582/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 602/J-NR/2003 betreffend Verkehrsinfrastrukturprojekte
in Kärnten und in der Steiermark, die die Abgeordneten Auer und Kollegen am 8.7.2003 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wann ist mit dem konkreten Baubeginn für die Brucker Schnellstraße S 36 (Abschnitt
Judenburg - Scheifling) zu rechnen?

Antwort:

Der Bau dieses Straßenstückes wird abschnittsweise erfolgen. Der Baubeginn ist je nach Abschnitt
zwischen 2003 und 2006 vorgesehen.

Frage 2:

Die derzeit vorgesehene Bauzeit bis 2021 ist viel zu lange, wäre eine kürzere Bauzeit möglich?

Antwort:

Je nach Projektsabschnitt wird eine Fertigstellung des Abschnittes Judenburg - Scheifling in den
Jahren 2009 oder 2010 angestrebt.

Frage 3:

Beabsichtigen Sie, die Brucker Schnellstraße S 36 - Fortsetzung bzw. Friesacher Bundesstraße B
317 (Abschnitt Scheifling - Friesach) in eine Schnellstraße umzubauen und damit diese Verkehrs-
verbindung aufzuwerten?

a) Wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen und wie hoch werden die Kosten sein? Wie
lange wird die Bauzeit sein?


b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die ASFINAG hat ein "Ausbaukonzept B 317" in Auftrag gegeben, das derzeit vom Land Kärnten
betreut wird. Bei diesem Konzept sollen prinzipielle Machbarkeit und mögliche Kosten für einen
Aus- bzw. Weiterbau der S 36 in Richtung Friesach erhoben werden.

Frage 4:

Ist bei einem geplanten Umbau in eine Schnellstraße eine Aufnahme in den Generalverkehrsplan
vorgesehen?

Antwort:

Vor einem Umbau in eine Schnellstraße ist grundsätzlich der jeweilige Straßenzug in das Ver-
zeichnis 2 (Bundesstraßen S) des Bundesstraßengesetzes 1971 aufzunehmen.

Fragen 5 bis 9:

Werden Sie einen Ausbau des "Nadelöhrs" auf der Friesacher Bundesstraße B 317 (Abschnitt Hirt
- Mölbling) in Angriff nehmen?

a) Wenn ja, wann beginnen die Planungsarbeiten und bis wann ist ein konkreter Baubeginn zu
erwarten? Wie hoch sind die Baukosten und wann wird der Ausbau beendet sein?

b) Wenn nein, warum nicht?

Werden Sie sich für einen raschen Baubeginn der Stadtumfahrung Bad St. Leonhard einsetzen
(Obdacher Bundesstraße B 78)?

Wenn nein, warum nicht?

Wann werden die Bauarbeiten für diese Stadtumfahrung beginnen und wie lange werden diese
Arbeiten daue
rn?

Welche Varianten sind für diese Stadtumfahrung vorgesehen?

Antwort:

Die Zuständigkeit für Bundesstraßen B ist mit Inkrafttreten des Bundesstraßen-
Übertragungsgesetzes per 1.4.2002 an die Länder übergegangen. Eine Zuständigkeit meines
Ressorts ist daher nicht mehr gegeben.