640/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.09.2003
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möglich.
BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr,
Kolleginnen und Kollegen vom
9. Juli 2003, Nr. 636/J, betreffend einen beabsichtigten Beitritt Österreichs
zu dem
Community Development Carbon Fund (CDCF), beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Mindestsumme für eine Beteiligung am
CDCF beträgt für Staaten 5 Mio US$, für private
Investoren 2,5 Mio US$. Eine Aufstockung dieser Beiträge ist möglich. Seitens
des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW)
besteht Interesse an einer Beteiligung Österreichs am CDCF. In Österreich
konnte allerdings
noch keine verbindliche Entscheidung über eine Beteiligung des Staates am CDCF
und über
deren Höhe getroffen werden, da die gesetzliche Grundlage dafür - die im Juni
vom
Parlament beschlossene Novelle des Umweltförderungsgesetzes - erst im August in
Kraft
getreten ist und die Entscheidungsvorbereitung derzeit erfolgt. Eine
Beteiligung von privaten
österreichischen Investoren wird im Rahmen der geplanten EU-Richtlinie über die
Einbeziehung der projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean
Development Mechanism in den EU-internen Emissionshandel möglich sein.
Zu Frage 2:
Der CDCF befindet sich nach dem
Informationsstand des BMLFUW in der Aufbauphase,
Entscheidungen über konkrete Projekte sind meinem Ressort nicht bekannt.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Das BMLFUW und das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten (BMaA) prüfen
zur Zeit die Kriterien und Projektvorschläge des CDCF. Grundsätzlich begrüßen
beide
Ressorts die Zusammenarbeit in multilateralen Kooperationen wie dem CDCF, da in
deren
Rahmen Österreich seine hohen Standards in der Armutsbekämpfung, im Gender-Bereich
und im umfassenden Umweltschutz einbringen und breiter streuen kann.
Zu Frage 6:
Die Entscheidung, ob sich österreichische Firmen an Fonds
beteiligen und in welchem
Umfang, ist den Firmen im Rahmen der entsprechenden künftigen EU-Richtlinie überlassen.
Das Umweltministerium gibt keine aktive Empfehlung an österreichische Firmen
ab. Falls es
zu einer Beteiligung auf staatlicher Ebene an diesem Fonds kommt, kann dies
allerdings
Einfluss auf die Entscheidung der privaten Investoren haben.