618/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 10. Juli 2003, Nr. 694/J, betreffend Bewertung des Pflanzenschutzmittels Aldicarb,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Aus den Bewertungen der eingereichten Unterlagen konnte aus der Sicht Österreichs die
Erfüllung der Erfordernisse gemäß Artikel 5 (1) (a) und (b) der Richtlinie 91/414/EWG nicht
nachgewiesen werden. Konkret betraf dies sowohl das Versickerungsverhalten von Aldicarb
im Boden, mit dem Risiko eines signifikanten Eintrags in das Grundwasser, als auch das
nicht abschließend geklärte Risiko für Regenwürmer und Vögel, aufgrund der extrem hohen
Toxizität des Wirkstoffs.

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Rahmen der Abstimmung stand die Verwendung von Aldicarb im Freiland auf
Lebensmitteln zur Diskussion, die nach derzeitigem Stand der Wissenschaft für Österreich


nicht akzeptabel ist. Die zu diesem Zeitpunkt in Österreich bestehende Zulassung für das
Produkt Te
mik 10 G (Pfl.Reg.Nr. 1608) betraf jedoch ein Pflanzenschutzmittel, dessen
Anwendungsbereich auf Zierpflanzen im Glashaus beschränkt ist. Es ist unter diesen
Bedingungen daher mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der
Konsumenten über Rückstände in Lebensmitteln und auf die Umwelt zu rechnen.

Zu Frage 4:

Entsprechend Artikel 2 der „Entscheidung des Rates vom 18. März 2003 über die
Nichtaufnahme von Aldicarb in den Anhang l der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den
Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (2003/199/EG)" sind
alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Aldicarb enthalten, bis zum
18. September 2003 zu widerrufen (Ausnahme: „Essential uses").

In Österreich wurde das mit der Handelsbezeichnung "Temik 10 G", Pfl.Reg.Nr. 1608,
zugelassene Pflanzenschutzmittel bereits mit 25.7.2003 widerrufen, entsprechend dem für
das Ende der Zulassung durch Zeitablauf vorgesehenen Datum.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen. Es darf daher auf die Beantwortung der schriftlichen, parlamentarischen
Anfrage Nr. 691/J verwiesen werden.

Zu Frage 8:

Da zuletzt im Agrarministerrat am 17./18. März 2003 die Liste der unabdingbaren Verwen-
dungen sehr stark eingeschränkt wurde und sich bereits eine qualifizierte Mehrheit der
Mitgliedstaaten sowie die Zustimmung der Europäischen Kommission zum Kompromiss-
vorschlag abzeichnete, hat sich Österreich der Stimme enthalten.


Zu Frage 9:

Seit 1. Jänner 2002 wurden 249 Proben Obst und Gemüse auf Rückstände von Aldicarb,
Aldicarbsulfon und Aldicarbsulfoxid untersucht. In allen Proben lagen die Rückstände unter
der Bestimmungsgrenze.