575/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 17. Juni 2003, Nr. 536/J,
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend Verwendung
von Steuergeldern für persönliche Homepage, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Einleitend zu dieser Anfrage möchte ich folgendes ausführen:

Wie ich bereits des Öfteren dargelegt habe, wird bzw. wurde für die
Homepage www.karlheinzgrasser.at kein einziger Steuer-Euro verwendet.
Auch erfolgte durch keine Firma, die mit dem Bundesministerium für
Finanzen in wirtschaftlicher Beziehung stand oder steht eine wie auch
immer geartete Förderung meiner Homepage.

Was den "Verein zur Förderung der New Economy" anbelangt, so habe ich
bei der Beantwortung der verschiedenen dringlichen Anfragen klargestellt,
dass ich in diesem Verein weder Mitglied bin noch dort irgendeine Funktion
innehabe.


Da es sich aus den oben genannten Gründen um Sachverhalte handelt, die
nicht Gegenstand der Vollziehung sind und damit auch nicht dem Frage-
recht gemäß § 90 GOG unterliegen ersuche ich um Verständnis dafür, dass
ich die Fragen 1., 4. und 8. nicht beantworte.

Zu 1.:

Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 2. und 3.:

Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 24., 25., 28. und 29.

der dringlichen Anfrage vom 17. Juni 2003, Nr. 535/J.

Zu 4.:

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 5.:

Wie ich anlässlich der Beantwortung der Fragen 19.-22. der dringlichen
Anfrage vom 17. Juni 2003, Nr. 535/J, bereits festgestellt habe, ist es
richtig, dass die drei genannten Angehörigen meines Büros Mitglieder des
Vereins sind. Weiters habe ich bei meiner Anfragebeantwortung ausgeführt,
dass es die Aufgabe meiner Kabinettsmitglieder ist, politische Arbeit zu
leisten. wie dies auch bei meinen Amtsvorgängern der Fall war. Ich sehe
keinen Unterschied darin, ob sie dies in der Form tun, dass sie einen Artikel
für ein Printmedium verfassen oder einen Beitrag in einem neuen zukunfts-
weisenden Medium - wie dem Internet - erarbeiten.

Zu.6.1

Mag.  Matthias Winkler und Dr.  Fritz Simhandl sind auf Grundlage von
Arbeitsleihverträgen im Bundesministerium für Finanzen beschäftigt. Bei
diesen Arbeitsleihverträgen handelt es sich um sogenannte "all-in-Verträge",
bei denen Überstunden nicht extra bezahlt werden.


Mag. Rene Oberleitner ist auf Grundlage eines Sondervertrages nach dem
VBG 1948 beschäftigt.

Mag. Oberleitner bezieht eine Überstundenpauschale in der Höhe von
€ 589,80.

Zu 7.:

Zu diesem Punkt habe ich bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage

vom 23. Juni 2003, Nr. 2075/J-BR, zur Frage 10. folgendes ausgeführt:

Nach § 48f Abs.2 Ziff.2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 sind
Mitarbeiter im Kabinett eines Bundesministers - sofern sie Beamte sind -
vom Großteil der einschränkenden Dienstzeitbestimmungen des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979, als diese im Hinblick auf die Besonderheit der
Tätigkeit im Büro eines Bundesministers diesen Bestimmungen zwingend
entgegenstehen, ausgenommen, was bedeutet, dass sie keinem fixen Dienst-
plan unterliegen. Somit ist auf diese Bediensteten auch nicht die generelle
Dienstzeitregelung des Ressorts anwendbar.

Dies bedeutet, wie ich schon bei meiner Beantwortung, der dringlichen
Anfrage im Nationalrat am 17.6.2003, dargelegt habe, dass die Mitarbeiter
meines
Büros ihre Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall erbringen und nicht
zu bestimmten Uhrzeiten (z.B. 8.00 bis 16.00 Uhr).

Diese Regelungen unterscheiden sich nicht von jenen meines Amtsvor-
gängers oder jenen, die in anderen Ministerbüros in Geltung stehen.

Zu 8.:

Auch hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.


Zu 9.:

Nach § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in Verbindung mit § 56 des

Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979   hat   ein   Bediensteter   eine   allfällige

Nebenbeschäftigung nur dann zu melden, wenn diese erwerbsmäßig ist.

Mag. Oberleitner hat eine diesbezügliche Meldung nicht übersandt, weshalb

davon auszugehen ist, dass er keiner erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung

nachgeht.

Mag. Winkler und Dr. Simhandl sind über einen Arbeitsleihvertrag im
Bundesministerium für Finanzen beschäftigt und unterliegen daher weder
den Normen des BDG 1979, noch des VBG 1948. Wie mir mitgeteilt wurde,
gehen auch sie keiner erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung nach.

Zu 10. and 11.:

Aue'"1 hier verweise ich auf die Beantwortung der Frage 10. der dringlichen
Anfrage vom 23. Juni 2003, Nr. 2075/J-BR und meine einleitenden Aus-
führungen.

Zur weiteren Information füge ich im Anhang neben meiner Autogrammkarte
einige Beispiele von Autogrammkarten meiner Amtsvorgänger bei, die wie
mir berichtet wird, von den Pressestellen meiner Amtsvorgänger verschickt

wurden.