649/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kunst

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 713/J-NR/2003 betreffend alphabetische Erfassung
von Schüler/innen, die die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die Praxis von Schulen, teilweise Schüler/innenlisten zwar alphabetisch, aber nach Geschlechtern
getrennt zu führen, ist bekannt. Sie resultiert aus praktischen Erwägungen im Zusammenhang mit
dem Erfordernis einer die Geschlechter differenzierenden Datenerhebung, die wiederum eine
Grundlage des Gender Mainstreaming darstellt.

Ad 2.:

Eine zahlenmäßige Feststellung über die Handhabung der genannten Praxis wäre nur über eine ei-
gene Erhebung möglich. Aufgrund der großen Zahl von Schulstandorten im Bundesgebiet und der
damit verbundenen Kosten ist eine solche Erhebung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht
vertretbar.

Ad 3.:

Das Grundrecht der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird durch diese Praxis nicht

verletzt.

Ad 4.:

Die Handhabung erfolgt unterschiedlich; an manchen Schulen werden zuerst die Schülerinnen, dann

die Schüler angeführt, in manchen Schulen umgekehrt.


Ad 5.:

Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark ist

eine einheitliche Vorgabe an die Bezirksschulräte erfolgt (GZ VIII Be 1/8 - 2003).

Ad 6. bis 8.:

Da die Praxis einzelner Schulen, die Schüler/innenlisten zwar alphabetisch, aber nach Geschlech-
tern getrennt zu führen, praktische Ziele verfolgt und grundsätzlich nicht als diskriminierend ange-
sehen wird, erscheint eine verbindliche Vorgabe seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur für alle österreichischen Schulen nicht erforderlich. Einer missbräuchlichen
Anwendung durch einzelne Schulen wäre im Einzelfall nachzugehen.