574/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2003
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
18. Juni 2003 unter der Nr. 567/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Härtefonds, Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu l bis 8:

Im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind - abgesehen
von den in Dienstgebereigenschaft erbrachten Leistungen, wie u.a. Geldaushilfen nach dem
Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, die budgetär als Personal-
ausgaben behandelt und durch die laufende Personalverwaltung administriert werden, -
keine Härte- oder Unterstützungsfonds bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen im Sinne
der Fragestellung eingerichtet bzw. vorgesehen.