588/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 688/J-NR/2003 betreffend Kontrolle
des LKW-
Femverkehrs, die die Abgeordneten Dr. Moser und FreundInnen am 10. Juli 2003 an mich
gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wie
viel Personal steht derzeit im Vergleich für die LKW-Kontrollen in Kundl und in
Kematen zur
Verfügung? (Bitte um detaillierte Auflistung)
Wie ist dieser Unterschied erklärbar?
Antwort:
LKW-Kontrollen
werden in der Regel von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
durchgeführt. Diese sind ressortmäßig aber dem Bundesminister für Inneres
zugeordnet. Diese
Fragen fallen daher nicht in meine Zuständigkeit.
Frage 3:
Welche Kontrolldichten werden in Kematen im einzelnen erreicht?
Antwort:
Ich
verfüge über keine Zahlen über die Kontrolldichte in Kematen, da derartige
Kontrollen an Ort
und Stelle von der örtlich zuständigen Behörde oder von den ihr zur Verfügung
stehenden
Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt werden.
Frage 4:
Wurden in
den vergangenen Jahren seitens der zuständigen Mitglieder der
oberösterreichischen
Landesregierung entsprechende Urgenzen an Sie gerichtet? Wenn ja, wann und
welche genau?
Wie haben Sie diese beantwortet und vor allem welche konkreten Konsequenzen
daraus
gezogen?
|
Antwort:
Aus
dieser Frage kann ich nicht eindeutig erkennen, welche Urgenzen seitens der
Mitglieder der
Oberösterreichischen Landesregierung an mich gerichtet worden sein sollen. Wenn
es um
Personalfragen geht, so sind solche Urgenzen an den Bundesminister für Inneres
gerichtet
worden.
Fragen S und 6:
Wie viele Planposten sind derzeit in Oberösterreich a) insgesamt, b) bei verkehrskontrollrelevanten
Einrichtungen nicht besetzt?
Welche Aufstockungen sind hier wann geplant?
Antwort:
Diese Fragen fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres.
Fragen 7 und 8:
Wieviele
Ökopunktekontrollen
wurden 1999, 2000, 2001, 2002 jeweils in Oberösterreich und in
Tirol durchgeführt, und wie viel Personal stand dafür jeweils zur Verfügung?
(Bitte um detaillierte
Auflistung)
Welche Aufstockungen sind hier wann geplant?
Antwort:
Es
existieren in meinem Ressort keine Unterlagen über die Anzahl der
Ökopunktekontrollen in den
Jahren 1999 bis 2002. Derartige Kontrollen werden von den örtlich zuständigen
Behörden
angeordnet und von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
durchgeführt. Diese Frage
fällt in die Zuständigkeit des
Bundesministers für Inneres.
Frage 9:
Halten
Sie es aus Sicht der Verkehrssicherheit für sinnvoll und notwendig, in Kematen
eine
ähnliche Kontrolldichte wie in Kundl zu erreichen? Wie viel zusätzliches
Personal wäre dafür
erforderlich?
Antwort:
Natürlich ist es aus der Sicht der Verkehrssicherheit sinnvoll hohe
Kontrolldichten zu erreichen,
jedoch fallen die
Fragen hinsichtlich des dafür zusätzlich erforderlichen Personals nicht in
meinen
Zuständigkeitsbereich.
Frage 10:
Wie hoch waren die Strafgeldeinnahmen 2001 und 2002 jeweils in Kundl? Wie hoch waren sie
2001 und 2002 in Kematen?
Antwort:
Es gibt in meinem Ressort keine Unterlagen über die Höhe der Strafgeldeinnahmen 2001 und
2002
in Kundl und in Kematen. Da die Strafgeldeinnahmen im Sinne des
Verwaltungsstrafgesetzes den Sozialhilfeverbänden in den Ländern zufließen,
habe ich darüber
keine Informationen.
Fragen 11 und 12:
Welche
unterschiedlichen Maßnahmen werden in Kundl und in Kematen zur Unterbindung
eines
Umgehungsverkehrs ergriffen?
Wie
stehen Sie zur derzeit diskutierten Aufhebung einer wesentlichen Maßnahme zur
Unterbindung des Umgehungsverkehrs bei der Kontrollstelle Kundl und zur damit
drohenden
Reduktion der verkehrssicherheitssteigernden Wirkung der Kontrollstelle?
Antwort:
Eventuellen Umgehungsverkehr zu unterbinden ist
Angelegenheit der jeweils örtlich zuständigen
Landesregierungen.
Fragen 13 und 14:
Wie
viele LKW-Gewichtskontrollen wurden 1999, 2000, 2001, 2002 jeweils in
Oberösterreich und
in Tirol durchgeführt? (Bitte um detaillierte Auflistung)
Wie viele LKW-Kontrollen wurden von der
Gendarmerie 1999, 2000, 2001, 2002 jeweils in
Oberösterreich und in Tirol durchgeführt? (Bitte um detaillierte Auflistung)
Antwort:
In
meinem Ressort gibt es keine Unterlagen über die Zahl der LKW-Kontrollen bzw.
