601/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 717/3 der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen
wie folgt:

Fragen 1 bis 24:

Die vorliegende Anfrage bezieht sich auf Daten einzelner Krankenversicherungs-
träger. Ich verweise daher auf das beiliegende Schreiben des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger, in dem zu den einzelnen Fragen
Stellung genommen wird.


Betr.:       Parlamentarische Anfrage betreffend Sozialversicherungsbeiträge -
Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben

Bezug:   Ihr Schreiben vom 21 Juli 2003; GZ 90.001 /17-I/B/9/03

Zur gegenständlichen Anfrage nimmt der Hauptverband wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 31.12.2002 und 30.6.2003 überfälli-
gen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener Beiträge verstanden
wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt schon angeführt
sein müssten?

Gebietskrankenkassen

 

Rückstände am Ende des
Beitragsmonates in Mio. Euro

 

Juni 2002

 

Dezember 2002

 

Alle GKK

 

831,3

 

845,5

 

WGKK

 

319,3

 

320,4

 

NÖGKK

 

109,9

 

117,5

 

BGKK

 

23,0

 

23,6

 

OÖGKK

 

135,2

 

144,8

 

StGKK

 

87,4

 

62,6

 

KGKK

 

37,6

 

38,4

 

SGKK

 

50,2

 

53,5

 

TGKK

 

50,7

 

69,5

 

VGKK

 

18,0

 

15,2

 


Zu Frage 2:               Wie viele Ratenvereinbarungen und in welcher Höhe wurden mit

Stichtag  31.12.2002  und  30.6.2003 für aus haftende  Beiträge  mit
Dienstgebern abgeschlossen?


zu Frage 3 und 4 :     Wie viele Verfahren um Beiträge wurden bzw. werden mit Stichtag

31.12.2002 und 30.6.2003 derzeit vor Gerichten geführt?


zu Frage 5:                              Wie viele Exekutionen gegen Dienstgeber und in welcher Höhe waren

bzw. sind diese mit Stichtag 31.12.2002. und 30.6.2003 derzeit an-
hängig?


zu Frage 6:                              Wie hat sich der Personalstand der Beitragsprüfungabteilungen 1990

bis 30.6.2003 entwickelt?


zu Frage 7:             Wie hat sich der Personalstand der Beitragseinbringung von 1990 bis

                                  30.6.2003 entwickelt?


zu Frage 8:                    Welche Summen ergeben sich durch die jährliche Nachverrechnung

von Beiträgen nach Beitragsprüfungen von 1990-2002


Frage 9: Summen von SV-Beiträgen durch die Beitragseinbringung 1990-2002?



Zu Frage 10 und 12: Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im 1. und 2. Quartal

2002 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversiche-
rungsträger geprüft und wie hoch war die Summe der nachverrech-
neten SV-Beiträge nach einer Beitragsprüfung?

Zu Frage 11 und 13: Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im 1. und 2. Quartal

2003 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversiche-
rungsträger bzw. der FLD geprüft und wie hoch ist die Summe der
nachverrechneten Beiträge nach einer Beitragsprüfung?


Aufteilung nach Versicherungsträgern

 

VAB

 

Summe

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

VAÖE

 

Summe

 

16,00

 

1.110,00

 

9.286,96

 

498,54

 

-

 

WGKK

 

Summe

 

3.056,00

 

84.040,00

 

11.114.132,12

 

615.498,00

 

554,00

 

NOGKK

 

Summe

 

1 .376,00

 

45.499,00

 

5.505.844,20

 

316.383,39

 

-

 

BGKK

 

Summe

 

694,00

 

10.262,00

 

1.220.509,14

 

25.494,86

 

42.418,32

 

OOGKK

 

Summe

 

1 .762,00

 

50.818,00

 

5.477.005,04

 

372.999,81

 

-

 

STGKK

 

Summe

 

1.328,00

 

-

 

4.532.373,20

 

125.777,97

 

-

 

KGKK

 

Summe

 

266,00

 

9.950,00

 

56.913,35

 

7.525,51

 

-

 

SGKK

 

Summe

 

623,00

 

21.442,00

 

1 .630.554,00

 

25.414,00

 

37.569,00

 

TGKK

 

Summe

 

894,00

 

9.293,00

 

2.486.814,54

 

170.711,86

 

15.996,25

 

VGKK

 

Summe

 

604,00

 

16.993,00

 

1.237.285,96

 

147.681,60

 

-

 

 

 

ENDSUMME

 

