573/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
18. Juni 2003 unter der Nr. 561/J-NR/2003 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen gerichtet.

Ich beehre mich die Anfrage, wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden
Unterstützungen nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch unter zwei
Aspekten gegeben:

1.1.    a) finanzielle Hilfeleistung - „allgemeine Unterstützung" - an alte oder

kranke österreichische Staatsbürger, die dauernd im Ausland leben, sowie
zur Betreuung an im Ausland in Haft befindliche Österreicherinnen, welche
trotz entsprechender Bitte keine Unterstützung durch Angehörige erhalten

b) finanzielle Hilfeleistungen an alte und hilfsbedürftige
Auslandsösterreicherinnen anlässlich des  Weihnachtsfestes   im
Rahmen der „Weihnachtsaktion" des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten

1.2.  Über den Budgetansatz „Unterstützungen" sowie die Weihnachtsaktion für
Auslandsösterreicherinnen finden sich Aufzeichnungen des Bundes-
ministeriums für auswärtige Angelegenheiten ab dem Jahr 1974.


Zu Frage 2:

Sowohl die allgemeinen Unterstützungen als auch die Weihnachtsaktion des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden aufgrund der
Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zum „Schutz
österreichischer Staatsbürger im Ausland" gem. Anlage zu § 2,
Bundesministeriengesetz 1986, i.d.g.F. (BGBI. 76/1986 zuletzt geändert durch BGBI.
Nr. 17/2003) und aufgrund Art. 5 lit. e des Wiener Übereinkommens über
konsularische Beziehungen (BGBI. Nr. 318/1969) - „den Angehörigen des
Entsendestaats....Hilfe und Beistand zu leisten" - einerseits aus der VA-Post
1/20106/7800 „Unterstützungen", anderseits aus den VA-Posten 1/20108/4036
(Sachspenden für Auslandsösterreicher) und 1/20106/7810 (Spenden an bedürftige
Auslandsösterreicher) des Bundesfinanzgesetzes geleistet.

Zu Frage 3:

Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland erstellen aufgrund ihrer
Kenntnis der bedürftigen Österreicherinnen im Amtsbereich eine Anforderungsliste,
die nach Kreditzuweisung durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegen-
heiten zur Verteilung der Mittel führt.

Die für die Weihnachtsaktion vorgesehenen finanziellen Mittel werden nach dem
Grundsatz der persönlichen Bedürftigkeit vergeben. Dabei werden - auf Grundlage
der von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland einberichteten Daten
- einerseits die besondere persönliche Notlage (hohes Lebensalter, Krankheit,
Kinder, Vereinsamung) und andererseits die spezifischen örtlichen Gegebenheiten
des jeweiligen Gaststaates berücksichtigt.

Zu Fragen 4 und 5:

Allgemeine Unterstützungen:

Beträge in €

Jahr

 

Bundesvoranschlag

 

Erfolg

 

Nicht ausgeschöpfter
Restbetrag

 

2000

 

    47.237,34

 

     39.173,61

 

        8.063,73

 

2001

 

    46.365,27

 

     31.617,03

 

       14.748,24

 

2002

 

    47.000,--

 

     40.068,64

 

         6.931,36

 

2003

 

   116.000,--

 

 

 

 

 

Für die Weihnachtsaktion des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
für Auslandsösterreicherinnen standen laut Bundesfinanzgesetz (VA 1/20108/4036:
„Sachspenden für Auslandsösterreicher" und VA 1/20106/7810: „Spenden an
bedürftige Auslandsösterreicher") an Budgetmitteln zur Verfügung

-  im Jahr 2000:    € 30.522,59;davon wurden €  21.902,24 ausgeschöpft

-  im Jahr 2001:    € 30.522,59; davon wurden € 24.290,65 ausgeschöpft

-  im Jahr 2002:    €31.000,--; davon wurden €30.173,01 ausgeschöpft


Zu Frage 6:

Jahr

 

Anzahl der gewährten
Unterstützungskredite

 

2000

 

278

 

2001

 

221

 

2002

 

300

 

Im Rahmen der Weihnachtsaktion für erhielten 613 AuslandsösterreicherInnen
Unterstützungsleistungen. Im Jahr 2001 betrug diese Zahl 502 Personen, im Jahr
2002 waren es 550 Personen.

Zu Frage 7:

Mit der Verwaltung dieser Unterstützungsleistungen waren im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten - abgesehen von den damit befassten MitarbeiterInnen
an den Vertretungsbehörden im Ausland - zwei Personen beschäftigt, die neben
dieser Aufgabe noch weitere Arbeitsleistungen zu erbringen haben.

Zu Frage 8:

Die Kontrolle erfolgt durch die Buchhaltung des Bundeskanzleramtes, das
Generalinspektorrat des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und
den Rechnungshof.