584/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 625/J-NR/2003 betreffend die Nutzung der
Rüstlöschfahrzeuge für den Siebergtunnel, die die Abgeordneten Königsberger-Ludwig und
Genoss
Innen am 8. Juli 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil und zu den Fragen 1 bis 2:

Halten Sie eine gemeinsame Nutzung der Rüstlöschfahrzeuge von ÖBB und örtlichen
Feuerwehren im vorliegenden Fall für sinnvoll?

Wenn nein, - warum nicht ?

Antwort:

Aus der Sicht der österreichischen Bundesbahnen ist eine Nutzung der Rüstlöschfahrzeuge durch
die Feuerwehren im Straßen- und Bahneinsatz anzustreben, da

-          ein hochwertiges, auf dem neuesten Stand der Technik ausgerüstetes, aus öffentlichen Mitteln finanziertes Fahrzeug zum Schutz der Bevölkerung zur Verfügung stehen soll.

-          nur der regelmäßige Einsatz eine sichere Handhabung der Fahrzeuge und der darin befindlichen Geräte gewährleistet und den FeuerwehrkameradInnen die entsprechende Handlungssicherheit gibt.

-          die technische Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Gerätschaften bei nur gelegentlicher Verwendung leidet.

Eine Vereinbarung kam bisher aus folgenden Gründen nicht zustande:

-          Nach Ansicht des NÖ Landesfeuerwehrverbandes ist die Feuerwehr für den vorbeugenden
Brandschutz auf Eisenbahnanlagen dem Grunde nach nicht zuständig und daher lassen
sich Bahneinsätze nur aus der Allgemeinen Hilfeleistungspflicht gemäß N
Ö
Landesfeuerwehrgesetz ableiten. Die einander widersprechenden Expertisen des
Bundeskanzleramtes und des Landesverfassungsdienstes hinsichtlich der Frage der
Zuständigkeit erschweren die Verhandlungen.


-          Die ÖBB wurden durch die Vorschreibung des Abschlusses einer Vereinbarung mit dem
N
Ö Landesfeuerwehrverband im Bescheid zur Erteilung der Betriebsbewilligung in der
Folge mit unerfüllbaren bzw. inakzeptablen Forderungen der Feuerwehren konfrontiert.
Nach Einrichtung einer Brandschutzgruppe durch die ÖBB im Bf. St. Valentin konnten
Güterzüge die Neubaustrecke befahren. Erst die Etablierung einer Betriebsfeuerwehr im Bf.
St. Valentin bewegte die Feuerwehren zum Einlenken und ermöglichte den Abschluss einer
Vereinbarung.

Aus Sicht der Feuerwehren und der Gemeinden sind die Risken eines Totalverlustes eines
Rüstlöschfahrzeuges Tunnel/Schiene (Wert: ca. € 800.000,-) außerhalb von Einsätzen für die ÖBB
infolge von Notfällen und Übungen finanziell nicht tragbar. Zusätzlich argumentieren die
Kommunen, dass die für den Eisenbahntunnel vorgeschriebene Spezialausrüstung (über die
gesetzlich verankerte Mindestausrüstung hinaus) ausschließlich dem Interesse der ÖBB diene und
diese daher auch für alle daraus entstehenden Verpflichtungen aufzukommen habe. Die
Feuerwehren kämen den ÖBB insofern schon sehr entgegen, indem sie die Zeit für Ausbildung,
Übungen und dgl. nicht in Rechnung stelle.

Deshalb fordert die Feuerwehr

-          die Übernahme der Kosten für die Vollkaskoversicherung durch die ÖBB für das Risiko  „Einsatz außerhalb der ÖBB" unbeschadet der Ursache, wobei derzeit von Seite des Versicherers eine maximale Versicherungszeit („Blaulichtpolizze") von 1,5 Jahren angeboten wird. Die Schienenfahreinrichtung (Wert: ca. 300.000,-) ist nicht im abgedeckten Versicherungsrisiko inkludiert.

