575/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 17. Juni 2003, Nr. 536/J,
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend
Verwendung
von Steuergeldern
für persönliche Homepage, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend zu dieser Anfrage möchte ich folgendes ausführen:
Wie ich bereits des
Öfteren dargelegt habe, wird bzw. wurde für die
Homepage www.karlheinzgrasser.at kein einziger Steuer-Euro verwendet.
Auch erfolgte durch keine Firma, die mit dem Bundesministerium für
Finanzen in wirtschaftlicher Beziehung stand oder steht eine wie auch
immer geartete Förderung meiner Homepage.
Was den "Verein
zur Förderung der New Economy" anbelangt, so habe ich
bei der Beantwortung der verschiedenen dringlichen Anfragen klargestellt,
dass ich in diesem Verein weder Mitglied bin noch dort irgendeine
Funktion
innehabe.
Da es sich aus den oben genannten Gründen
um Sachverhalte handelt, die
nicht Gegenstand der Vollziehung sind und damit auch nicht dem Frage-
recht gemäß § 90 GOG unterliegen ersuche
ich um Verständnis dafür, dass
ich die Fragen 1., 4. und 8. nicht
beantworte.
Zu 1.:
Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 2. und 3.:
Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 24., 25., 28. und 29.
der dringlichen Anfrage vom 17. Juni 2003, Nr. 535/J.
Zu 4.:
Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 5.:
Wie ich anlässlich der Beantwortung der
Fragen 19.-22. der dringlichen
Anfrage vom 17. Juni 2003, Nr. 535/J, bereits festgestellt habe, ist es
richtig, dass die drei genannten Angehörigen meines Büros Mitglieder des
Vereins sind. Weiters habe ich bei meiner
Anfragebeantwortung ausgeführt,
dass es die Aufgabe meiner Kabinettsmitglieder ist, politische Arbeit zu
leisten. wie dies auch bei meinen Amtsvorgängern der Fall war. Ich sehe
keinen Unterschied darin, ob sie dies in
der Form tun, dass sie einen Artikel
für ein Printmedium verfassen oder einen Beitrag in einem neuen zukunfts-
weisenden Medium - wie dem Internet
- erarbeiten.
Zu.6.1
Mag. Matthias Winkler und Dr. Fritz Simhandl sind auf Grundlage von
Arbeitsleihverträgen im Bundesministerium
für Finanzen beschäftigt. Bei
diesen Arbeitsleihverträgen handelt
es sich um sogenannte "all-in-Verträge",
bei denen Überstunden nicht extra bezahlt werden.
Mag. Rene Oberleitner
ist auf Grundlage eines Sondervertrages nach dem
VBG 1948 beschäftigt.
Mag. Oberleitner
bezieht eine Überstundenpauschale in der Höhe von
€ 589,80.
Zu 7.:
Zu diesem Punkt habe ich bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage
vom 23. Juni 2003, Nr. 2075/J-BR, zur Frage 10. folgendes ausgeführt:
Nach § 48f Abs.2
Ziff.2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 sind
Mitarbeiter im Kabinett eines Bundesministers - sofern sie Beamte sind
-
vom Großteil der einschränkenden Dienstzeitbestimmungen des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979, als diese im Hinblick auf die Besonderheit
der
Tätigkeit im Büro eines Bundesministers diesen Bestimmungen zwingend
entgegenstehen, ausgenommen, was bedeutet, dass sie keinem fixen
Dienst-
plan unterliegen. Somit ist auf diese Bediensteten auch nicht die
generelle
Dienstzeitregelung des Ressorts anwendbar.
Dies bedeutet, wie
ich schon bei meiner Beantwortung, der dringlichen
Anfrage im Nationalrat am 17.6.2003, dargelegt habe, dass die
Mitarbeiter
meines Büros ihre Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall erbringen und nicht
zu bestimmten Uhrzeiten (z.B. 8.00 bis 16.00 Uhr).
Diese Regelungen unterscheiden
sich nicht von jenen meines Amtsvor-
gängers oder jenen, die in anderen Ministerbüros in Geltung stehen.
Zu 8.:
Auch hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 9.:
Nach § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes
1948 in Verbindung mit § 56 des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 hat ein
Bediensteter
eine allfällige
Nebenbeschäftigung nur dann zu melden,
wenn diese erwerbsmäßig ist.
Mag. Oberleitner hat
eine diesbezügliche Meldung nicht übersandt, weshalb
davon auszugehen ist, dass er keiner
erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung
nachgeht.
Mag. Winkler und Dr.
Simhandl sind über einen Arbeitsleihvertrag im
Bundesministerium
für Finanzen beschäftigt und unterliegen daher weder
den Normen des BDG 1979, noch des VBG 1948.
Wie mir mitgeteilt wurde,
gehen auch sie keiner erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung nach.
Zu 10. and 11.:
Aue'"1
hier verweise ich auf die Beantwortung der Frage 10. der dringlichen
Anfrage vom 23.
Juni 2003, Nr. 2075/J-BR und meine einleitenden Aus-
führungen.
Zur weiteren
Information füge ich im Anhang neben meiner Autogrammkarte
einige Beispiele von Autogrammkarten meiner Amtsvorgänger bei, die wie
mir berichtet wird, von den Pressestellen meiner Amtsvorgänger verschickt
wurden.