LKW-
Gewichtskontrollen. Auch die Behörden verfügen nicht über solche Daten.
Allenfalls werden von
der Exekutive Aufzeichnungen über ihre Einsätze geführt und könnten somit auch
die Zahlen der
LKW-Gewichtskontrollen bzw. LKW-Kontrollen ermittelt werden. Dies fällt aber in
die Zuständigkeit
des Bundesministers für Inneres.
Fragen 15 und 17:
In
Niederösterreich, der Steiermark und in Salzburg wird ein elektronisches
Tachoscheibenlesegerät zur Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften
eingesetzt, warum in Oberösterreich nicht?
Unter anderem in Frankreich sind bedeutend
höhere Strafsanktionen bei Verstößen gegen
sozialrechtliche Vorschriften gegen die Spediteure Realität. Planen Sie eine
Erhöhung des
Strafrahmens auch in Oberösterreich? Wenn ja, welche genau?
Antwort:
Die
Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften fällt nicht in
meinen
Zuständigkeitsbereich.
Frage 16:
In
Tirol gibt es auf den vierspurigen Autobahnabschnitten weitgehend ein
LKW-Überholverbot.
Warum in Oberösterreich nicht? Sind Änderungen geplant? Wenn ja, welche genau?
Antwort:
Ich darf
zunächst darauf hinweisen, dass auch auf in Oberösterreich liegenden
Autobahnabschnitten (z.B. auf Teilen der A 1 Westautobahn) Überholverbote für
Lastkraftwagen
bestehen. Allerdings bedeutet ein vierspuriger Ausbau einer Autobahnteilstrecke
nicht, dass dort in
jedem Fall für
Lastkraftwagen das Überholen verboten werden muss bzw. kann. Vielmehr hat jeder
derartigen Verordnung ein sorgfältiges Ermittlungsverfahren voranzugehen, um
das Vorliegen der
gesetzlichen
Voraussetzungen für eine solche Verkehrsbeschränkung zu erheben; ein solches
Ermittlungsverfahren wurde auch für bestehende LKW-Überholverbote durchgeführt.
Zur
Zeit der Beantwortung dieser Anfrage läuft kein derartiges Ermittlungsverfahren
im Hinblick auf
die Verordnung von LKW-Überholverboten auf oberösterreichischen
Autobahnabschnitten.
Frage 18:
Immer
wieder kommt es zu Umgehungen der Ruhezeitregelungen. Welche konkreten
Initiativen
planen Sie, um diese Umgehungen zu verringern und möglichst zu unterbinden?
Antwort:
Die
Nichteinhaltung der Ruhezeiten können auch zu Gefährdung der Verkehrssicherheit
führen.
Nur verstärkte Kontrollen können hier Abhilfe verschaffen. Bei Kontrollen auf
der Straße lässt sich
jedoch die Einhaltung der Ruhezeiten nicht eindeutig überprüfen. Das kann nur
durch verstärkte
Kontrollen im Betrieb erreicht werden. Ab Einführung des digitalen
Kontrollgerätes wird die
Speicherung der relevanten Daten im Betrieb und die Kontrolle durch die Organe
der
Arbeitsinspektorate erleichtert. Es fallen jedoch die Fragen der
Betriebskontrolle nicht in meine
Zuständigkeit, sondern in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit.
Frage 19:
Welche
weiteren Konsequenzen werden Sie aus dem nach wie vor nicht aufgearbeiteten
Frächterskandal ziehen?
Antwort:
Beim
so genannten "Frächterskandal" - der als solcher nicht Österreich
betroffen hat - handelt es
sich um Gesetzesverstöße oder -Umgehungen im Zusammenhang mit der illegalen
Beschäftigung
ausländischer Arbeitskräfte. Derartige Fragen fallen nicht in meine
Zuständigkeit.
Fragen 20 und 21:
Welchen
Einfluss auf die Kontrolltätigkeit und welche Kostenfolgen hätte die Umsetzung
einer
Ökopunkte-Übergangsregelung mit gegenüber heute geändertem Bezugsraum
(Alpengebiet,
einzelne Korridore)?
Inwiefern
wäre Ihrer Ansicht nach a) die Kontrolle, b) die Wahrscheinlichkeit der Ahndung
inkorrekt
durchgeführter Transitfahrten in nur mehr teilweise erfassten Bundesländern
gegenüber der
derzeitigen Situation (flächendeckende Geltung) erschwert?
Antwort:
Eine effiziente
und effektive Kontrolle könnte in einem solchen Fall nur bei einer
infrastrukturellen
"Nachrüstung" des elektronischen Ökopunktesystems gewährleistet
werden. Die Kosten dafür
würden sich nach derzeitigen Abschätzungen auf 4 bis 18 Mio € belaufen (je nach
letztlich
festgelegtem Bezugsraum). Dies ist mit ein Grund, weshalb Österreich im
Zusammenhang mit
einer Übergangsregelung für das Ökopunktesystem die Einbeziehung des gesamten
österreichischen Hoheitsgebietes fordert.