624/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR INNERES

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 8.7.2003 unter der
Nummer 628/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tauernautobahn
LKW-Verkehr: Kontrollstelle Kuchl" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Die Kontrollstelle Kundl wird personell von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing betreut.
Derzeit versehen 16 Exekutivbeamte im Wechseldienst bei der Kontrollstelle Kundl ihren Dienst.
Die Kontrollstelle Kundl ist als multifunktionaler Verkehrskontrollplatz mit einer automatischen
Vorselektion und Verwiegung ausgestattet und bedarf daher eines größeren Personaleinsatzes
als die Kontrollstelle Kuchl, die über keine Verwiegestation verfügt, sondern bei der es sich um
eine Kontrollstelle handelt, wo Verkehrssicherheits- und allgemeiner Sicherheitsdienst versehen
wird.

Zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 20:

Im Zuge der Übernahme von Zollwachebeamten in das Bundesministerium für Inneres wird die
Frage der Besetzung der Kontrollstelle Kuchl in das Personaleinsatzkonzept aufgenommen, um
im Einvernehmen mit dem Bundesland Salzburg den Endausbau und die personelle Besetzung
der genannten Kontrollstelle sicherzustellen.


Zu den Fragen 7 und 8:

Soweit in Anbetracht der unterschiedlichen Kontrollinfrastrukturen ein „ähnlicher Kontrollschnitt"
überhaupt möglich erscheint, ist das Bundesministerium für Inneres im Rahmen der
bestehenden rechtlichen, logistischen und budgetären Möglichkeiten bestrebt, eine Anhebung
des Kontrollschnittes bei der Kontrollstelle Kuchl zu erwirken.

Zur Frage 9:

Da die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens der jeweils zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde obliegt, steht dem Bundesministerium für Inneres das
diesbezügliche Gesamtdatengerüst nicht zur Verfügung. Im übrigen wird auf die Beantwortung
der Fragen 13 und 14 verwiesen.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für
Inneres, weil die Errichtung eines Verkehrskontrollplatzes in die Zuständigkeit des jeweiligen
Bundeslandes fällt.

Zur Frage 12:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für
Inneres.

Zu den Fragen 13 und 14:

Von der tatsächlichen Inbetriebnahme der Kontrollstelle Kuchl im April 2002 bis Dezember 2002
wurden insgesamt 576 Kontrollstunden aufgewendet. Eine genaue Aufschlüsselung nach den
Kontrollen ist nicht möglich, weil bei allen Anhaltungen umfassende Kontrollen (StVO, KFG,
EGVO udgl) durchgeführt werden.

Im Jahr 2002 wurden ca. 10.000 Kraftfahrzeuge kontrolliert, 455 Anzeigen erstattet und 406
Organstrafverfügungen eingehoben; weiters wurden 2401 Kontrollen nach der EGVO 3820/85
und 3821/85 durchgeführt. 56 Kraftfahrzeuge waren nicht verkehrssicher
(Kennzeichenabnahmen) und 75 Kraftfahrzeuge waren bedingt verkehrssicher (Anzeigen).

Von Jänner bis Juni 2003 wurden ca. 5800 Kraftfahrzeuge kontrolliert, 257 Anzeigen erstattet,
226 Organstrafverfügungen eingehoben und 788 Kontrollen nach der EGVO 3820/85 und
3821/85 durchgeführt, wobei sich 34 Kraftfahrzeuge als nicht verkehrssicher
(Kenzeichenabnahmen) und 49 Kraftfahrzeuge als bedingt verkehrssicher (Anzeigen)
herausstellten.


Zur Frage 15:

Das größte Problem bei der Kontrollstelle Kuchl sind die beengten Platzverhältnisse. Es können
nur wenige LKW abgestellt werden, ohne dass die Kontrolltätigkeit eingestellt werden muss.
Außerdem ist die Lage der Kontrollstelle aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch, weil die
Einfahrt in die Kontrollstelle in einer unübersichtlichen Rechtskurve situiert ist und die LKW bei
der Ausfahrt aus der Kontrollstelle einen Verzögerungsstreifen kreuzen müssen.

Die umsichtige Dienstverrichtung der Exekutivbeamten der Verkehrsabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Salzburg, von denen die Kontrollstelle personell betreut
wird, ermöglicht dennoch eine effiziente Kontrolltätigkeit.

Zur Frage 16:

Die Zusammenarbeit mit den Behörden (z.B. Landesregierung, Bezirkshaupt-mannschaften
Hallein, Finanzlandesdirektion) ist ausgezeichnet und wird von allen Beteiligten gefördert.

Zu den Fragen 17 und 18:

Von 1. Jänner 2003 bis 30. Juni 2003 wurden beim multifunktionalen Verkehrskontrollplatz
Kundl insgesamt 162.400 Schwerverkehrskontrollen (inklusive Vorverwiegung und Vorselektion)
durchgeführt. Diese Zahl beinhaltet auch kontrollierte Busse.

Die Kontrollergebnisse im einzelnen:

Insgesamt wurden 4.251 Verwaltungsstrafanzeigen erstattet. Davon 1.835 nach dem KFG
wegen Überladung, 555 nach dem Güterbeförderungsgesetz - Öko-Punkte, CEMT, Frachtbrief u.
a., 1.213 nach der StVO - Wochenendfahrverbot, Nachtfahrverbot, Alkohol am Steuer und
sonstige Verwaltungsübertretungen, 438 nach dem KFG, davon 152 wegen technischer Mängel,
86 nach dem Bundesstraßenmautgesetz - Vignette -, 118 ADR-Anzeigen, 2 nach dem
Fremdengesetz, 4 nach dem Tiertransportgesetz sowie 8 Strafanzeigen - SMG und StGB
(Urkundenfälschungen und
1 Schlepper-Großaufgriff).

Weiters wurden 2.233 Organstrafverfügungen (EUR 150.387.- ), 912 Sicherheitsleistungen
(EUR 360.260.- ), 928 Mautersatzgebühren (EUR 114.448.- ) und 1.472 Wiegegebühren (EUR
10.296.-) eingehoben.

Zur Frage 19:

Im Zuge der Übernahme von 100 Beamten der Zollwache in das Bundesministerium für Inneres
werden mit Wirksamkeit 1.9.2003 voraussichtlich 5 Beamte der Verkehrsabteilung-Aussenstelle
Wiesing, die die Kontrollstelle Kundl personell betreut, zugewiesen.