10.619,00

 

249.407,00

 

33.270.718,51

 

1.807.985,54

 

96.537,57

 

 

 

 

GESAMTAUFSTELLUNG - PRÜFUNG d. d. FLD

 

 

 

GESAMTAUFSTELLUNG – PRÜFUNG d. d. FLD

 

Zeitraum Jänner bis Mai 2003

 

 

 

Zahl der Prüfungen

 

Nachrechnungssumme

 

 

TIROL

 

198

 

91.535,69

 

 

BURGENLAND

 

0

 

0

 

 

SALZBURG

 

16

 

5.737,00

 

 

STEIERMARK

 

259

 

96.771,90

 

 

VORARLBERG

 

0

 

0

 

 

WIEN

 

267

 

364.450,39

 

 

NIEDERÖSTERREICH

 

69

 

291763,42

 

 

OBERÖSTERREICH

 

188

 

0

 

 

KÄRNTEN

 

11

 

6.337,45

 

 

FINANZ GESAMT

 

1008

 

856.595,85

 

 

Zu Frage 14: Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden durch die einzelnen
 Sozialversicherungsträger im 1. und 2. Quartal 2002 durchgeführt?

WGKK:            Betreffend die Anzahl der Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG im 1. und 2. Quartal
2002 können keine Angaben gemacht werden, da vor Einführung der gemeinsa-
men Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben keine statistische Auswertung der
durchgeführten Bedarfsprüfungen erfolgte.

NÖGKK:    Keine Angaben, da bis einschließlich 2002 keine eindeutigen Unterscheidungs-
kennzeichen zwischen Bedarfs- und Routineprüfungen zur Verfügung stehen.

BGKK:             Die Jahresstatistik beinhaltet das Zahlenmaterial für alle im Jahr 2002 geprüften
DG-Konten, ohne Differenzierung in Bedarfsprüfung und Prüfung aus dem Prüf-
plan sowie ohne quartalsmäßige Aufgliederung.


OÖGKK:      Unter Bedarfsprüfungen werden jene Prüfungen verstanden, die ursprünglich nicht
auf dem Prüfplan (Prüfsoll) gestanden sind und durch einen externen Anstoß ,(In-
solvenz, Anzeige, Sonderaufträge, etc.) zur Prüfung gelangten. Im ersten Halbjahr
2002 waren dies 426 Fälle.

StGKK:            Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG im ersten und zweiten Quartal 2002
durchgeführt wurden, kann nicht angegeben werden, da es zu dieser Zeit keine
Unterscheidung zwischen sogenannten normalen Prüfungen und Bedarfsprüfun-
gen gegeben hat. Bekannt gegeben werden kann nur, dass in diesem Zeitraum
auf Veranlassung der Beitragseinbringung 408 Prüfungen durchgeführt wurden
(Insolvenzen, Abschlussprüfungen).

KGKK:             Den Terminus der Bedarfsprüfung gibt es erst seit dem Kalenderjahr 2003 im
Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben. Wie viele Prü-
fungen im angegebenen Zeitraum 2002 von Amts wegen gem. § 42 Abs. 3 ASVG
durchgeführt wurden - da es die Umstände erforderten oder die zur Verfügung
stehenden Unterlagen nicht ausgereicht haben-, kann nicht festgestellt werden.

SGKK:

TGKK:              Der Begriff der Bedarfsprüfung existiert erst seit 1.1.2003. Statistisch wurde in
Jahren davor kein Unterschied zwischen Routineprüfung laut Prüfplan und Prü-
fungen außerhalb der Prüfroutine gemacht. Daher existiert kein Wert.

VGKK:             Es ergeben sich folgende Bedarfsprüfungen:
1. und 2. Quartal 2002: 281 Bedarfsprüfungen
1. und 2. Quartal 2003: 94 Bedarfsprüfungen

VAB:                 Bedarfsprüfungen wurden in den nachgefragten Quartalen nicht durchgeführt.
VAE:                 Es wurden keine Bedarfsprüfungen durchgeführt.

Zu Frage 15: Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden durch die einzelnen
Sozialversicherungsträger im 1. und 2. Quartal 2003 durchgeführt?

WGKK:            Auch hinsichtlich der Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG im 1. und 2. Quartal
2003 liegen keine Werte vor, da das Tool für die statistische Auswertung nach
GPLA - Kriterien erst ab August in Betrieb genommen wird.

