658/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.09.2003
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BM FÜR
JUSTIZ
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vermittlungstätigkeiten und
Provisionen an Ernst
Karl Plech" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 10:
Soweit mit der vorliegenden Anfrage das
Objekt City Tower Vienna angesprochen wird,
verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen
der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, ZI.
237/J-
NR/2003 sowie der Abgeordneten zum Nationalrat Doris Bures, Kolleginnen und
Kollegen,
ZI. 575/J-NR/2003. Im Übrigen richtet sich die Anfrage darauf, welche Erlöse
eine Person
bzw. eine juristische Person aus einer bestimmten Art von Verträgen erlangt hat
sowie
verschiedene Aspekte der Vertragsabwicklung.
Das parlamentarische Interpellationsrecht findet dort seine
Grenze, wo in einzelnen
Menschen gewährleistete Persönlichkeitsrechte eingegriffen würde (Morscher, Die
parlamentarische Interpellation, 322ff). Ich ersuche daher um Verständnis, dass
ich im
Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte und die Rechte auf Gewährleistung von
Datenschutz
der betroffenen Person bzw. der betroffenen Gesellschaft zu den Fragen keine
inhaltlichen
Auskünfte geben kann und darf.