643/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable und Kollegen haben am 7. Juli 2003
unter der Nummer 585/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Mißstände im Asylantenheim, Redtenbachergasse 82-84, 1170 Wien" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 5:

Da es sich bei der den Gegenstand der Anfrage bildenden Unterkunft nicht um ein
Vertragsquartier des BM.I im Rahmen der Bundesbetreuung handelt, fallen derartige
Maßnahmen rechtlich nicht in den Kompetenzbereich des Innenministeriums.

Zu Frage 2:

Die in Wien 17., Redtenbachergasse 82-84, etablierte Unterkunft besteht in dieser Form seit
den 80er Jahren. Erste Festnahmen wurden im Jahr 1996 registriert.

Bis dato erfolgten in Zusammenhang mit dort geführten Amtshandlungen insgesamt 129
Festnahmen wegen des Verdachts des Suchtmittelhandels.

Zu Frage 3:

Es wurden Hausdurchsuchungsbefehle, welche sich auf einzelne Wohneinheiten des Heims
bezogen, erwirkt und vollzogen. Weiters wurden bzw. werden kriminalpolizeiliche
Schwerpunktaktionen in der Umgebung der Unterkunft, mit dem Ziel, Suchtmittelhändler auf
frischer Tat zu betreten, Suchtmittel und Bargeld sicherzustellen, durchgeführt.

In den letzten Wochen wurden im Zuge konzentrierter Schwerpunktaktionen 12
Schwarzafrikaner, die um Asyl angesucht hatten, unter Sicherstellung von insgesamt 132
„Suchtgift-Kugeln", festgenommen und zur Anzeige gebracht.

Weiters werden Großrazzien, insbesondere seit 1999, in Zusammenarbeit mit der
Magistratsdirektion der Stadt Wien/Büro für Sofortmaßnahmen, der Finanzlandesdirektion


Wien/Großbetriebsprüfungen, dem Magistratischen  Bezirksamt für den  17.  Bezirk, der

Magistratsabteilungen 4 und 37 sowie dem Arbeitsinspektorat durchgeführt.

Ferner ermöglichten gezielte Strukturermittlungen die Ausforschung führender Mitglieder von

Suchtmittelbanden.

Zu Frage 4:

Subjektive Meinungen sind kein Gegenstand der Vollziehung und fallen daher auch nicht
unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

Zu Frage 6:

Ja. Es konnten in der Vergangenheit Personen, die in Verdacht standen, mit Suchtmitteln zu
handeln, in verschiedenen Unterkünften in Wien festgenommen werden.

Da im Rahmen der Zuweisung von hilfsbedürftigen AsylwerberInnen in Betreuungsquartiere
a priori nicht abgesehen werden kann, ob allenfalls zukünftig ein strafbares Verhalten gesetzt
wird, kann darauf nur reagiert werden.

Diese Reaktion geschieht in Form der Beendigung der Bundesbetreuung gemäß § 9 Abs. 1
Bundesbetreuungsverordnung, BGBI. 1992/31 idgF, sobald der Verdacht einer strafbaren
Handlung bekannt
wird. Diese Bestimmung wird vom BM.I konsequent angewendet.