588/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 688/J-NR/2003 betreffend Kontrolle des LKW-
Femverkehrs, die die Abgeordneten Dr. Moser und Freund
Innen am 10. Juli 2003 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Wie viel Personal steht derzeit im Vergleich für die LKW-Kontrollen in Kundl und in Kematen zur
Verfügung? (Bitte um detaillierte Auflistung)

Wie ist dieser Unterschied erklärbar?

Antwort:

LKW-Kontrollen werden in der Regel von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
durchgeführt. Diese sind ressortmäßig aber dem Bundesminister für Inneres zugeordnet. Diese
Fragen fallen daher nicht in meine Zuständigkeit.

Frage 3:

Welche Kontrolldichten werden in Kematen im einzelnen erreicht?

Antwort:

Ich verfüge über keine Zahlen über die Kontrolldichte in Kematen, da derartige Kontrollen an Ort
und Stelle von der örtlich zuständigen Behörde oder von den ihr zur Verfügung stehenden
Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt werden.

Frage 4:

Wurden in den vergangenen Jahren seitens der zuständigen Mitglieder der oberösterreichischen
Landesregierung entsprechende Urgenzen an Sie gerichtet? Wenn ja, wann und welche genau?
Wie haben Sie diese beantwortet und vor allem welche konkreten Konsequenzen daraus
gezogen?


 


Antwort:

Aus dieser Frage kann ich nicht eindeutig erkennen, welche Urgenzen seitens der Mitglieder der
Oberösterreichischen Landesregierung an mich gerichtet worden sein sollen. Wenn es um
Personalfragen geht, so sind solche Urgenzen an den Bundesminister für Inneres gerichtet
worden.

Fragen S und 6:

Wie viele Planposten sind derzeit in Oberösterreich a) insgesamt, b) bei verkehrskontrollrelevanten

Einrichtungen nicht besetzt?

Welche Aufstockungen sind hier wann geplant?

Antwort:

Diese Fragen fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres.

Fragen 7 und 8:

Wieviele Ökopunktekontrollen wurden 1999, 2000, 2001, 2002 jeweils in Oberösterreich und in
Tirol durchgeführt, und wie viel Personal stand dafür jeweils zur Verfügung? (Bitte um detaillierte
Auflistung)

Welche Aufstockungen sind hier wann geplant?

Antwort:

Es existieren in meinem Ressort keine Unterlagen über die Anzahl der Ökopunktekontrollen in den
Jahren 1999 bis 2002. Derartige Kontrollen werden von den örtlich zuständigen Behörden
angeordnet und von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt. Diese Frage
fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres.

Frage 9:

Halten Sie es aus Sicht der Verkehrssicherheit für sinnvoll und notwendig, in Kematen eine
ähnliche Kontrolldichte wie in Kundl zu erreichen? Wie viel zusätzliches Personal wäre dafür
erforderlich?

Antwort:

Natürlich ist es aus der Sicht der Verkehrssicherheit sinnvoll hohe Kontrolldichten zu erreichen,
jedoch fallen die Fragen hinsichtlich des dafür zusätzlich erforderlichen Personals nicht in meinen
Zuständigkeitsbereich.

Frage 10:

Wie hoch waren die Strafgeldeinnahmen 2001 und 2002 jeweils in Kundl? Wie hoch waren sie

2001 und 2002 in Kematen?

Antwort:

Es gibt in meinem Ressort keine Unterlagen über die Höhe der Strafgeldeinnahmen 2001 und

2002 in Kundl und in Kematen. Da die Strafgeldeinnahmen im Sinne des
Verwaltungsstrafgesetzes den Sozialhilfeverbänden in den Ländern zufließen, habe ich darüber
keine Informationen.


Fragen 11 und 12:

Welche unterschiedlichen Maßnahmen werden in Kundl und in Kematen zur Unterbindung eines
Umgehungsverkehrs ergriffen?

Wie stehen Sie zur derzeit diskutierten Aufhebung einer wesentlichen Maßnahme zur
Unterbindung des Umgehungsverkehrs bei der Kontrollstelle Kundl und zur damit drohenden
Reduktion der verkehrssicherheitssteigernden Wirkung der Kontrollstelle?

Antwort:

Eventuellen Umgehungsverkehr zu unterbinden ist Angelegenheit der jeweils örtlich zuständigen
Landesregierungen.

Fragen 13 und 14:

Wie viele LKW-Gewichtskontrollen wurden 1999, 2000, 2001, 2002 jeweils in Oberösterreich und
in Tirol durchgeführt? (Bitte um detaillierte Auflistung)

Wie viele LKW-Kontrollen wurden von der Gendarmerie 1999, 2000, 2001, 2002 jeweils in
Oberösterreich und in Tirol durchgeführt? (Bitte um detaillierte Auflistung)

Antwort:

In meinem Ressort gibt es keine Unterlagen über die Zahl der LKW-Kontrollen bzw. LKW-
Gewichtskontrollen. Auch die Behörden verfügen nicht über solche Daten. Allenfalls werden von
der Exekutive Aufzeichnungen über ihre Einsätze geführt und könnten somit auch die Zahlen der
LKW-Gewichtskontrollen bzw. LKW-Kontrollen ermittelt werden. Dies fällt aber in die Zuständigkeit
des Bundesministers für Inneres.

