657/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR JUSTIZ

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anti-Korruptions-Konvention der UNO bzw.
OECD" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Soweit es sich um Fragen handelt, die in die Zuständigkeit meines Ressorts fallen,

ja.

Zu 2:

Zur Umsetzung des geplanten Übereinkommens werden auch Änderungen des
StGB erforderlich sein, etwa zur Erfassung der Bestechung von inländischen Abge-
ordneten. Darüber hinaus sieht der Entwurf Bestimmungen über Rechtshilfe und
Auslieferung sowie zur (zwischenstaatlichen) Rückführung von aus Korruptions-
delikten erlangten Vermögenswerten an die Geschädigten vor.

Ein allfälliger Umsetzungsbedarf außerhalb des Zuständigkeitsbereiches meines
Ressorts, etwa im Präventionsbereich, wäre von den jeweils zuständigen Ressorts
zu prüfen.

Zu 3:

Die Bestimmungen betreffend Beamtenbestechung wurden zuletzt mit dem Straf-rechtsänderungsgesetz 1998, BGBI. l Nr. 153, zur Umsetzung des OECD-Überein-
kommens vom 17. Dezember 1997 zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer


Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr sowie verschiedener Rechtsakte der
Europäischen Union zur Bekämpfung der Bestechung von EU-Beamten und
Beamten anderer Mitgliedstaaten geändert. Zahlreiche andere europäische Staaten
haben diese Übereinkommen erst nach Österreich, also erst in den letzten Jahren,
ratifiziert und umgesetzt. 1999 wurde im Rahmen des Europarats überdies ein straf-
rechtliches Korruptionsübereinkommen verabschiedet, das einige Vorbehaltsmög-
lichkeiten offen lässt. Nachdem sich im Jahr 2000 abzeichnete, dass bei den
Vereinten Nationen ein umfassendes Übereinkommen ausgearbeitet werden soll,
wurde die Ratifizierung und Umsetzung des Europaratsübereinkommens bis zum
Abschluss der nunmehr laufenden VN-Verhandlungen ausgesetzt, um mehrfache,
kurz aufeinanderfolgende Änderungen des Strafgesetzbuches in diesem Bereich zu
vermeiden.

Seitens meines Ressorts ist geplant, diese beiden Übereinkommen - soweit sie
strafrechtliche Fragen berühren - nach der formellen Annahme des VN-Entwurfs
umzusetzen. Nach Möglichkeit soll dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode
ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Zu 4:

Die mit dem Monitoring der Umsetzung des OECD-Übereinkommens betraute
Arbeitsgruppe hat die österreichische Rechtslage zur Bekämpfung der Bestechung
von ausländischen Amtsträgern im internationalen Geschäftsverkehr bereits im
Dezember 1999 geprüft. Der Evaluierungsbericht zu dieser so genannten „Phase 1"-
Prüfung ist - wie die anderen Länderberichte - auf der Website der OECD
(www.oecd.org) veröffentlicht. Demnach müssen zur gänzlichen Umsetzung des
Übereinkommens noch Regelungen zur Verantwortlichkeit von juristischen Personen
für Straftaten nach dem Übereinkommen geschaffen werden. In meinem Ressort
wurden bereits Vorarbeiten zu einer strafrechtlichen Umsetzung dieser Verpflichtung
geleistet. Ein Ministerialentwurf betreffend die Verantwortlichkeit juristischer
Personen soll im Herbst 2003 zur Begutachtung gelangen.