591/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 588/J der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genoss
Innen wie folgt:

   Fragen 1 und 2:

Zur nachstehenden Tabelle ist Folgendes anzumerken: Die Wirtschaftsabteilung

„Handel, Reparatur" wird gebildet durch die Klassen 50, 51, 52 der „Systematik

der Wirtschaftstätigkeiten - ÖNACE 1995":

50: Kraftfahrzeughandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen,

Tankstellen;

51: Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen);

52: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen),

Reparatur von Gebrauchsgütern.

Beschäftigte – Handel, Reparatur:

 

 

 

 

 

 

 

 

Frauen

 

Männer

 

Gesamt

 

Jahres-
durch-
schnitt
2002

 

50

 

16.997

 

57.740

 

74.737

 

51

 

77.882

 

108.608

 

186.490

 

52

 

160.604

 

73.978

 

234.582

 

Summe

 

255.483

 

240.326

 

495.809

 

Ende
Juni
2003

 

50

 

17.119

 

55.410

 

72.529

 

51

 

77.593

 

108.342

 

185.935

 

52

 

158.292

 

73.786

 

232.078

 

Summe

 

253.004

 

237.538

 

490.542

 


(Beschäftigte ohne Karenzierte, Präsenzdiener; geringfügig Beschäftigte und freie
Dienstverträge sind nicht erfasst.)

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
Beschäftigte in Österreich.

Ende Juni 2003 wurden im Einzelhandel 232.078 Beschäftigungsverhältnisse
gezählt, davon 158.292 Beschäftigungsverhältnisse von Frauen (68,2 %).

Frage 3:

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBI.Nr. 108/1979 idgF., darf
auf Grund des Geschlechts im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
niemand mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden.

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine sachlich nicht
gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern in direktem
oder ausdrücklichem Bezug auf den Geschlechtsunterschied erfolgt.

Eine mittelbare Diskriminierung liegt laut EU-Richtlinie 97/80/EG dann vor, wenn
dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen
wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen, es
sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind
angemessen und notwendig und sind durch nicht auf das Geschlecht bezogene
sachliche Gründe gerechtfertigt.

Frage 4:

Ob eine „gesetzliche Maßnahme" als mittelbare Diskriminierung im Sinne der
genannten EU-Richtlinie zu qualifizieren ist, kann nur nach eingehender
rechtlicher Prüfung durch die dafür zuständigen Organe von diesen beurteilt
werden.

Frage 5:

Aus der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstellten
Studie „Beschäftigung und Einkommen von Frauen und Männern", Band 1, ergibt
sich für das Jahr 2000 Folgendes: Vollzeitbeschäftigte Frauen (30 Wochenstun-
den und mehr) erhielten in der Wirtschaftsabteilung „Handel, Reparatur" ein
mittleres Bruttomonatseinkommen von 17.300 S. In Relation zum mittleren Mo-
natseinkommen (Median) der unselbständig Vollzeitbeschäftigten, das 26.630 S
ausmachte, sind das rund 65 %. In Relation zum mittleren Einkommen der un-
selbständig Erwerbstätigen insgesamt (Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Be-
schäftigung), das 24.970 S ausmachte, sind das rund 69 %.

Aus dem Allgemeinen Einkommensbericht des Rechnungshofes geht für die
Klasse „Einzelhandel" im Speziellen hervor (wobei nicht nach der Arbeitszeit un-
terschieden werden kann), dass die durchschnittlichen standardisierten Brutto-
jahreseinkommen der Frauen im Einzelhandel in Relation zu den entsprechenden
Durchschnittseinkommen der Arbeiter/innen und Angestellten (ohne Lehr-
linge/ohne ausschließlich „geringfügig Beschäftigte") insgesamt im Jahr 2000
63,1 % und im Jahr 2001 60,6 % betrugen.

Aus demselben Bericht geht für die Berufsgruppe der „Modelle, Verkäufer/innen,
Vorführer/innen" (ISCO-2-Steller 52), die in Vollzeit (36 Stunden und mehr)
ganzjährig beschäftigt sind, hervor, dass die mittleren Bruttojahreseinkommen


der vollzeitbeschäftigten Frauen in diesen Berufen in Relation zu den
entsprechenden Medianeinkommen der Vollzeitbeschäftigten aller Berufsgruppen
im Jahr 2000 65,1 % und im Jahr 2001 63,1 % betrugen.

Rezente Einkommensdaten nach Arbeitszeit und Branchen (ÖNACE) stehen nicht
zur Verfügung.

