574/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2003
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
18. Juni 2003
unter der Nr. 567/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Härtefonds,
Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l bis 8:
Im
Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind -
abgesehen
von den in Dienstgebereigenschaft erbrachten Leistungen, wie u.a.
Geldaushilfen nach dem
Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, die
budgetär als Personal-
ausgaben behandelt und durch die laufende Personalverwaltung
administriert werden, -
keine Härte- oder Unterstützungsfonds bzw. sonstigen
Unterstützungsleistungen im Sinne
der Fragestellung eingerichtet bzw. vorgesehen.