649/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kunst
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 713/J-NR/2003 betreffend alphabetische Erfassung
von
Schüler/innen, die die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen am
11. Juli
2003
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Praxis von Schulen, teilweise
Schüler/innenlisten zwar alphabetisch, aber nach Geschlechtern
getrennt zu führen, ist bekannt. Sie resultiert aus praktischen Erwägungen im
Zusammenhang mit
dem Erfordernis einer
die Geschlechter differenzierenden Datenerhebung, die wiederum eine
Grundlage des Gender Mainstreaming
darstellt.
Ad 2.:
Eine zahlenmäßige
Feststellung über die Handhabung der genannten Praxis wäre nur über eine ei-
gene Erhebung möglich. Aufgrund der großen Zahl von Schulstandorten im
Bundesgebiet und der
damit verbundenen Kosten ist eine solche Erhebung aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht
vertretbar.
Ad 3.:
Das Grundrecht der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird durch diese Praxis nicht
verletzt.
Ad 4.:
Die Handhabung erfolgt unterschiedlich; an manchen Schulen werden zuerst die Schülerinnen, dann
die Schüler angeführt, in manchen Schulen umgekehrt.
Ad 5.:
Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark ist
eine einheitliche Vorgabe an die Bezirksschulräte erfolgt (GZ VIII Be 1/8 - 2003).
Ad 6. bis 8.:
Da die Praxis
einzelner Schulen, die Schüler/innenlisten zwar
alphabetisch, aber nach Geschlech-
tern getrennt zu führen, praktische
Ziele verfolgt und grundsätzlich nicht als diskriminierend ange-
sehen wird, erscheint eine
verbindliche Vorgabe seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur für alle
österreichischen Schulen nicht erforderlich. Einer missbräuchlichen
Anwendung durch einzelne Schulen
wäre im Einzelfall nachzugehen.