NÖGKK:           Im 1. und 2. Quartal

BGKK:             Keine zahlenmäßige Aufteilung nach Bedarfsprüfung möglich, weil nur die Ge-
samtsumme der geprüften Fälle verfügbar ist.

OÖGKK:      Keine, da nur mehr Bedarfsprüfungen nach § 41 a ASVG erfolgt sind. Siehe dazu
auch die Antwort zu Frage 16

StGKK:             Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden im Jahr 2003 keine durchgeführt.
KGKK:              Im ersten Halbjahr 2003 34 Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG durchgeführt.
SGKK:
TGKK:


VGKK:            siehe unter Frage 14

VAB:               Bedarfsprüfungen wurden in den nachgefragten Quartalen nicht durchgeführt.

VAE:                siehe unter Frage 14

Zu Frage 16:  Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 412 a ASVG (GPLA-Prüfung) wurden im
1. und 2. Quartal 2003 durchgeführt?

Bedarfsprüfungen
1. und 2. Quartal 2003

 

 

 

Zahl der Prüfungen

 

TGKK

 

824

 

BGKK

 

64

 

SGKK

 

162

 

STGKK

 

411

 

VGKK

 

184

 

WGKK

 

113

 

NOGKK

 

189

 

OOGKK

 

291

 

KGKK

 

20

 

VAB

 

0

 

VAöE

 

20

 

FINANZ

 

1109

 

GESAMT

 

3387

 

Eine statistische Auswertung hinsichtlich § 41 a ASVG bzw. § 42 ASVG war nicht vorgesehen
und ist daher in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Zu Frage 17:   Entwicklung des Personalstandes in den Prüfungsabteilungen?

WGKK:            ebenso zu Frage 18: In beiden Bereichen ist der Gesamtpersonalstand vor dem
Hintergrund des § 588 Abs. 14 ASVG ab 2001 rückläufig. Zur Hintanhaltung eines
Absinkens der Qualität - und damit indirekt auch des Ertrages der von den beiden
Bereichen zu setzenden Maßnahmen - wird versucht werden, den Personalstand
zumindest konstant zu halten.

NÖGKK:     Ziel ist die Beibehaltung des derzeitigen Personalstandes. Untermauert wird die-
ses Bestreben dadurch, dass vor allem auf Grund zahlreicher gesetzlicher Neue-
rungen und Änderungen auch in Hinkunft eine intensive, umfangreiche und nach-
haltige Prüfung und Beratung des einzelnen Dienstgebers erforderlich sein wird.

BGKK:             Die „Beitragsprüfung" wird nicht als eigene Abteilung geführt, sondern ist im Mel-
de-, Versicherungs- und Beitragswesen integriert. Aus heutiger Sicht ist an keine
Anstockung des Personalstandes gedacht, ein etwaiger Bedarf auf Grund neuer
Anforderungen bzw. Aufgaben ist nicht absehbar.


OÖGKK:     Die Personalentwicklung in diesem Bereich ist von vielen Komponenten abhängig
und kann daher nur schwer vorausgesagt werden. Es ist aber u erwarten, dass
der Personalstand eher unverändert bleibt.

StGKK:            Ziel ist die Beibehaltung des derzeitigen Personalstandes.

KGKK:             Der Personalstand in der Beitragsprüfungsabteilung wird sich in den nächsten
zwei Jahren unter der Voraussetzung, dass keine weiteren gesetzlichen Vorgaben
hinzukommen, nicht verändern.

SGKK:              Für die nächsten zwei Jahre ist im Bereich des Personalstandes der Beitragsprü-
fer keine wesentliche Änderung zu erwarten

TGKK:              Die TGKK plant in den nächsten beiden Jahren 25 Beitragsprüfer einzusetzen und
somit den Personalstand zu halten

VGKK:             Die Entwicklung des Personalstandes im Bereich der Beitrags- bzw. Sozialversi-
cherungsprüfung in den nächsten zwei Jahren ist derzeit nicht absehbar, dürfte je-
doch aller Voraussicht nach leicht rückläufig sein.

VAB:                 Hinsichtlich der Aufbauorganisation für Beitragsprüfung und Beitragseinbringung
sind Änderungen nicht geplant.

VAE:                 Keine Auskunft bezüglich der Gebietskrankenkassen. Bei der VAE wird sich die
Anzahl der Prüfer voraussichtlich um einen Prüfer erhöhen.

Zu Frage 18:  Entwicklung des Personalstandes in der Beitragseinbringung?

