598/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.08.2003
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BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ 

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde (Nr. 614/J) wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 7:

Einleitend darf festgehalten werden, dass Angelegenheiten des Arbeitsmarktes so-
wie die Arbeitslosenversicherung - und damit verbunden auch die Kompetenz für die
Notstandshilfe - gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986, BGBI. Nr. 76 idgF, zum
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ressortieren.

Zu diesem Thema wurde bereits von den Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen
und Kollegen am 9. Mai 2003 die parlamentarische Anfrage Nr. 393/J an den zu-
ständigen Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Überführung
der Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu" gerichtet, die am 1. Juli 2003 beantwortet
wurde. Auf die Ausführungen in dieser Anfragebeantwortung sowie auf die Beant-
wortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 615/J durch den Herrn Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit darf verwiesen werden.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass anlässlich des fortzusetzenden
politischen Dialogs zwischen dem Bund und den Ländern über die Weiterentwicklung
und Harmonisierung der Sozialhilfegesetze der Länder entsprechend dem Beschluss
der Landessozialreferentenkonferenz vom 13. Juni 2003 das Thema „Schnittstelle
Notstandshilfe/Sozialhilfe" auch Gegenstand der weiteren Gespräche sein wird.