619/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom
30.6.2003, Nr. 577/J der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Steuerschulden
von Unternehmern in Österreich
(30.06.03)", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Diese Anfrage ist eine zeitliche
Fortschreibung der Anfrage Nr. 165/J vom
6. März 2003, weshalb ich die bereits in der Beantwortung Nr. 194/AB vom
6.5 2003 eingeschlagene Systematik fortsetze. Die Anfrage wurde auch zum
Anlass genommen die EDV-Systeme so zu
strukturieren, dass eine
Aufgliederung auf Bundesländer / FLD-Bereiche jetzt möglich ist. Für die
Fragen 1,4,7 und 10 werden daher die Bundeslanddarstellung für das Jahr
2002 mitübermittelt.
Weiters möchte ich die Entwicklung des Aufkommens der
wesentlichsten
Abgabenarten und die damit verbundenen
Rückstände in einer
gesamtheitlichen Sicht darstellen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass
die
durchschnittliche Rückstandsveränderung von 1. Jänner bis 30 Juni 2003
0,46% beträgt und im
besonderen bei der Körperschaftsteuer der
Rückstandzuwachs um
mehr als die Hälfte von 0,56% auf 0,23% und bei der
Lohnsteuer von 0,04% auf 0,03% reduziert werden konnte.
Zu 1., 4., 7. und 10.:
Nachtrag der Bundeslanddarstellung für das Jahr 2002
Die Entwicklung der
Abgabenarten und Rückstände zum 30. Juni 2003.
stellt sich wie folgt dar:
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Zu 2., 3.,8. und 11.:
Die eingenommen
Beträge an Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer und
Lohnsteuer sind im Vergleich zum Bundesvoranschlag
2003 folgender Tabelle zu entnehmen.
Ein
gesonderter
Halbjahresvoranschlag
wird im Bundesministerium für
Finanzen nicht
erstellt.
Zu 3.,6.,9. und 12.:
Die Rückstände an
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
und Lohnsteuer mit
Rückstandsausweis mit Stichtag 30. Juni 2003 für die
Jahre 2001 und 2002 stellen sich wie folgt
dar:
zu 13.:
Vom 1. Jänner 2003 bis zum 30. Juni 2003
wurden bundesweit 9.550
Betriebsprüfungen abgeschlossen. Dabei wurden 1920 Großbetriebe, 3147
Mittelbetriebe und 4483 Kleinbetriebe
geprüft.
Die Aufgliederung auf FLD-Bereiche ist der u.a. Tabelle zu entnehmen.
Zu 14.:
Für den Zeitraum 1.1.2003 - 30.6 2003 wurden von den
Finanzämtern
3.691 Forderungsanmeldungen in
Insolvenzverfahren mit einer Gesamthöhe
von € 252,056.142,- erstellt.
In welchem Ausmaß dadurch tatsächlich
Steuererträge verloren gehen,
hängt vom Ausgang der Insolvenzverfahren ab. Zur Einschätzung verweise
ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 165/J.
Die Aufteilung auf die Bundesländer stellt sich wie folgt dar:
Zu 15.:
Der Personalstand im Bereich der Finanzlandesdirektionen und Finanzämter
hat sich wie folgt verändert:
Von den 165
Mitarbeitern haben 23 in den UFS gewechselt. Die restlichen
Abgänge
ergeben sich auf Grund von Pensionierungen und dem Umstand,
dass
keine im Zuge von Pensionierungen frei werdenden Planstellen
nachbesetzt
werden.
Zu 16., 17. und 18.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen
Anfrage 165/J.
Zu 19. und 20.:
Von der Schnellen
Eingreifgruppe (SEG) - Bau wurden im Zeitraum
1.
Jänner bis 30. Juni 2003 501 Baustellenbegehungen und sonstige
Einsätze
durchgeführt, wobei neben Baustellen auch die Branchen
Transportgewerbe
und Gastgewerbe in Bearbeitung genommen wurden.