-          die Übernahme der durch die Vollkaskoversicherung nicht gedeckten Kosten durch die        ÖBB (Selbstbehalte, Zeitabschlag, Schäden aus Zufällen).

-          die Übernahme der Kosten der Wartung und Neubeschaffung aller für den allgemeinen Feuerwehrgebrauch nutzbaren Geräte und Ausrüstungsgegenstände         (Wartungspauschale), die nicht ausschließlich dem ÖBB-Einsatz dienen.

-          die Übernahme einer Ausfallshaftung für die AUVA bei Unfällen von Feuerwehrkameraden.

-          eine Schad- und Klagloserklärung für eventuell aus einem Einsatz resultierenden Klagen  Dritter.

Auch bei vertraglicher Zusicherung entsprechend den Forderungen der Feuerwehren geben diese
keine Einsatzgarantie ab. Die im Vertrag vereinbarte Einsatzbereitschaft kann maximal als
Absichtserklärung gesehen werden, da das Feuerwehrwesen auf Freiwilligkeit aufgebaut ist.

Frage 3:

Wenn ja, - welche Schritte werden Sie unternehmen, damit eine entsprechende Vereinbarung zu
Stande kommt?

Antwort:

Wie mir die ÖBB mitteilen, werden zur Zeit verschiedene Lösungsansätze geprüft, sowie
Verhandlungen mit weiteren Versicherern geführt.

Frage 4:

Gibt es anderswo vergleichbare Kooperationen zwischen ÖBB und Freiwilligen Feuerwehren und
wenn ja, - wo?


Antwort:

Folgende vergleichbare Kooperationen gibt es bei:

Kaponigtunnel (Tauernbahn) - Ausrüstung der Feuerwehren Mallnitz, Obervellach und Spittal an

der Drau mit 7 Fahrzeugen samt Ausrüstung und Kostenbeteiligung an der Garage;

Melker Tunnel, Wachbergtunnel (Umfahrung Melk) - Ausrüstung der Feuerwehren Matzleinsdorf,
Melk und Loosdorf mit 4 Fahrzeugen samt Gerätschaft;

Siebergtunnel (Umfahrung Haag) - Ausrüstung der Feuerwehr Pinnersdorf, der Betriebsfeuerwehr
CNH Österreich und der Feuerwehr St. Valentin mit 3 Fahrzeugen samt Gerätschaft.

Weitere Kooperationen wurden anlässlich der Errichtung des Galgenbergtunnels (Leoben), des
Blisadonatunnels (Arlbergwestrampe), des Wolfsgrubentunnels (Arlbergostrampe), des
Sittenbergtunnels (Umfahrung Krummnussbaum), des Inntaltunnels (Umfahrung Innsbruck) und
des Kalvarienbergtunnels (Lambach) eingegangen, bei denen den Feuerwehren eine
angemessene Anzahl von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen überlassen wurden.

Vergleichbare Probleme bei der Vertragsgestaltung traten bisher nur in Niederösterreich auf und
erreichen nun bei der bevorstehenden Auslieferung der Rüstlöschfahrzeuge-Schiene für die
Umfahrung Melk (RLF-Schiene für die Feuerwehren St. Pö
lten und Pöchlarn) und die Umfahrung
Haag (RLF-Schiene für die Feuerwehren Amstetten und St. Valentin) einen neuen Höhepunkt.

Bei der im 4. Quartal 2003 geplanten Betriebsaufnahme im Unterwaldertunnel (Schoberpass) steht
das Bezirksfeuerwehrkommando samt Portalfeuerwehren nicht zu ihren zu Projektbeginn
gemachten Aussagen hinsichtlich Ausrüstungsbedarf, obwohl der Tunnel mit Löschleitung, mit für
Straßenfahrzeuge befahrbarer fester Fahrbahn und einem Notausgang ausgestattet wurde. Die
Verhandlungen mit dem LFV Steiermark sind noch im Gange.