590/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 580/J der Abgeordneten Mag. Maier Johann, Manfred Lackner und
Genossinnen wie folgt:
Fragen 1, 11 und 12:
Die
Kommission hat hinsichtlich der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel, wie
auch in den einführenden Bemerkungen zur Anfrage bereits ausgeführt, im
Rahmen der Änderung der Richtlinie 2001/83/EG vorgeschlagen, die Mitteilung
von Informationen über rezeptpflichtige Arzneimittel für bestimmte
Erkrankungen, abweichend vom generellen Verbot der Öffentlichkeitswerbung für
Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, zu
genehmigen. Im Vorschlag der Kommission sind dafür Arzneimittel vorgesehen,
die für die folgenden Erkrankungen genehmigt und verordnet werden:
- Erworbenes Immundefizienz-Syndrom
- Asthma und Broncho-Pulmonal-Erkrankungen
- Diabetes
Weiters
ist eine Meldung dieser ergänzenden Informationen über Arzneimittel an
die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln im
Kommissionsvorschlag vorgesehen, wobei die Agentur die Möglichkeit hat, die
Verbreitung dieser Informationen über Arzneimittel innerhalb von 30 Tagen nach
der Meldung zu untersagen.
Arzneimittel dieser Produktgruppen werden auch in Österreich abgegeben.
Frage 2:
Das Europäische Parlament hat diese Vorschläge der Kommission abgelehnt.
Frage 3:
Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen bzw. mein
Ressort hat die diesbezüglichen Vorschläge der Kommission, auch aus den in den
einführenden Bemerkungen zur Anfrage angeführten Gründen, abgelehnt.
Frage 4:
Die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament beabsichtigen, den
Begriff „Traditionelles pflanzliches Arzneimittel" in die Richtlinie 2001/83 neu
aufzunehmen. Ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel soll zusätzlich zu
den
pflanzlichen Bestandteilen auch Vitamine oder Mineralien oder andere
nichtbiologische Substanzen mit dokumentierter Unbedenklichkeit enthalten
können. Als „traditionell" ist eine mindestens 30-jährige Anwendung
anzusehen,
davon mindestens 15 Jahre (EP: mindestens 10 Jahre) in der EU. Laut
Kommission sollen Zulassungen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel in
anderen
Ländern gebührend berücksichtigt werden; laut EP sollen Zulassungen
traditioneller pflanzlicher Arzneimittel in anderen Ländern gegenseitig
anerkannt
werden.
Außerdem
soll ein wissenschaftlicher Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel neu
geschaffen werden, der Teil der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) sein
soll und in den jeder Mitgliedstaat einen einschlägig qualifizierten
Delegierten
entsendet. Der künftige Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel soll
Pflanzenmonographien für allgemein medizinisch verwendete („Well-established
use") und traditionelle pflanzliche Arzneimittel erstellen.
Frage 5:
In
der politischen Einigung des EU-Ministerrates von 2./3. Juni 2003 zur Revision
der Arzneimittelgesetzgebung sind die zu Frage 1 angeführten Vorschläge der
Kommission nicht angenommen worden; d.h. die Öffentlichkeitswerbung für
rezeptpflichtige Arzneimittel bleibt demnach innerhalb der EU wie bisher
verboten.
Frage 6:
Auf
Basis der politischen Einigung, die im Ministerrat am 2./3. Juni 2003
bezüglich der Revision der Arzneimittelgesetzgebung erzielt wurde, wird nunmehr
der „Gemeinsame Standpunkt des Rates" formuliert, der im Herbst 2003 dem
Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt wird. Da sowohl der Rat
als auch das Europäische Parlament die Vorschläge der Kommission hinsichtlich
der Öffentlichkeitswerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel abgelehnt haben,
ist
diesbezüglich keine Änderung zu erwarten.
Frage 7:
Derzeit
sind in Österreich etwa 65% aller zugelassenen Humanarzneispezialitäten
verschreibungspflichtig.
