608/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.08.2003
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BM für WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 651/J betreffend
Vermittlungstätigkeit und Provisionen an Ernst Karl Plech, welche die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Herr Ernst Karl Plech hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit keine
Beratungsleistungen erbracht.

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

Herr Ernst Karl Plech wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 27. Juni 2001 zum Mit-
glied des Aufsichtsrates der Bundesimmobilienges.m.bH (BIG) gewählt. Auf Grund
gesellschaftsrechtlicher Bindungen erfolgte in der Folge auch die Wahl zum Mitglied
des Aufsichtsrates der 100 %-igen Tochtergesellschaften der Bundesimmobilien-
ges.m.bH, nämlich Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes m.b.H (IMB),
der BIG-Liegenschaftsverwertungsges.m.b.H (BIG-LV) und der Bauträger- und
Maklerges.m.b.H (BIG-BT).


Herr Ernst Karl Plech wurde in allen Aufsichtsräten zum Stellvertreter des Vorsit-
zenden des Aufsichtsrates gewählt.

Als Mitglied der zuvor genannten Aufsichtsräte erhält Herr Ernst Karl Plech die übli-
chen Aufsichtsratvergütungen.

Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurden zwei Arbeitsleihverträge für
das Staatssekretariat für Tourismus und Freizeitwirtschaft abgeschlossen, einer für
den Zeitraum vom 6. März 2000 bis 28. Februar 2003, der andere für den Zeitraum
vom 15. Juli 2000 bis 15. August 2000.
In jedem Fall wurde das Vertragsentgelt, jedoch keine Provisorien bezahlt.