Auf Basis der Erhebungsergebnisse wurde bei 71
Umsatzsteuersonder-
prüfungen ein Mehrergebnis von 4.281.419,92
Euro und bei 52 Lohn-
steuerprüfungen ein Mehrergebnis von 1.405.004,73 erzielt.
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 112 Unternehmen
geprüft, die alle
abgabenrechtlich auffällig waren. 13 dieser Unternehmen sind zwischen-
zeitig insolvent.
Zu 21. bis 24., 28., 29. und 30.:
Die Bundesregierung plant, im Ministerrat ein
Betrugsbekämpfungs-
Aktionspaket zu
beschliessen. Schwerpunkte des Aktionspaketes sind unter
anderem die Bekämpfung der Schwarzarbeit, von Schwarzumsätzen und
Schwarzunternehmen. Durch systemische und
organisatorische
Maßnahmen sollen hier tiefgreifende Veränderungen zu einer qualitativen
und quantitativen Optimierung führen. So ist auch eine Aufstockung der
Bediensteten der KIAB (Kontrolle illegaler
Ausländerbeschäftigung) und eine
Ausweitung der Zuständigkeit auf die
Bekämpfung inländischer Schwarzar-
beitskräfte vorgesehen. Das Bundesministerium für Justiz arbeitet an
einer
Änderung des Tatbestandes des
Sozialbetruges, wobei auch das
Bundesministerium für Finanzen ein solches Vorhaben unterstützt.
Zu 25. bis 27 :
Sobald der Bericht für das Jahr 2002 im Ministerrat beschlossen wird, wird
dieser dem Nationalrat übermittelt werden.
Zu Frage 31.:
Derzeit liegen Berichte der
Großbetriebsprüfungen Wien und Wien-
Körperschaftsteuer,
sowie der meisten Finanzämter des Finanzlandesdirek-
tionsbereiches Wien,
Niederösterreich und Burgenland und der Finanz-
landesdirektionen
Tirol/Vorarlberg und Oberösterreich vor.
Aus den vorliegenden Berichten lässt sich
bereits jetzt die Tendenz ablesen,
dass die gesetzlichen Neuregelungen
zielführend sind.
Grundsätzliche Aussage in allen Berichten ist, dass die
Reverse Charge
Regelung von den Bauunternehmen sehr gut umgesetzt wird und daher der
Abgabenausfall aus der Nichtentrichtung der
Umsatzsteuer durch den
Leistenden bei gleichzeitiger
Geltendmachung der Vorsteuer durch den
Leistungsempfänger weitgehend
unterbunden werden konnte.
Die Abgrenzung der Bauleistungen zu den
Nichtbauleistungen war immer
wieder Gegenstand von Feststellungen und
Nachfragen, die jedoch
spätestens bei der Überprüfung gelöst und einer richtigen Behandlung
zugeführt werden konnten.
Formelle Mängel bei der Rechnungsausstellung wurden zeitnah behoben.
Nach Auskunft der Prüforgane waren sämtliche
zu veranlassenden
Rechnungsberichtigungen
fiskalisch untergeordnet und ohne wesentliche
Auswirkung.
Das Eigeninteresse der Leistungsempfänger
ist derart ausgeprägt, dass ohne
Vorlage einer gültigen
Umsatzsteueridentifikationsnummer und ohne
Reverse Charge im Zweifelsfalle keine Aufträge vergeben bzw. abgerechnet
und bezahlt werden.
Vereinzelt zeigen die vorliegenden Berichte auf, dass
bereits nach "Ersatz-
lösungen für die entgangenen Erträge aus der bisherigen Nichtentrichtung
der Umsatzsteuer gesucht wird.
Die
Einhaltung der Reverse Charge
Regelung bildet in Hinkunft
einen
Schwerpunkt bei
Prüfungen und Nachschauen.