613/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT,

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 598/J der Abgeordneten Franz Riepl, Ulrike Königsberger-Ludwig,
Gabriele Heinisch-Hosek und Genoss
Innen wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Derzeit werden in meinem Ressort keine Lehrlinge ausgebildet.

Frage 3:

Für den Herbst 2003 haben sich im Ressort 28 Personen um eine Lehrstelle bewor-
ben. Es werden jedoch voraussichtlich keine Lehrlinge aufgenommen werden kön-
nen, da keine geeigneten Planstellen vorhanden sind.

Frage 4:

Die nachfolgenden Zahlen beinhalten sämtliche im Bereich des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ausgebildeten Lehr-
linge, auch wenn sie nach Abschluss ihrer Lehrzeit in ein anderes Ressort aufgrund
der Änderungen des Bundesministeriengesetzes bzw. in die Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit überwechselten. Jene Lehrlinge, die während ihrer Ausbil-
dung in ein anderes Ressort bzw. in die Agentur wechselten, sind nicht enthalten, sie
werden vom Nachfolgerdienstgeber angeführt.


 

 

gesamt

 

weiblich

 

männlich

 

Verwaltungs-
assistentInnen

 

Chemie-
laborantInnen

 

1997

 

19

 

11

 

8

 

17

 

2

 

1998

 

47

 

31

 

16

 

33

 

14

 

1999

 

47

 

31

 

16

 

33

 

14

 

2000

 

44

 

29

 

15

 

30

 

14

 

2001

 

27

 

18

 

9

 

14

 

13

 

2002

 

10

 

6

 

4

 

1

 

9

 

Frage 5:

Es erfolgt keine Übernahme, da in den Jahren 2003 und 2004 keine Lehrlinge ihre
Lehrzeit abschließen werden.

Frage 6:

Die Zahlen beinhalten jene Lehrlinge, die noch vom Ressort übernommen worden
sind, und zwar auch dann, wenn sie später im Zuge von Umorganisationen ihren
Dienstgeber gewechselt haben.

 

 

gesamt

 

weiblich

 

männlich

 

Verwaltungs-
assistentInnen

 

Chemie-
laborantInnen

 

1997

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

1998

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

1999

 

3

 

2

 

1

 

3

 

-

 

2000

 

7

 

5

 

2

 

7

 

-

 

2001

 

5

 

4

 

1

 

4

 

1

 

2002

 

4

 

3

 

1

 

1

 

3

 


Frage 7:

Im Jahr 2000 gab es 49 Lehrlingsplanstellen im Ressort. Für das Jahr 2003 mussten
alle Planstellen für Lehrlinge eingespart werden. In diesem Zusammenhang verweise
ich auch auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9.

Da Planstellen keine Bindung an das Geschlecht, die Ausbildner bzw. den Beruf
aufweisen, können diesbezüglich keine Angaben gemacht werden.

Fragen 8 und 9:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die seitens der Bundesregierung vorgegebenen
Einsparungsziele im Sinne einer modernen und schlanken Verwaltung eingehalten
werden. Da für die gesetzliche Aufgabenerfüllung des Bundesministeriums für sozia-
le Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz qualifiziertes Personal im
A1/A2- bzw. v1/v2-Bereich unabdinglich ist, kann das Ressort keine Lehrlingsausbil-
dung anbieten. Eine Lehrlingsaufnahme hätte auf die angespannte Situation eine
noch verschärfende Wirkung, da mit den unter Berücksichtigung der Einsparungszie-
le erfolgenden diesbezüglichen Aufnahmen bereits derzeit nur der notwendigste Per-
sonalbedarf gedeckt werden kann.

Trotz aller Sparmaßnahmen ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Gene-
rationen und Konsumentenschutz jedoch bestrebt, seinen Beitrag zur Berufsausbil-
dung der Jugend zu leisten. Es wurde daher - um den Zielsetzungen des im
112. Ministerrat beschlossenen Vortrages „Erfolgsmodell Österreich - Pakt für Ju-
gend, Beschäftigung und Ausbildung" Rechnung tragen zu können bzw. zwecks
Wahrnehmung der sozialen Verantwortung -, mit Schreiben vom 7.11.2002 beim
Bundeskanzleramt (damals Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport)
die Bereitstellung von Lehrlingsplanstellen beantragt. Seitens des Bundeskanzler-
amtes ist jedoch derzeit nicht geplant, die beantragten Lehrlingsplanstellen zuzu-
weisen.