658/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2003
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BM FÜR JUSTIZ

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vermittlungstätigkeiten und Provisionen an Ernst
Karl Plech" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 10:

Soweit mit der vorliegenden Anfrage das Objekt City Tower Vienna angesprochen wird,
verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gab
riela Moser, Kolleginnen und Kollegen, ZI. 237/J-
NR/2003 sowie der Abgeordneten zum Nationalrat Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen,
ZI. 575/J-NR/2003. Im Übrigen richtet sich die Anfrage darauf, welche Erlöse eine Person
bzw. eine juristische Person aus einer bestimmten Art von Verträgen erlangt hat sowie
verschiedene Aspekte der Vertragsabwicklung.

Das parlamentarische Interpellationsrecht findet dort seine Grenze, wo in einzelnen
Menschen gewährleistete Persönlichkeitsrechte eingegriffen würde (Morscher, Die
parlamentarische Interpellation, 322ff). Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im
Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte und die Rechte auf Gewährleistung von Datenschutz
der betroffenen Person bzw. der betroffenen Gesellschaft zu den Fragen keine inhaltlichen
Auskünfte geben kann und darf.