625/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
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BM FÜR INNERES

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen
haben am 9. Juli 2003 unter der Nr. 638/J, an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „fragwürdige Vorgangsweise des BMI im Begutachtungsverfahren
am Beispiel von Amnesty International" gerichtet:

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Begutachtungsverfahren ist ein wesentlicher Teil des Gesetzwerdungsprozesses
und ermöglicht den kritischen Diskurs eines Gesetzesvorhabens auf Bundes-, Länder
und Gemeindeebene sowie mit Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft.

Zu Frage 2:

Das Begutachtungsverfahren hat seit 1945 an Wichtigkeit enorm zugenommen; das

Bundeskanzleramt   nimmt   als   Koordinationsstelle  eine   Servicefunktion   für  alle

Bundesministerien in diesem Bereich wahr und hat eine Vielzahl an Rundschreiben

verfasst.

Die jeweiligen Bundesministerien werden mit diesen Rundschreiben unter anderem

eingeladen, ihre jeweiligen Begutachtungsverteiler zu ergänzen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Bei der Liste der begutachtenden Stellen gibt es Kontinuität. Die Liste wird vor jeder

Begutachtung aktualisiert und darüber hinaus themenspezifisch ergänzt.

Zu Frage 5:

Die mangelnde Einladung zur Stellungnahme im Begutachtungsverfahren beruht auf

einem internen ablauforganisatorischen Versehen.

Amnesty International hat zur Asylgesetznovelle 2003 bereits am 22. Mai 2003

meinem Ressort gegenüber Stellung genommen und der Generalsekretär von ai -


Österreich, Herr Mag. Heinz Patzelt, hat darüber hinaus ein persönliches Schreiben
in diesem Kontext an mich gerichtet. Weder in diesem, noch in der Stellungnahme
wurde die fehlende Übermittlung erwähnt.

Während des Begutachtungsverfahrens wurde im BM.I ein Fachgespräch auf
Beamtenebene zur Asylgesetznovelle 2003 geführt; bei diesem Termin war auch ai
Österreich anwesend und auch zu diesem Zeitpunkt wurde nicht auf die fehlende
Übermittlung hingewiesen. Darüber hinaus war der Begutachtungsentwurf zur
Asylgesetznovelle seit Begutachtungsbeginn auch auf der Homepage des BM.I
abrufbar.

Zu Frage 6:

Ich  lege großen Wert auf die Einbindung aller von einem Gesetzesvorhaben

betroffenen staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Organisationen.