633/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
INNERES
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 10. Juli 2003
unter der Nr. 702/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Scheitern
des Projektes ADONIS" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach
dem Vertrag mit der Fa. master-talk war die Akquisition alleinige Aufgabe des
Netzbetreibers. Zusätzlich wurden seitens dem BM.I sog.
Lenkungsausschuss-Sitzungen
abgehalten, zu denen Vertreter aller Länder und Blaulichtorganisationen
eingeladen wurden.
Im Rahmen zweier Landeshauptleutekonferenzen - einmal vor und einmal nach dem
Zuschlag an master-talk - wurde das Projekt ADONIS präsentiert.
In weiterer Folge wurde in jedem Bundesland mindestens eine Veranstaltung oder
Präsentation mit Vertretern des jeweiligen Landes und der
Blaulichtorganisationen besucht,
sowie einschlägige Konferenzen, Veranstaltungen und Messen in den Ländern
beschickt.
Zu Frage 2:
Es
war Aufgabe des Netzbetreibers, der Fa. master-talk, Kunden zu akquirieren und
entsprechende Verträge mit diesen abzuschließen.
Zu Frage 3:
Mit
dem BMF und dem BMLV erfolgte die Abstimmung bei allen Schritten im Projekt
durch
schriftliche aktenmäßige Befassung. Mit dem BMLV erfolgte die Abstimmung bei
Ausschreibung und Zuschlag insofern zusätzlich direkt, als ein Vertreter des
Verteidigungsressorts in der Steuerungsgruppe des Projekts vertreten war.
Zu Frage 4:
Der
Antrag zur Vertragsgenehmigung durch das BMF ist aktenmäßig schriftlich unter
Anschluss aller relevanten Dokumente, insbesondere Ausschreibungs- und
Angebotsunterlagen erfolgt.
Zu Frage 5:
In
dem Ministerratsantrag wurden die Kosten pro Funkgerät bzw. Teilnehmer und Jahr
mit €
1000,- als Annahme aufgrund internationaler Vergleiche angesprochen. Es wurde
in dem
Antrag aber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Zahlen derzeit nur grobe
Schätzungen sind und, dass erst die Ergebnisse einer Ausschreibung konkrete
Budgetzahlen liefern können.
Es bestehen daher keine inhaltlichen Divergenzen.
Zu Frage 6:
In
der Ausschreibung wurden eine Vielzahl an technischen Leistungsmerkmalen und
Applikationen gefordert, die den Bedürfnissen der Exekutive und der anderen
Blaulichtorganisationen entsprechen. Diese sind etwa Gruppenruf, Einzelruf,
Prioritätsruf,
Notruf, Telefonfunktionalitäten, Gatewayfunktionalitäten in andere Sprach- und
Datennetze,
Directmodefunktionalitäten, SDS,
Textnachrichten, Datendienste, und weitere.
Für die Anforderungen betreffend der Funkversorgung wurden auch die
Angaben betreffend
der „Zeitwahrscheinlichtkeit" und der „Ortswahrscheinlichkeit" in der
Ausschreibung
angesprochen.
Zu Frage 7:
Die
Bedürfnisse der Blaulichtorganisationen wurden kontinuierlich im Verfahren
eingearbeitet:
• Die BOS haben ihre Anforderungen dargelegt.
• Diese wurden in die Ausschreibung eingearbeitet.
• Im Rahmen der Verhandlungen mit den Bietern und der Vorbereitung der
Zuschlagsentscheidung
waren Vertreter der Blaulichtorganisationen an der Seite des
BM.I partnerschaftlich eingebunden.
Zu Frage 8:
Als
Gesellschafter der Firma master-talk wurde die Myrrha Beteiligung GmbH, eine
Tochterfirma der österreichischen Volksbank abgelehnt.
Eine
Abschichtung der das Projekt tragenden Hauptgesellschafter und die Hinzunahme
weiterer Gesellschafter hätte zu einer Unübersichtlichkeit in der
Gesellschafterstruktur und
daher zwangsläufig zu Abstimmungsproblemen geführt. Außerdem war die Myrrha
Beteiligung GmbH nur mit dem gesetzlichen Mindeststammkapital von € 35.000,-
ausgestattet. Angesichts der Projektgröße und der generellen nicht gesicherten
Finanzierung wurde hierbei ein zusätzliches Projektrisiko gesehen.
