646/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2003
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 10. Juli 2003
unter der Nummer 706/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Mehrleistungskürzungen bei der Exekutive" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Summe der ausschließlich finanziell abgegoltenen ÜSt betrug in den Jahren 1999 -
2002 für den Bereich der

Zentralleitung:

1999

 

357.961

 

2000

 

359.228

 

2001

 

374.830

 

2002

 

427.578

 


Gendarmerie:

1999

 

3.955.705

 

2000

 

3.699.043

 

2001

 

3.408.082

 

2002

 

3.478.221

 

Bundespolizei:

 

 

Sicher-
heitswache

 

Kriminaldienst

 

Sicherheitsverwaltung

 

Vertragsbedienstete in
Exekutivverwendungen

 

1999

 

2.798.708

 

658.538

 

166.792

 

8.588

 

2000

 

2.612.941

 

631.839

 

95.230

 

9.649

 

2001

 

2.045.354

 

595.280

 

87.678

 

8.588

 

2002

 

2.231.528

 

600.369

 

76.574

 

27.381

 

Zu Frage 2a:

Für das Jahr 2003 wurde mit Erlass vom 15. Juli 2003 für alle Sicherheitsdirektionen,
Bundespolizeidirektionen, Landesgendarmeriekommanden und das Einsatzkommando
Cobra eine Überstundenkontingentierung zur individuellen Umsetzung im jeweiligen
Organisationsbereich definiert.

Zu Frage 2b:

Die Reduktion des Überstundenaufkommens im nachgeordneten Bereich beruht auf der
Vorgabe behördenspezifischer Überstundenkontingente. Die Kontingente wurden in Form
von „Überstundenpunktewerten" festgesetzt, wobei sich die Punktewertigkeit einer
Überstunde aus der Höhe des jeweiligen Überstundenzuschlages ergibt. Den Behörden und
Kommanden obliegt es in der Folge, den konkreten Überstundenbedarf im Rahmen des
vorgegebenen Punktekontingentes für die einzelnen Sparten und Organisationsteile des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches festzulegen. Aus diesem Grund, sowie angesichts der
individuellen Kontingentierung für die einzelnen Behörden und Kommanden, ist eine


generelle stundenweise Zuordnung der Einsparungsvorgaben auf die einzelnen Sparten
(Bundesgendarmerie, Sicherheitswache, Kriminaldienst der Bundespolizei, Sicherheits-
verwaltung) nicht möglich.

Die Kontingentierung im nachgeordneten Bereich erfolgte unter Berücksichtigung folgender
Kriterien:

     Überstundenentwicklung 1998 bis 2002

      Überstundenentwicklung Jänner bis Mai 2003 gegenüber Jänner bis Mai 2002

      Personalstand

      Organisationsänderungen.

Der bestehende Sicherheitsstandard ist trotz der Überstundenkontingentierung
insbesondere auch angesichts von ausschließlich auf das Jahr 2002 beschränkten
überstundenintensiven Großereignissen (Hochwasserkatastrophe, European Economic
Summit in Salzburg) sowie als Folge von Entlastungen der Sicherheitsexekutive durch
bereits erfolgte Privatisierungen beispielsweise im Bereich der Transportbegleitungen nicht
gefährdet.