630/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR INNERES

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 10.07.2003 unter der Nr. 684/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend „Vermittlung eines Tornadodeals mit Cote d'lvoire in Wien" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Eine diesbezügliche Überprüfung durch die österreichische Botschaft Moskau ergab,
dass an Cdt. Cesar Henri Damalan Sama in den letzten fünf Jahren kein Visum er-
teilt wurde.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Genannte den Rang eines Militäratta-
ches innehat und sich daher für Reisen eines Dienst- oder Diplomatenpasses bedie-
nen könnte.

Da mit Notenwechsel der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Elfenbeinküste vom 01.08.1985 (BGBI Nr. 298/1985) die Sichtvermerkspflicht für In-
haber von Diplomaten- oder Dienstpässen aufgehoben wurde, besteht somit auch
die Möglichkeit, dass Cdt. Henri Damalan Sama, unter Verwendung eines der ge-
nannten Dokumente, visumfrei in das Bundesgebiet eingereist sein könnte.

Zu Frage 3:

Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wur-
den bezüglich des Verdachts der Übertretung des Kriegsmaterialgesetzes wegen
Vermittlung von zwei Flugzeugen des Typs Tornado an die Cote d' Ivoire durch un-
bekannte Täter in Wien, bereits Mitte Mai 2003 entsprechende Ermittlungen aufge-
nommen. Bis dato konnten keine Hinweise gefunden werden, die darauf hindeuten,
dass ein strafbarer Tatbestand vorliegt.


Über die Einreise einer Person mit dem Namen Cèsar Henri Damalan Sama oder
über dessen Aufenthalt in Österreich bzw. über einen Geschäftspartner, mit dem er
zusammengetroffen sein könnte, konnten bisher keine Erkenntnisse gewonnen wer-
den.

Zu Frage 4:

In den Aufzeichnungen der hiefür zuständigen Fachabteilung meines Ressorts findet
sich kein Antrag auf Bewilligung eines Vermittlungsgeschäftes betreffend zwei
Kampfflugzeuge der Type „Tornado" mit Bezug auf Cote d'lvoire.

Die Beantwortung der Frage, ob allenfalls beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit ein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde, fällt nicht in meinen Zuständigkeits-
bereich.