Fragen 15 und 17:

In Niederösterreich, der Steiermark und in Salzburg wird ein elektronisches
Tachoscheibenlesegerät zur Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften
eingesetzt, warum in Oberösterreich nicht?

Unter anderem in Frankreich sind bedeutend höhere Strafsanktionen bei Verstößen gegen
sozialrechtliche Vorschriften gegen die Spediteure Realität. Planen Sie eine Erhöhung des
Strafrahmens auch in Oberösterreich? Wenn ja, welche genau?

Antwort:

Die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften fällt nicht in meinen
Zuständigkeitsbereich.

Frage 16:

In Tirol gibt es auf den vierspurigen Autobahnabschnitten weitgehend ein LKW-Überholverbot.
Warum in Oberösterreich nicht? Sind Änderungen geplant? Wenn ja, welche genau?

Antwort:

Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass auch auf in Oberösterreich liegenden
Autobahnabschnitten (z.B. auf Teilen der A 1 Westautobahn) Überholverbote für Lastkraftwagen
bestehen. Allerdings bedeutet ein vierspuriger Ausbau einer Autobahnteilstrecke nicht, dass dort in
jedem Fall
für Lastkraftwagen das Überholen verboten werden muss bzw. kann. Vielmehr hat jeder
derartigen Verordnung ein sorgfältiges Ermittlungsverfahren voranzugehen, um das Vorliegen der


gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Verkehrsbeschränkung zu erheben; ein solches
Ermittlungsverfahren wurde auch für bestehende LKW-Überholverbote durchgeführt.

Zur Zeit der Beantwortung dieser Anfrage läuft kein derartiges Ermittlungsverfahren im Hinblick auf
die Verordnung von LKW-Überholverboten auf oberösterreichischen Autobahnabschnitten.

Frage 18:

Immer wieder kommt es zu Umgehungen der Ruhezeitregelungen. Welche konkreten Initiativen
planen Sie, um diese Umgehungen zu verringern und möglichst zu unterbinden?

Antwort:

Die Nichteinhaltung der Ruhezeiten können auch zu Gefährdung der Verkehrssicherheit führen.
Nur verstärkte Kontrollen können hier Abhilfe verschaffen. Bei Kontrollen auf der Straße lässt sich
jedoch die Einhaltung der Ruhezeiten nicht eindeutig überprüfen. Das kann nur durch verstärkte
Kontrollen im Betrieb erreicht werden. Ab Einführung des digitalen Kontrollgerätes wird die
Speicherung der relevanten Daten im Betrieb und die Kontrolle durch die Organe der
Arbeitsinspektorate erleichtert. Es fallen jedoch die Fragen der Betriebskontrolle nicht in meine
Zuständigkeit, sondern in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

Frage 19:

Welche weiteren Konsequenzen werden Sie aus dem nach wie vor nicht aufgearbeiteten
Frächterskandal ziehen?

Antwort:

Beim so genannten "Frächterskandal" - der als solcher nicht Österreich betroffen hat - handelt es
sich um Gesetzesverstöße oder -Umgehungen im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung
ausländischer Arbeitskräfte. Derartige Fragen fallen nicht in meine Zuständigkeit.

Fragen 20 und 21:

Welchen Einfluss auf die Kontrolltätigkeit und welche Kostenfolgen hätte die Umsetzung einer
Ökopunkte-Übergangsregelung mit gegenüber heute geändertem Bezugsraum (Alpengebiet,
einzelne Korridore)?

Inwiefern wäre Ihrer Ansicht nach a) die Kontrolle, b) die Wahrscheinlichkeit der Ahndung inkorrekt
durchgeführter Transitfahrten in nur mehr teilweise erfassten Bundesländern gegenüber der
derzeitigen Situation (flächendeckende Geltung) erschwert?

Antwort:

Eine effiziente und effektive Kontrolle könnte in einem solchen Fall nur bei einer infrastrukturellen
"Nachrüstung" des elektronischen Ökopunktesystems gewährleistet werden. Die Kosten dafür
würden sich nach derzeitigen Abschätzungen auf 4 bis 18 Mio € belaufen (je nach letztlich
festgelegtem Bezugsraum). Dies ist mit ein Grund, weshalb Österreich im Zusammenhang mit
einer Übergangsregelung für das Ökopunktesystem die Einbeziehung des gesamten
österreichischen Hoheitsgebietes fordert.