646/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.09.2003
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni
und GenossInnen haben am 10. Juli 2003
unter der Nummer 706/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
„Mehrleistungskürzungen bei der Exekutive" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Summe der ausschließlich finanziell abgegoltenen ÜSt
betrug in den Jahren 1999 -
2002 für den Bereich der
Zentralleitung:
1999 |
357.961 |
2000 |
359.228 |
2001 |
374.830 |
2002 |
427.578 |
Gendarmerie:
1999 |
3.955.705 |
2000 |
3.699.043 |
2001 |
3.408.082 |
2002 |
3.478.221 |
Bundespolizei:
|
Sicher- |
Kriminaldienst |
Sicherheitsverwaltung |
Vertragsbedienstete
in |
1999 |
2.798.708 |
658.538 |
166.792 |
8.588 |
2000 |
2.612.941 |
631.839 |
95.230 |
9.649 |
2001 |
2.045.354 |
595.280 |
87.678 |
8.588 |
2002 |
2.231.528 |
600.369 |
76.574 |
27.381 |
Zu Frage 2a:
Für das Jahr 2003 wurde mit Erlass vom 15.
Juli 2003 für alle Sicherheitsdirektionen,
Bundespolizeidirektionen, Landesgendarmeriekommanden und das Einsatzkommando
Cobra eine Überstundenkontingentierung zur individuellen Umsetzung im
jeweiligen
Organisationsbereich definiert.
Zu Frage 2b:
Die Reduktion des Überstundenaufkommens im
nachgeordneten Bereich beruht auf der
Vorgabe behördenspezifischer Überstundenkontingente. Die Kontingente wurden in
Form
von „Überstundenpunktewerten" festgesetzt, wobei sich die Punktewertigkeit
einer
Überstunde aus der Höhe des jeweiligen Überstundenzuschlages ergibt. Den
Behörden und
Kommanden obliegt es in der Folge, den konkreten Überstundenbedarf im Rahmen
des
vorgegebenen Punktekontingentes für die einzelnen Sparten und
Organisationsteile des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches festzulegen. Aus diesem Grund, sowie
angesichts der
individuellen Kontingentierung für die einzelnen Behörden und Kommanden, ist
eine
generelle stundenweise Zuordnung der Einsparungsvorgaben
auf die einzelnen Sparten
(Bundesgendarmerie, Sicherheitswache, Kriminaldienst der Bundespolizei,
Sicherheits-
verwaltung) nicht möglich.
Die Kontingentierung im nachgeordneten
Bereich erfolgte unter Berücksichtigung folgender
Kriterien:
• Überstundenentwicklung 1998 bis 2002
• Überstundenentwicklung Jänner bis Mai 2003 gegenüber Jänner bis Mai 2002
• Personalstand
• Organisationsänderungen.
Der bestehende Sicherheitsstandard ist trotz der
Überstundenkontingentierung
insbesondere auch angesichts von ausschließlich auf das Jahr 2002 beschränkten
überstundenintensiven Großereignissen (Hochwasserkatastrophe, European Economic
Summit in Salzburg) sowie als Folge von Entlastungen der Sicherheitsexekutive
durch
bereits erfolgte Privatisierungen beispielsweise im Bereich der Transportbegleitungen
nicht
gefährdet.