Frage 8:
Jene
Heilmittel, die ohne chefärztliche Bewilligung auf Rechnung der
Krankenversicherung abgegeben werden können, sind im Heilmittelverzeichnis
angeführt, das der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
herausgibt. Bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Medikamentes in das
Heilmittelverzeichnis hat der Hauptverband pharmakologische, medizinisch-
therapeutische und ökonomische Kriterien zu berücksichtigen.
Zur
Überprüfung der Entscheidungen des Hauptverbandes, welche Heilmittel in
das Verzeichnis aufgenommen werden, ist beim Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen eine Unabhängige Heilmittelkommission eingerichtet.
Über
die Abgabe nicht im Heilmittelverzeichnis angeführter Heilmittel auf
Rechnung der Krankenversicherung entscheidet der Chefarzt des zuständigen
Krankenversicherungsträgers im Einzelfall.
Fragen 9 und 13:
Nach
den dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
vorliegenden Unterlagen ist eine Beantwortung in der gewünschten Gliederung
nicht möglich.
Frage 10:
Dazu
verweise ich auf die beiliegende Auflistung der 10 verordnungs- bzw.
kostenintensivsten Indikationsgruppen für den Zeitraum 1999 bis 2001; die
Daten für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor.
Frage 14:
Ich werde
auf EU-Ebene weiterhin für ein striktes Verbot der
Öffentlichkeitswerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel eintreten.
Werte in 1000 EUR
Die 10 kostenintensivsten Indikationsgruppen___________ 1999
KARDIOVASKULÄR WIRKSAME PHARMAKA, ANTIHYPERTENSIVA 224.861
GEFÄSSTHERAPEUTIKA 151.196
PSYCHOPHARMAKA 123.558
MAGEN-DARMTHERAPEUTIKA 119.256
ANTIBAKTERIELLE THERAPIE 92.450
ASTHMAMITTEL 69.085
ZYTOKINE 58.255
ANTIRHEUMATIKA 51.148
ANTIDIABETIKA 49.245
BEWEGUNGSAPPARAT 41.974
Werte in 1000 EUR
Die 10 kostenintensivsten Indikationsgruppen___________ 2000
KARDIOVASKULÄR WIRKSAME PHARMAKA, ANTIHYPERTENSIVA 242.234
GEFÄSSTHERAPEUTIKA 170.355
PSYCHOPHARMAKA 137.994
MAGEN-DARMTHERAPEUTIKA 123.663
ANTIBAKTERIELLE THERAPIE 84.490
ASTHMAMITTEL 72.034
ZYTOKINE 65.500
ANTIDIABETIKA 53.873
ANTIRHEUMATIKA 52.709
BEWEGUNGSAPPARAT 46.535
in 1000
Die 10 verordnungsstärksten Indikationsgruppen_________ 1999
KARDIOVASKULÄR WIRKSAME PHARMAKA, ANTIHYPERTENSIVA 12.189
GEFÄSSTHERAPEUTIKA 9.301
PSYCHOPHARMAKA 6.175
MAGEN-DARMTHERAPEUTIKA 5.999
ANTIRHEUMATIKA 5.789
ANTIBAKTERIELLE THERAPIE 5.747
ASTHMAMITTEL 3.208
HERZTHERAPEUTIKA 2.974
SEXUALHORMONE 2.794
MINERALSTOFFE 2.538
in 1000
Die 10 verordnungsstärksten Indikationsgruppen_________ 2000
KARDIOVASKULÄR WIRKSAME PHARMAKA, ANTIHYPERTENSIVA 13.242
GEFÄSSTHERAPEUTIKA 9.662
PSYCHOPHARMAKA 6.464
MAGEN-DARMTHERAPEUTIKA 6.167
ANTIRHEUMATIKA 5.620
ANTIBAKTERIELLE THERAPIE 5.343
ASTHMAMITTEL 3.136
HERZTHERAPEUTIKA 2.830
SEXUALHORMONE 2.797
MINERALSTOFFE 2.577
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