571/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
18. Juni 2003 unter der Nr. 560/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bereich des Bundskanzleramtes gibt es Programme zur
Unterstützung von Künst-
lerinnen und Künstlern nach sozialen Kriterien (Künstlerhilfe).
Zu den Fragen 1.1. und 1.2.
Als Künstlerhilfe, einschl. Ehrengaben und
„Karenzgeld" (seit 1.1.2002 nur mehr
auslaufend) wurden seit 1.1. 2000 (analog zu Vorjahren) über den Budgetansatz
1/13038 Mittel zur Verfügung gestellt. Künstlerhilfe existiert seit Jahrzehnten
und
wurde im Kunstbericht 1974 erstmals erwähnt.
Zu Frage 2:
Als gesetzliche Grundlage gilt dafür das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981.
Zu Frage 3:
Die Künstlerhilfe wird als einmalige
Zahlung unter Berücksichtigung der jeweiligen
sozialen Situation der Künstlerin bzw. des Künstlers vergeben. Die Sonderform
der
Ehrengaben (d.s. Pensionszuschüsse) wurde aus dem Grund der Bedürftigkeit alter
Künstlerinnen und Künstler in Abstimmung mit den Kulturverwaltungen der
einzelnen
Bundesländer zuerkannt. Die dem Karenzgeld nachgebildete Zahlung aus den Mit-
teln der Künstlerhilfe erging an freischaffend tätige Künstlerinnen im Falle
der Mutter-
schaft, wenn weder eine Leistung aus der gewerblichen Sozialversicherung noch
ein
Karenzurlaubsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bezahlt wurde. Da
seit 1. Jänner 2002 auch Künstlerinnen berechtigt sind, das gesetzlich
vorgesehene
„Kinderbetreuungsgeld" zu beziehen, liefen die Karenzgeldzahlungen der
Kunst-
sektion aus.
Zu Frage 4:
Künstlerhilfe (Beträge):
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
Betrag (€) |
401.533,85 |
473.892,51 |
360.456,76* |
Für 2003 ist ein Rahmenbetrag in der Höhe des Vorjahres vorgesehen.
Zu Frage 5:
Der Budgetansatze des Bundes bei 1/1303 wurde weitgehend ausgeschöpft.
Zu Frage 6:
Künstlerhilfe (Anzahl der begünstigten Personen nach Kategorien):
Jahr |
Ehrengaben |
„Karenzgeld" |
einmalige Aushilfen |
2000 |
58 |
66 |
66 |
2001 |
55 |
77 |
79 |
2002 |
55 |
52 |
49 |
Siehe dazu auch Punkt 3. und Punkt 4.
Zu Frage 7:
Mit Administration und Kontrolle der Künstlerhilfe
sind vier Abteilungen der Kunstsek-
tion mit einem verhältnismäßig geringen Zeitaufwand befasst. Anteilige
Arbeitsleis-
tungen zum Zahlungsvollzug werden auch seitens der Buchhaltung erbracht.
Zu Frage 8:
Die Kontrolle der Künstlerhilfe besorgen
die jeweiligen Fachabteilungen der Kunst-
sektion, die Abteilung l/7/Ref.a (Interne Revision) des Bundeskanzleramtes,
sowie
der Rechnungshof.
*
Reduktion in Folge des Auslaufens der Karenzgeldzahlungen der Kunstsektion
(vgl. Beantwortung zu
Frage 3.