City Tower Vienna werden ab September 2003 monatliche Mietkosten in
der Höhe von 335.867 Euro zuzüglich USt.
anfallen. Die Büronutzfläche beträgt rund
14.700 m2. Insgesamt wird eine Fläche von 26.576 m2,
bestehend aus 22.780 m2
Büro- und Verkehrsflächen sowie 3.776 m2 Lagerfläche
angemietet. Die mit dem
Vermieter vereinbarte monatliche Betriebskostenakontozahlung beträgt 69.116,40
Euro (2,6 Euro pro m2 Mietfläche, umgelegt auf die reine
Büronutzfläche ergibt sich
ein Betrag von 4,7 Euro pro m2).
Zu 4 bis 6 sowie 9:
Die Gebäude Riemergasse 4, Riemergasse 7
und Rüdengasse 7-9 stehen im Eigen-
tum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die auch über die künftige Verwendung
bzw. Verwertung entscheidet. Dem Bundesministerium für Justiz ist weder
bekannt,
in welchem Stadium sich die Verkaufsverhandlungen befinden, noch wer zu den
möglichen Anbietern für das Gebäude Rüdengasse 7-9 zählt, noch ob und
allenfalls
welche Aufgaben Ernst-Karl Plech in diesem Zusammenhang konkret inne hat. Das
Justizressort ist lediglich Mieter der Gerichtsgebäude Riemergasse 4 und 7.
Zu 7:
Ich habe von Kommerzialrat Plech erstmals am 19. Juni 2001 von einem möglichen
Mietobjekt im Bereich Wien-Mitte erfahren. Über Vermittlung
der Plech & Plech
Immobilientreuhänder GesmbH wurde der City Tower Vienna dem Bundes-
ministerium für Justiz von der Firma Porr in einer Präsentation am 31. Juli
2001
näher vorgestellt. Im September 2001 gab die Plech & Plech
Immobilientreuhänder
GesmbH die Immofinanz Immobilien Anlagen AG als Investorin und künftige
Vermieterin bekannt. Konkrete Mietvertragsverhandlungen mit der Vermieterin,
der
City Tower Vienna Errichtungs- und Vermietungs GmbH (einer Tochter der
Immofinanz Immobilien Anlagen AG) wurden im Dezember 2001 aufgenommen.
Kommerzialrat Plech war in diese Verhandlungen eingebunden.
Zu 8:
Das vom Bundesministerium für Justiz an die Plech & Plech Immobilientreuhänder
GesmbH gezahlte Vermittlungshonorar von 607.476 Euro
(zuzüglich USt.) wurde mit
dem Eineinhalbfachen des monatlichen Mietzinses (Hauptmietzins zuzüglich
Betriebskosten) für den City Tower Vienna berechnet:
335.868,- Hauptmietzins netto x 1,5 = 503.802,00
Euro
69.116,40 Betriebskostenpauschale netto x 1,5 =______103.674,60 Euro
Summe gerundet:
607.476,00 Euro
Bei der Honorarvereinbarung wurde von einem Mietverhältnis
auf unbestimmte
Zeit - wie im Mietvertrag vom 22. Februar 2002 festgelegt - ausgegangen.
Zu Frage 10:
Seit 4.2.2000 wurden keine Liegenschaften bzw. sonstige Immobilien des Straf- und
Maßnahmenvollzuges veräußert.
Zu Frage 11:
Im Verkaufsverfahren betreffend die Außenstellen Rottenstein, Maria Lankowitz,
Meidling im Tale und Asten wurden bis dato keine den
Schätzwerten des Bundes-
ministeriums für Finanzen entsprechende Anbote gelegt. Das Bundesministerium
für
Finanzen hat daher derzeit diese Veräußerungen zurückgestellt. Die Zweck-
mäßigkeit der Fortsetzung einzelner Verkaufsverfahren wird derzeit vom Bundes-
ministerium für Justiz geprüft.
Der durch das Bundesministerium für
Finanzen ermittelte Schätzwert der
Außenstelle Rottenstein beträgt 5.846.167,22 Euro, jener der Außenstelle Maria
Lankowitz 2.345.987,59 Euro, jener der
Außenstelle Asten 4.174.300 Euro und jener
der Außenstelle Meldung im Tale rd. 3.000.000 Euro. Welche Kaufpreise
tatsächlich
erzielt werden können, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Zu Frage 12:
In einem Vorprüfungsverfahren, ob ein Verkaufsverfahren für die außerhalb der
Justizanstalt Schwarzau liegenden
Liegenschaften durchgeführt werden soll, hat das
Bundesministerium für Justiz einen externen Sachverständigen, Mag. Detlev
Grass,
mit der Schätzung der Liegenschaften im Wege einer Direktvergabe gemäß §§ 27
und 36 BVergG 2002 beauftragt. Das dafür in Rechnung gestellt Honorar betrug
12.500 Euro zuzüglich MWSt.