650/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.09.2003
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 714/J-NR/2003 betreffend Neubau GW-Fakultät
Salzburg,
die die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen am
11. Juli
2003
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.und 2.:
Im Bericht der AG
Profilentwicklung 2001 wurde bereits festgehalten, dass bei dem am 18. Mai
2001
vorgelegten Entwicklungsplan das vorhandene Fakultätsprofil überarbeitet und
ergänzt wer-
den
sollte. Die bisherigen Personalausgaben und die sonstigen Aufwendungen sollten
den geplanten
Umschichtungen
gegenübergestellt und die Entwicklungen innerhalb der nächsten (etwa 5 bis 10)
Jahre
berücksichtigt werden (beabsichtigte Umwidmungen von Stellen, Institutszusammenlegungen
etc.).
Die daraufhin übermittelte Version
(„Entwicklungsprofil der GW Fakultät der Universität Salz-
burg",
Stand Juni 2001) entsprach diesen Kriterien nicht, da die Vorhaben mit nicht
überprüfbaren
Angaben
unterlegt und keine Aussagen zu den Kosten gemacht worden sind. Aufgrund des
Wech-
sels des Rektors wurde seitens der Universität der Entwicklungsplan neu
konzipiert.
Ad 3. und 6.:
Die Universität
Salzburg sollte laut Besprechung vom 18. März 2003 in Salzburg bis Ende Juni
2003
einen Entwicklungsplan vorlegen und Rektor Prof. Schmidinger wurde von der
Arbeitsgruppe
Profilentwicklung
eingeladen, diesen am 5. Juli 2003 vorzustellen Er hat jedoch den Vorsitzenden
ersucht,
diese Präsentation auf September 2003 zu verschieben.
Ad 4.:
Es trifft zu, dass die Gebäude nach
30-jähriger Nutzung sanierungsbedürftig sind, weshalb die BIG
als
Gebäudeeigentümerin ersucht wurde, ihrer Aufgabe als Vermieterin nachzukommen
und die
vorhandenen Mängel zu beseitigen. Nach Mitteilung der BIG wird die begonnene
Sanierung der
Dächer
im heurigen Jahr abgeschlossen. Darüber hinaus sind elektrotechnische
Verbesserungen und
Maßnahmen
in den Bereichen Brandabschottungen, Fluchtwege, Blitzschutz etc. geplant, die
in
Etappen
durchgeführt werden sollen, um einen ordnungsgemäßen Zustand der Gebäude zu
gewähr-
leisten.
Ad 5.:
Nein.