Zu Frage 9:
Ob
das Land Tirol beabsichtigt, Teile des Netzes von master-talk zu erwerben, kann
nicht
beantwortet werden.
Zu Frage 10:
Die
Fragen können nicht beantwortet werden, da die Anmietung der Standorte nicht
Aufgabe des Auftraggebers, sondern des Auftragnehmers war.
Zu Frage 11:
Die
Frage der Verantwortlichkeit für den Ankauf und Ausbau der Leitungsverbindungen
war
in der Ausschreibung eindeutig geregelt.
Zu Frage 12:
Es
hat Varianten in der Planung des Netzausbaues gegeben. Der ursprünglich in der
Ausschreibung vorgesehene Ausbau ging von einem gleichzeitigen Roll-Out in
allen
Bundesländern aus. Aufgrund von Ressourcenproblemen bei der Firma master-talk
und
auch der geplanten Übersiedlung des LGK Niederösterreich wurde der Roll-Out
insofern
abgeändert, dass von den Gebieten rund um Wien, in Innsbruck, Innsbruck-Land,
Radkersburg und Leibnitz ausgehend das Netz ausgebaut werden sollte.
Hinsichtlich der
Kosten für das BM.I bestand kein Unterschied.
Zu Frage 13:
Es ist richtig, dass in Betracht gezogen wurde, das Sprach/Datennetz des BM.I für ADONIS
zu nutzen. Die Entscheidung konnte aber in Ermangelung der Grundlagen (Informationen
seitens der Firma master-talk) bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung nicht getroffen
werden.
Daher wurden im Rahmen des Projektes Adonis weder Umbauten vorgenommen noch
Investitionen getätigt.
Zu Frage 14:
Es besteht weiterhin die Absicht, ein bundesweit einheitliches Funknetz zu schaffen.
Zu Frage 15:
In
Arbeitsgruppen werden derzeit die verschiedenen Möglichkeiten und Optionen
geprüft
und für eine Entscheidung aufbereitet. Nach Vorliegen der Ergebnisse kann ein
Zeitplan
erstellt werden.
Zu Frage 16:
Die
Kostenschätzungen werden aufgrund der unmittelbaren Abhängigkeit von den
Konzepten (Frage 15) erst nach deren Erstellung vorliegen.
Zu Frage 17:
Die
Art der Einbeziehung der Länder und Blaulichtorganisationen und die allfälligen
vertraglichen Vereinbarungen werden im Rahmen der Konzepte gem. Frage 15
ausgearbeitet.
Zu Frage 18:
Dem BMI liegen keine Schadenersatzansprüche der Firma master-talk vor.
Zu Frage 19:
Das BM.I prüft etwaige Schadenersatzforderungen.
Zu Frage 20:
Die
internen Kosten können nicht exakt genannt werden, da eine Kostenrechnung im
BM.I
erst eingeführt wird.
Das
interne Projektteam bestand aus rd. 15 Mitarbeitern, die in Abhängigkeit der
diversen
Sub- und Teilprojekte von den unterschiedlichsten Organisationseinheiten des
Ressorts
partiell beigezogen wurden. Es gab ab Jahresbeginn 2003 ein
Einzelprojektmonitoring.
Zu Frage 21:
Es
wurde ein Beratervertrag aufgrund einer Ausschreibung mit der Fa. Austroconsult
abgeschlossen.
Zu Frage 22:
Die
Kosten für die Beraterleistungen durch Austroconsult betrugen bis zum Zeitpunkt
der
Vertragsauflösung € 1,3 Mio.
Zu Frage 23:
Die
Gründe für die Beauftragung von Austroconsult sind in der projektbegleitenden
Unterstützung, insbesondere hinsichtlich der Tätigkeiten und des Know-how im
Bereich
Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Projektmanagement, Outsourcing,
Betreiberlösungen zu
sehen. Die Vergabe erfolgte aufgrund einer EU-weiten öffentlichen
Ausschreibung.