WGKK:             siehe Frage 17

NÖGKK:      Auf Grund der bei Frage 7 ersichtlichen Tendenz ist zu befürchten, dass es auch
in den kommenden Jahren zu Personalreduktionen kommen wird.

BGKK:             Aus heutiger Sicht ist an keine Anstockung des Personalstandes gedacht, ein et-
waiger Bedarf auf Grund neuer Anforderungen bzw. Aufgaben ist nicht absehbar.

OÖGKK:      Auch hier gilt, dass Voraussagen nur schwer möglich sind. Da aber eine beträcht-
liche Personalreduktion erfolgt ist, wird an dem derzeitigen Personalstand fest-
gehalten werden.

StGKK:             Bei etwa gleichbleibendem Aufgabengebiet und technischer Ausstattung wird sich
der Personalstand der Beitragseinbringung in den nächsten zwei Jahren vermut-
lich nicht wesentlich verändern.

KGKK:             Der Personalstand in der Beitragseinbringung wird sich ebenfalls unter der Vor-
aussetzung, dass keine weiteren gesetzlichen Vorgaben hinzu kommen, in den
nächsten zwei Jahren nicht verändern.

SGKK:              Für die nächsten zwei Jahre ist im Bereich des Personalstandes der Beitragsein-
bringung keine wesentliche Änderung zu erwarten.

TGKK:              Zu der Entwicklung des Personalstandes in der Beitragseinbringung können auf
Grund unbeeinflussbarer Faktoren, wie zum Beispiel Gesetzesänderungen, Wirt-
schaftslage, u.s.w. keine seriösen Prognosen abgegeben werden.

VGKK:              Sofern keine zusätzlichen Aufgaben zukommen, dürfte der Personalstand unver-
ändert bleiben.


VAB:                 Hinsichtlich der Aufbauorganisation für Beitragsprüfung und Beitragseinbringung
sind Änderungen nicht geplant.

VAE:                 siehe Frage 17

Zu Frage 19: Wie sieht der Jahresprüfplan 2003 der einzelnen Sozialversicherungsträger
aus?

Antwort:           Der Jahresprüfplan 2003 richtet sich für beide Organisationen nach dem Prüfplan
der Gebietskrankenkassen. Er beinhaltet alle Dienstgeber, welche in den letzten
36-48 Monaten nicht geprüft wurden. Der Prüfplan wird im Verhältnis der Vollbe-
schäftigungsäquivalente auf Finanz und Sozialversicherung unter Verwendung ei-
nes Zufallsgenerators aufgeteilt.

Zu Frage 20: Wie viele Bedarfsprüfungen sind bei den einzelnen Sozialversicherungsträ-
gern vorgesehen?

Antwort:            In den gemeinsamen Prüfrichtlinien für die GPLA ist ein Maximalwert von 30%
vorgesehen.

Zu Frage 21: Welche Branchen bzw. Wirtschaftsklassen haben aufgrund ihrer Analysen
hohe Beitragsrückstände?

WGKK:            Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Branchen bzw. Wirt-
schaftsklassen ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Von Insol-
venzen unmittelbar betroffen sind allerdings in erster Linie die Baubranche und
das Gastgewerbe.

NÖGKK:    Laut Kreditschutzverband sind hauptsächlich das Bau- und Gastgewerbe sowie
unternehmensbezogene Dienstleister von Insolvenzen betroffen.

BGKK:              Die höchsten Beitragsrückstände weist das Baugewerbe auf, gefolgt vom verar-
beitenden Gewerbe und Handel.

OÖGKK:     Darüber werden keine Analysen und Aufzeichnung geführt. Aus dem Halbjahres-
bericht 2003 des Kreditschutzverbandes ist zu entnehmen, dass in den Branchen
Bauwirtschaft, Maschinen und Metall, Lebens- und Genussmittel, Papier- und Ver-
lagswesen die höchsten Konkursforderungen angemeldet werden.

StGKK:             Laut Angaben des Kreditschutzverbandes gibt es in der Bauwirtschaft die meisten
Insolvenzen, an zweiter Stelle rangieren Unternehmen des Gastgewerbes.

KGKK:             Die KGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu diesen Fragen.
SGKK:              Die SGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu diesen Fragen.

TGKK:              Branchen bzw. Wirtschaftsklassen mit hohen Beitragsrückständen sind den Statis-
tiken der TGKK zufolge (gelistet nach Wirtschaftsklassen):

1. Sachgütererzeugung

2. Bauwesen

3. Handel

4. Beherbergungs- und Gaststättenwesen

5. Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung


VGKK:              1. Bau- und Nebengewerbe

2. Gastbetriebe

3. Textilbetriebe

VAB:                 Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen Klientel sind allenfalls verein-
zelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren; diese sind jedoch nicht Bran-
chen - spezifisch.

