618/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 10. Juli 2003, Nr. 694/J, betreffend Bewertung des Pflanzenschutzmittels
Aldicarb,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Aus den Bewertungen der eingereichten
Unterlagen konnte aus der Sicht Österreichs die
Erfüllung der Erfordernisse gemäß Artikel 5 (1) (a) und (b) der Richtlinie
91/414/EWG nicht
nachgewiesen werden. Konkret betraf dies sowohl das Versickerungsverhalten von
Aldicarb
im Boden, mit dem Risiko eines signifikanten Eintrags in das Grundwasser, als
auch das
nicht abschließend geklärte Risiko für Regenwürmer und Vögel, aufgrund der
extrem hohen
Toxizität des Wirkstoffs.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Rahmen der Abstimmung stand die
Verwendung von Aldicarb im Freiland auf
Lebensmitteln zur Diskussion, die nach derzeitigem Stand der Wissenschaft für
Österreich
nicht akzeptabel ist. Die zu diesem
Zeitpunkt in Österreich bestehende Zulassung für das
Produkt Temik 10 G (Pfl.Reg.Nr. 1608) betraf jedoch ein Pflanzenschutzmittel,
dessen
Anwendungsbereich auf Zierpflanzen im Glashaus beschränkt ist. Es ist unter
diesen
Bedingungen daher mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der
Konsumenten über Rückstände in Lebensmitteln und auf die Umwelt zu rechnen.
Zu Frage 4:
Entsprechend Artikel 2 der „Entscheidung des Rates vom 18.
März 2003 über die
Nichtaufnahme von Aldicarb in den Anhang l der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
und den
Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff
(2003/199/EG)" sind
alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Aldicarb
enthalten, bis zum
18. September 2003 zu widerrufen (Ausnahme: „Essential uses").
In Österreich wurde das mit der
Handelsbezeichnung "Temik 10 G", Pfl.Reg.Nr. 1608,
zugelassene Pflanzenschutzmittel bereits mit 25.7.2003 widerrufen, entsprechend
dem für
das Ende der Zulassung durch Zeitablauf vorgesehenen Datum.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen. Es darf daher auf die Beantwortung der schriftlichen,
parlamentarischen
Anfrage Nr. 691/J verwiesen werden.
Zu Frage 8:
Da zuletzt im Agrarministerrat am 17./18.
März 2003 die Liste der unabdingbaren Verwen-
dungen sehr stark eingeschränkt wurde und sich bereits eine qualifizierte
Mehrheit der
Mitgliedstaaten sowie die Zustimmung der Europäischen Kommission zum
Kompromiss-
vorschlag abzeichnete, hat sich Österreich der Stimme enthalten.
Zu Frage 9:
Seit 1. Jänner 2002 wurden 249 Proben Obst
und Gemüse auf Rückstände von Aldicarb,
Aldicarbsulfon und Aldicarbsulfoxid untersucht. In allen Proben lagen die
Rückstände unter
der Bestimmungsgrenze.