613/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT,
GENERATIONEN
UND KONSUMENTENSCHUTZ
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 598/J der Abgeordneten Franz Riepl,
Ulrike Königsberger-Ludwig,
Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Derzeit werden in meinem Ressort keine Lehrlinge ausgebildet.
Frage 3:
Für
den Herbst 2003 haben sich im Ressort 28 Personen um eine Lehrstelle bewor-
ben. Es werden jedoch voraussichtlich keine Lehrlinge aufgenommen werden kön-
nen, da keine geeigneten Planstellen vorhanden sind.
Frage 4:
Die
nachfolgenden Zahlen beinhalten sämtliche im Bereich des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ausgebildeten Lehr-
linge, auch wenn sie nach Abschluss ihrer Lehrzeit in ein anderes
Ressort aufgrund
der Änderungen des Bundesministeriengesetzes bzw. in die Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit überwechselten. Jene Lehrlinge, die während
ihrer Ausbil-
dung in ein anderes Ressort bzw. in die Agentur wechselten, sind nicht
enthalten, sie
werden vom Nachfolgerdienstgeber angeführt.
|
gesamt |
weiblich |
männlich |
Verwaltungs- |
Chemie- |
1997 |
19 |
11 |
8 |
17 |
2 |
1998 |
47 |
31 |
16 |
33 |
14 |
1999 |
47 |
31 |
16 |
33 |
14 |
2000 |
44 |
29 |
15 |
30 |
14 |
2001 |
27 |
18 |
9 |
14 |
13 |
2002 |
10 |
6 |
4 |
1 |
9 |
Frage 5:
Es
erfolgt keine Übernahme, da in den Jahren 2003 und 2004 keine Lehrlinge ihre
Lehrzeit abschließen werden.
Frage 6:
Die Zahlen
beinhalten jene Lehrlinge, die noch vom Ressort übernommen worden
sind, und zwar auch dann, wenn sie später im Zuge von Umorganisationen ihren
Dienstgeber gewechselt haben.
|
gesamt |
weiblich |
männlich |
Verwaltungs- |
Chemie- |
1997 |
- |
- |
- |
- |
- |
1998 |
- |
- |
- |
- |
- |
1999 |
3 |
2 |
1 |
3 |
- |
2000 |
7 |
5 |
2 |
7 |
- |
2001 |
5 |
4 |
1 |
4 |
1 |
2002 |
4 |
3 |
1 |
1 |
3 |
Frage 7:
Im Jahr 2000 gab es 49
Lehrlingsplanstellen im Ressort. Für das Jahr 2003 mussten
alle Planstellen für Lehrlinge eingespart werden. In diesem Zusammenhang
verweise
ich auch auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9.
Da
Planstellen keine Bindung an das Geschlecht, die Ausbildner bzw. den Beruf
aufweisen, können diesbezüglich keine Angaben gemacht werden.
Fragen 8 und 9:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass die seitens der Bundesregierung vorgegebenen
Einsparungsziele im Sinne einer modernen und schlanken Verwaltung eingehalten
werden. Da für die gesetzliche Aufgabenerfüllung des Bundesministeriums für
sozia-
le Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz qualifiziertes Personal im
A1/A2- bzw. v1/v2-Bereich unabdinglich ist, kann das Ressort keine
Lehrlingsausbil-
dung anbieten. Eine Lehrlingsaufnahme hätte auf die angespannte Situation eine
noch verschärfende Wirkung, da mit den unter Berücksichtigung der
Einsparungszie-
le erfolgenden diesbezüglichen Aufnahmen bereits derzeit nur der notwendigste
Per-
sonalbedarf gedeckt werden kann.
Trotz
aller Sparmaßnahmen ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Gene-
rationen und Konsumentenschutz jedoch bestrebt, seinen Beitrag zur
Berufsausbil-
dung der Jugend zu leisten. Es wurde daher - um den Zielsetzungen des im
112. Ministerrat beschlossenen Vortrages „Erfolgsmodell Österreich - Pakt für
Ju-
gend, Beschäftigung und Ausbildung" Rechnung tragen zu können bzw. zwecks
Wahrnehmung der sozialen Verantwortung -, mit Schreiben vom 7.11.2002 beim
Bundeskanzleramt (damals Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport)
die Bereitstellung von Lehrlingsplanstellen beantragt. Seitens des
Bundeskanzler-
amtes ist jedoch derzeit nicht geplant, die beantragten Lehrlingsplanstellen
zuzu-
weisen.