573/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2003
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
18. Juni 2003 unter der Nr. 561/J-NR/2003 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen gerichtet.
Ich beehre mich die Anfrage, wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Im Bereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten werden
Unterstützungen nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch unter zwei
Aspekten gegeben:
1.1. a) finanzielle Hilfeleistung - „allgemeine Unterstützung" - an alte oder
kranke österreichische Staatsbürger, die
dauernd im Ausland leben, sowie
zur Betreuung an im Ausland in Haft befindliche Österreicherinnen, welche
trotz entsprechender Bitte keine Unterstützung durch Angehörige erhalten
b)
finanzielle Hilfeleistungen an alte und hilfsbedürftige
Auslandsösterreicherinnen anlässlich des
Weihnachtsfestes im
Rahmen der „Weihnachtsaktion" des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten
1.2. Über den Budgetansatz „Unterstützungen" sowie die
Weihnachtsaktion für
Auslandsösterreicherinnen finden sich Aufzeichnungen des Bundes-
ministeriums für auswärtige Angelegenheiten ab dem Jahr 1974.
Zu Frage 2:
Sowohl die allgemeinen Unterstützungen als
auch die Weihnachtsaktion des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden aufgrund der
Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zum „Schutz
österreichischer Staatsbürger im Ausland" gem. Anlage zu § 2,
Bundesministeriengesetz 1986, i.d.g.F. (BGBI. 76/1986 zuletzt geändert durch
BGBI.
Nr. 17/2003) und aufgrund Art. 5 lit. e des Wiener Übereinkommens über
konsularische Beziehungen (BGBI. Nr. 318/1969) - „den Angehörigen des
Entsendestaats....Hilfe und Beistand zu leisten" - einerseits aus der
VA-Post
1/20106/7800 „Unterstützungen", anderseits aus den VA-Posten 1/20108/4036
(Sachspenden für Auslandsösterreicher) und 1/20106/7810 (Spenden an bedürftige
Auslandsösterreicher) des Bundesfinanzgesetzes geleistet.
Zu Frage 3:
Die österreichischen Vertretungsbehörden
im Ausland erstellen aufgrund ihrer
Kenntnis der bedürftigen Österreicherinnen im Amtsbereich eine
Anforderungsliste,
die nach Kreditzuweisung durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegen-
heiten zur Verteilung der Mittel führt.
Die für die Weihnachtsaktion vorgesehenen
finanziellen Mittel werden nach dem
Grundsatz der persönlichen Bedürftigkeit vergeben. Dabei werden - auf Grundlage
der von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland einberichteten
Daten
- einerseits die besondere persönliche Notlage (hohes Lebensalter, Krankheit,
Kinder, Vereinsamung) und andererseits die spezifischen örtlichen Gegebenheiten
des jeweiligen Gaststaates berücksichtigt.
Zu Fragen 4 und 5:
Allgemeine Unterstützungen:
Beträge in €
Jahr |
Bundesvoranschlag |
Erfolg |
Nicht
ausgeschöpfter |
2000 |
47.237,34 |
39.173,61 |
8.063,73 |
2001 |
46.365,27 |
31.617,03 |
14.748,24 |
2002 |
47.000,-- |
40.068,64 |
6.931,36 |
2003 |
116.000,-- |
|
|
Für die Weihnachtsaktion des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
für Auslandsösterreicherinnen standen laut Bundesfinanzgesetz (VA 1/20108/4036:
„Sachspenden für Auslandsösterreicher" und VA 1/20106/7810: „Spenden an
bedürftige Auslandsösterreicher") an Budgetmitteln zur Verfügung
- im Jahr 2000: € 30.522,59;davon wurden € 21.902,24 ausgeschöpft
- im Jahr 2001: € 30.522,59; davon wurden € 24.290,65 ausgeschöpft
- im Jahr 2002: €31.000,--; davon wurden €30.173,01 ausgeschöpft
Zu Frage 6:
Jahr |
Anzahl
der gewährten |
2000 |
278 |
2001 |
221 |
2002 |
300 |
Im Rahmen der Weihnachtsaktion für
erhielten 613 AuslandsösterreicherInnen
Unterstützungsleistungen. Im Jahr 2001 betrug diese Zahl 502 Personen, im Jahr
2002 waren es 550 Personen.
Zu Frage 7:
Mit der Verwaltung dieser
Unterstützungsleistungen waren im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten - abgesehen von den damit befassten MitarbeiterInnen
an den Vertretungsbehörden im Ausland - zwei Personen beschäftigt, die neben
dieser Aufgabe noch weitere Arbeitsleistungen zu erbringen haben.
Zu Frage 8:
Die Kontrolle erfolgt durch die
Buchhaltung des Bundeskanzleramtes, das
Generalinspektorrat des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und
den Rechnungshof.