VAE:                 Seilbahnbetriebe haben hohe Beitragsrückstände auf Grund ihrer witterungsbe-
dingten Abhängigkeit.

Zu Frage 22: Sind es Klein- und Mittelbetriebe, die hohe Beitragsrückstände aufweisen
oder sind es Großbetriebe?

WGKK:            Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels
statistischer Aufzeichnungen nicht möglich.

NÖGKK:         Anzahl der Betriebe in Prozent                   Anzahl der Mitarbeiter

71,2                                                                     1-5

17,4                                                                     6-14

9,9                                                                     15-99

                                                1,5                                                    über 100

Auf Grund der Tatsache, dass von den ca. 40.000 Betrieben in Niederösterreich
fast 90% kleine und mittlere Unternehmen sind, wird auch der Beitragsrückstand
größtenteils von diesen verursacht.

BGKK:             Im Burgenland gibt es im Vergleich zu anderen Bundesländern nur wenige Groß-
betriebe, von denen wiederum einige erhebliche Beitragsrückstände aufweisen,
den Großteil der Rückstände verursachen zweifelsfrei Klein- und Mittelbetriebe,
entscheidend ist aber nicht nur die Höhe des Rückstandes bei einzelnen Dienst-
gebern, sondern insbesondere aus wie vielen Beitragsmonaten dieser resultiert.

OÖGKK:     Hierüber werden keine Analysen geführt. Eine Aussage kann aber soweit getrof-
fen werden, dass Großbetriebe gegenüber Kleinbetrieben weniger häufig insolvent
werden. Hat allerdings ein Großbetrieb finanzielle Probleme, dann sind damit na-
turgemäß auch hohe Beitragsrückstände verbunden.

StGKK:            Es ist zu beobachten, dass Großbetriebe im Vorinsolvenzbereich eher nicht zu
den Schuldnern zählen, bei Insolvenzerscheinungen aber durch Beendigungsan-
sprüche hohe Beitragsverbindlichkeiten entstehen. Der überwiegende Anteil an
Beitragsschuldnern betrifft Klein- und Mittelbetriebe und hier vor allem Einzelun-
ternehmungen, gefolgt von den Gesellschaftsformen GmbH, OEG und KEG. Ein
Summenvergleich der Verbindlichkeiten kann mangels statistischer Erfassung
nicht angeboten werden.

KGKK:             Die KGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu diesen Fragen.
SGKK:              Die SGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu diesen Fragen.


TGKK:              Betriebe mit Beitragsrückständen gegliedert nach Klein-, Mittel- und Großbetrie-
ben:

                                   1.       Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer               4,5 Mio

                                  2.        Mittelbetriebe 6-50 Dienstnehmer           10,5 Mio

                                    3.      Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer              3,2 Mio

VGKK:             Es sind jedenfalls Klein- und vor allem Mittelbetriebe, die hohe Beitragsrückstände
aufweisen. Nur bei wenigen Großbetrieben ist ein mehrmonatiger und hoher Bei-
tragsrückstand feststellbar. Ca. 2,5 Mio € Großbetriebe, ca. 4,2 Mio € Mittelbetrie-
be.

VAB:                 Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen Klientel sind allenfalls verein-
zelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren; diese sind jedoch nicht bran-
chenspezifisch.

VAE:                 Vorwiegend Kleinbetriebe mit einer Mitarbeiterzahl von unter 50 weisen hohe Bei-
tragsrückstände auf.

Zu Frage 23: In welcher Form erfolgte die Schulung der Mitarbeiterinnen der Sozialversi-
cherungsträger und der FLD für die lohnabhängigen Prüfungen?

Antwort:           Die Schulungsmaßnahmen wurden in Form von Seminaren, und Workshops um-
gesetzt. Die praktische Schulung wurde in Form einer dreimonatigen Teamprü-
fungsphase (gemischte Teams - ein Finanz-, ein Sozialversicherungsprüfer) ab-
gewickelt.

Zu Frage 24:  Mit welchen Kosten waren diese Schulungen verbunden?

Antwort:              Die Kosten belaufen sich für 2002 auf € 34.899,25. Für 2003 (Stichtag 24.6.2003)
belaufen sich die Kosten auf € 9.310.