619/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 30.6.2003, Nr. 577/J der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Steuerschulden
von Unternehmern in Österreich (30.06.03)", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Diese Anfrage ist eine zeitliche Fortschreibung der Anfrage Nr. 165/J vom
6. März 2003, weshalb ich die bereits in der Beantwortung Nr. 194/AB vom
6.5 2003 eingeschlagene Systematik fortsetze. Die Anfrage wurde auch zum
Anlass genommen die EDV-Systeme so zu strukturieren, dass eine
Aufgliederung auf Bundesländer / FLD-Bereiche jetzt möglich ist. Für die
Fragen 1,4,7 und 10 werden daher die Bundeslanddarstellung für das Jahr
2002 mitübermittelt.

Weiters möchte ich die Entwicklung des Aufkommens der wesentlichsten
Abgabenarten und die damit verbundenen Rückstände in einer
gesamtheitlichen Sicht darstellen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die
durchschnittliche Rückstandsveränderung von 1. Jänner bis 30 Juni 2003


0,46% beträgt und im besonderen bei der Körperschaftsteuer der
Rückstandzuwachs um mehr als die Hälfte von 0,56% auf 0,23% und bei der
Lohnsteuer von 0,04% auf 0,03% reduziert werden konnte.

Zu 1., 4., 7. und 10.:

Nachtrag der Bundeslanddarstellung für das Jahr 2002


Die Entwicklung der Abgabenarten und Rückstände zum 30. Juni 2003.
stellt sich wie folgt dar:


 



 


Zu 2., 3.,8. und 11.:

Die eingenommen Beträge an Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer und Lohnsteuer sind im Vergleich zum Bundesvoranschlag
2003 folgender Tabelle zu entnehmen.

Ein   gesonderter   Halbjahresvoranschlag   wird   im   Bundesministerium   für
Finanzen nicht erstellt.


Zu 3.,6.,9. und 12.:

Die Rückstände an Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
und Lohnsteuer mit Rückstandsausweis mit Stichtag 30. Juni 2003 für die
Jahre 2001 und 2002 stellen sich wie folgt dar:


zu 13.:

Vom 1. Jänner 2003 bis zum 30. Juni 2003 wurden bundesweit 9.550
Betriebsprüfungen abgeschlossen. Dabei wurden 1920 Großbetriebe, 3147
Mittelbetriebe und 4483 Kleinbetriebe geprüft.

Die Aufgliederung auf FLD-Bereiche ist der u.a. Tabelle zu entnehmen.

Zu 14.:

Für den Zeitraum 1.1.2003 - 30.6 2003 wurden von den Finanzämtern
3.691 Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren mit einer Gesamthöhe
von € 252,056.142,- erstellt.

In welchem Ausmaß dadurch tatsächlich Steuererträge verloren gehen,
hängt vom Ausgang der Insolvenzverfahren ab. Zur Einschätzung verweise
ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 165/J.


Die Aufteilung auf die Bundesländer stellt sich wie folgt dar:

Zu 15.:

Der Personalstand im Bereich der Finanzlandesdirektionen und Finanzämter

hat sich wie folgt verändert:


Von den 165 Mitarbeitern haben 23 in den UFS gewechselt. Die restlichen
Abgänge ergeben sich auf Grund von Pensionierungen und dem Umstand,
dass keine im Zuge von Pensionierungen frei werdenden Planstellen
nachbesetzt werden.

Zu 16., 17. und 18.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen

Anfrage 165/J.

Zu 19. und 20.:

Von der Schnellen Eingreifgruppe (SEG) - Bau wurden im Zeitraum
1. Jänner bis 30. Juni 2003 501 Baustellenbegehungen und sonstige
Einsätze durchgeführt, wobei neben Baustellen auch die Branchen
Transportgewerbe und Gastgewerbe in Bearbeitung genommen wurden.


Auf Basis der Erhebungsergebnisse wurde bei 71 Umsatzsteuersonder-
prüfungen ein Mehrergebnis von 4.281.419,92 Euro und bei 52 Lohn-
steuerprüfungen ein Mehrergebnis von 1.405.004,73 erzielt.

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 112 Unternehmen geprüft, die alle
abgabenrechtlich auffällig waren. 13 dieser Unternehmen sind zwischen-
zeitig insolvent.

Zu 21. bis 24., 28., 29. und 30.:

Die Bundesregierung plant, im Ministerrat ein Betrugsbekämpfungs-
Aktionspaket zu beschliessen. Schwerpunkte des Aktionspaketes sind unter
anderem die Bekämpfung der Schwarzarbeit, von Schwarzumsätzen und
Schwarzunternehmen. Durch systemische und organisatorische
Maßnahmen sollen hier tiefgreifende Veränderungen zu einer qualitativen
und quantitativen Optimierung führen. So ist auch eine Aufstockung der
Bediensteten der KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) und eine
Ausweitung der Zuständigkeit auf die Bekämpfung inländischer Schwarzar-
beitskräfte vorgesehen. Das Bundesministerium für Justiz arbeitet an einer
Änderung des Tatbestandes des Sozialbetruges, wobei auch das
Bundesministerium für Finanzen ein solches Vorhaben unterstützt.

Zu 25. bis 27 :

Sobald der Bericht für das Jahr 2002 im Ministerrat beschlossen wird, wird

dieser dem Nationalrat übermittelt werden.

Zu Frage 31.:

Derzeit liegen Berichte der Großbetriebsprüfungen Wien und Wien-
Körperschaftsteuer, sowie der meisten Finanzämter des Finanzlandesdirek-


tionsbereiches Wien, Niederösterreich und Burgenland und der Finanz-
landesdirektionen Tirol/Vorarlberg und Oberösterreich vor.

Aus den vorliegenden Berichten lässt sich bereits jetzt die Tendenz ablesen,
dass die gesetzlichen Neuregelungen zielführend sind.

Grundsätzliche Aussage in allen Berichten ist, dass die Reverse Charge
Regelung von den Bauunternehmen sehr gut umgesetzt wird und daher der
Abgabenausfall aus der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer durch den
Leistenden bei gleichzeitiger Geltendmachung der Vorsteuer durch den
Leistungsempfänger weitgehend unterbunden werden konnte.

Die Abgrenzung der Bauleistungen zu den Nichtbauleistungen war immer
wieder Gegenstand von Feststellungen und Nachfragen, die jedoch
spätestens bei der Überprüfung gelöst und einer richtigen Behandlung
zugeführt werden konnten.

Formelle Mängel bei der Rechnungsausstellung wurden zeitnah behoben.

Nach Auskunft der Prüforgane waren sämtliche zu veranlassenden
Rechnungsberichtigungen fiskalisch untergeordnet und ohne wesentliche
Auswirkung.

Das Eigeninteresse der Leistungsempfänger ist derart ausgeprägt, dass ohne
Vorlage einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer und ohne
Reverse Charge im Zweifelsfalle keine Aufträge vergeben bzw. abgerechnet
und bezahlt werden.

Vereinzelt zeigen die vorliegenden Berichte auf, dass bereits nach "Ersatz-
lösungen für die entgangenen Erträge aus der bisherigen Nichtentrichtung
der Umsatzsteuer gesucht wird.


Die   Einhaltung  der  Reverse   Charge   Regelung  bildet   in   Hinkunft   einen
Schwerpunkt bei Prüfungen und Nachschauen.