599/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit und Generationen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Lapp und Genossen, betreffend „Ausgleich der
Werkprämie",
Nr. 666/J, wie folgt:
Präambel:
Der Umgestaltung der „Werkprämie" lag eine
Vereinbarung mit den Ländern über
eine Aufgabenbereinigung auf dem Gebiet der Behindertenpolitik und über die
Ver-
meidung von Doppelgleisigkeiten zu Grunde. Es wurde Einvernehmen darüber er-
zielt, dass die Zahlung von Prämien für Aufträge an Behinderteneinrichtungen
aus
dem Ausgleichstaxfonds eingestellt wird und die Länder für die in ihren Bereich
fal-
lenden Einrichtungen (sowie der Bund im Hinblick auf die Integrativen Betriebe
im
Sinne des § 11 BEinstG) einen allfälligen adäquaten Ausgleich übernehmen. Auf
die
konkrete Ausgestaltung der diesbezüglichen Leistung des jeweiligen Landes steht
dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz aus kompetenzrechtlichen Gründen allerdings kein Einfluss zu. Die Beantwor-
tung der nachfolgenden Fragen - ausgenommen Frage 7 - erfolgt daher nur für die
Integrativen Betriebe.
Fragen 1, 4 und 5:
Ab 1. Jänner 2003 erhalten die Integrativen Betriebe unter
Berücksichtigung der für
den Entfall der „Werkprämie" vorgesehenen gesetzlichen Übergangsbestimmung
eine Direktförderung zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Diese neue Form der Wettbewerbsfähigkeitsförderung ermöglicht den Integrativen
Betrieben nunmehr eine flexiblere Preiskalkulation. Außerdem ist gegenüber der
Wettbewerbsfähigkeitsförderung in Form der „Werkprämie" der administrative
Auf-
wand für alle Beteiligten - Kunden,
Integrative Betriebe und öffentliche Verwaltung -
wesentlich reduziert.
Frage 3:
Die Verhandlungen mit den Integrativen
Betrieben wurden vom Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz geführt.
Frage 6:
Informationen und Unterstützung erhalten
die Integrativen Betriebe vom Bundesmi-
nisterium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sowie vom
Bundessozialamt.
Frage 7:
Für die „Werkprämie" wurden in den Jahren 1998 rd. € 7,7 Mio.,
1999 rd. € 7,6 Mio.,
2000 rd. € 9,7 Mio., 2001 rd. € 11,3 Mio. und 2002 rd. € 10,4 Mio. aufgewendet.
Fragen 2, 8 und 9:
Für die Jahre 2003 und 2004 ist für die Integrativen
Betriebe unter Berücksichtigung
der mit der Direktförderung verbundenen Systemvereinfachung und Wegfalles von
Mitnahmeeffekten ein Ersatz im Ausmaß von max. 90 % der bisherigen „Werkprä-
mie" budgetiert.
Über die von den Ländern in diesem
Zusammenhang zu erbringenden Leistungen
können wie in der Präambel ausgeführt keine Angaben gemacht werden.