Fragen 6 bis 11:

Mikrozensus, Jahresdurchschnitte, Unselbständig Erwerbstätige ohne Personen in
Elternkarenz und ohne Präsenz-
, Zivildiener:

ÖNACE-Abteilung Einzelhandel (52)

 

2000

 

2001

 

2002

 

Frauen

 

 

 

 

 

 

 

Unselbständig Erwerbstätige zusammen

 

223.694

 

229.602

 

234.787

 

Wöchentliche Normalarbeitszeit bis 11
Stunden

 

9.449

 

11.277

 

13.441

 

12 Stunden bis 19 Stunden

 

10.775

 

11.555

 

12.552

 

20 bis 29 Stunden

 

55.281

 

54.096

 

58.599

 

30 und mehr Stunden

 

148.189

 

152.674

 

150.195

 

 

ÖNACE-Abteilung Einzelhandel (52)

 

2000

 

2001

 

2002

 

Männer

 

 

 

 

 

 

 

Unselbständig Erwerbstätige zusammen

 

92.877

 

90.342

 

91.742

 

Wöchentliche Normalarbeitszeit bis 11
Stunden

 

1.400

 

1.403

 

1.426

 

12 Stunden bis 19 Stunden

 

278

 

251

 

286

 

20 bis 29 Stunden

 

2.361

 

1.715

 

1.359

 

30 und mehr Stunden

 

88.838

 

86.973

 

88.671

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

Unselbständig Erwerbstätige zusammen

 

316.571

 

319.944

 

326.529

 

Wöchentliche Normalarbeitszeit bis 11 h

 

10.849

 

12.680

 

14.867

 

12 Stunden bis 19 Stunden

 

11.053

 

11.806

 

12.838

 

20 bis 29 Stunden

 

57.642

 

55.811

 

59.958

 

30 und mehr Stunden

 

237.027

 

239.647

 

238.866

 

Quelle: Statistik Austria


Laut Statistik Austria, die diese Auswertung zur Verfügung gestellt hat, können
folgende Mikrozensusergebnisse zu den Arbeitszeiten im Einzelhandel (ÖNACE-
Abteilung 52) angeführt werden:

Anzahl der Frauen, die mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 30 und
mehr Stunden beschäftigt waren:

2002: 150.195
2001: 152.674
2000:  148.189

Anzahl der Männer mit wöchentlicher Normalarbeitszeit von 30 oder mehr Stun-
den:

2002:  88.671
2001: 86.973
2000:    88.838

Anzahl der Frauen, die mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 20 bis 29
Stunden beschäftigt waren:

2002:  58.599
2001:    54.096
2000:      55.281                                   

Entsprechende Anzahl der Männer:

2002: 1.359
2001: 1.715
2000:  2.361

Anzahl der Frauen, die mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit unter 20 Stun-
den beschäftigt worden waren:

2002: 25.993
2001: 22.832
2000:  20.224

Entsprechende Anzahl der Männer:

2002: 1.712
2001: 1.654
2000: 1.678

Fragen 12 und 13:

Dazu verweise ich auf die nachstehende Tabelle. Anzumerken ist, dass
Beschäftigungsverhältnisse als geringfügig gelten, wenn die in § 5 ASVG
angeführten täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Grenzbeträge nicht
überschritten werden.


Geringfügig Beschäftigte - Handel, Reparatur:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klasse

 

Frauen

 

Männer

 

Gesamt

 

Jahres-
durch-
schnitt
2002

 

50

 

2.423

 

1.364

 

3.787

 

51

 

8.955

 

3.395

 

12.350

 

52

 

21.248

 

5.802

 

27.050

 

Summe

 

32.626

 

10.561

 

43.187

 

Jahres
durch-
schnitt
2001

 

50

 

2.360

 

1.301

 

3.661

 

51

 

9.095

 

3.398

 

12.493

 

52

 

21.075

 

5.658

 

26.733

 

Summe

 

32.530

 

10.357

 

42.887

 

Jahres
durch-
schnitt
2000

 

50

 

2.269

 

1.263

 

3.532

 

51

 

8.778

 

3.242

 

12.020

 

52

 

20.544

 

5.495

 

26.039

 

Summe

 

31.591

 

10.000

 

41.591

 

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Beschäf-
tigte in Österreich.

Im Einzelhandel allein (Klasse 52, siehe auch Beantwortung der Fragen 1 und 2)
waren im Jahresdurchschnitt 2000 20.544 geringfügige Beschäftigungsverhält-
nisse von Frauen zu verzeichnen, 2001 21.075 und 2002 21.248. Die entspre-
chenden Zahlen lauten für Männer 2000 5.495, 2001 5.658 und 2002 5.802.

Frage 14:

Dazu verweise ich auf die nachstehende Tabelle.

Geringfügig Beschäftigte in Österreich:

Jahresdurchschnitt

 

Frauen

 

Männer

 

Gesamt

 

2002

 

151.357

 

60.286

 

211.643

 

2001

 

147.355

 

57.501

 

204.856

 

2000

 

141.496

 

55.032

 

196.528

 

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Beschäf-
tigte in Österreich.